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Software-Kategorien · Hinweisgebersystem

Hinweisgebersystem.
Meldestelle nach HinSchG digital betreiben.

Ein Hinweisgebersystem nimmt Meldungen über Verstöße vertraulich oder anonym entgegen und hilft der Meldestelle, die Fristen nach § 17 HinSchG einzuhalten. Pflicht ist eine Meldestelle für Arbeitgeber ab 50 Beschäftigten, Anbieter wie Whistlelink oder LegalTegrity unterscheiden sich vor allem bei Telefonkanal und Konzernstruktur. Spielen Sie in der Demo eine anonyme Meldung mit Rückfrage durch und prüfen Sie die Erinnerung an die Frist von sieben Tagen.

50
Beschäftigte in der Regel: ab dieser Zahl ist eine interne Meldestelle nach § 12 Abs. 2 HinSchG Pflicht (Stand 10/2026)
7 Tage
bis zur Eingangsbestätigung, Rückmeldung innerhalb von drei Monaten nach § 17 HinSchG
1.802
Meldungen gingen 2024 bei der externen Meldestelle des Bundes ein (Bundesamt für Justiz, Jahresbericht 2024)
Postfach oder System

E-Mail-Postfach oder Hinweisgebersystem:
was die Meldestelle braucht.

Ein Hinweisgebersystem ist die technische Seite der internen Meldestelle. Seit dem 2. Juli 2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz, das die EU-Richtlinie (EU) 2019/1937 umsetzt. Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten müssen eine Meldestelle einrichten und betreiben, für 50 bis 249 Beschäftigte gilt das seit dem 17. Dezember 2023. Ein Funktionspostfach erfüllt die Pflicht formal, scheitert aber oft an Vertraulichkeit, Fristen und Dokumentation. Rund 103.000 Unternehmen in Deutschland haben laut Unternehmensregister mindestens 50 abhängig Beschäftigte.

Mit Postfach und Telefon

  • Wer Zugriff auf das Postfach hat, sieht jede Meldung, auch die IT-Administration.
  • Eine anonyme Rückfrage an die hinweisgebende Person ist kaum möglich.
  • Fristen nach § 17 HinSchG stehen im Kalender einer Person.
  • Die Löschung nach drei Jahren gemäß § 11 Abs. 5 HinSchG passiert von Hand oder gar nicht.

Mit Hinweisgebersystem

  • Nur berechtigte Personen der Meldestelle sehen den Fall, wie es § 16 Abs. 2 HinSchG verlangt.
  • Ein Zugangscode erlaubt den Dialog, auch wenn die Person anonym bleibt.
  • Eingangsbestätigung und Rückmeldung laufen mit Erinnerung und Protokoll.
  • Dokumentation, Berichte und Löschfristen sind im Fall hinterlegt.

Quellen: § 11 HinSchG, § 12 HinSchG, § 16 HinSchG, § 17 HinSchG, § 42 HinSchG, Destatis, Unternehmensregister 2024 (rechtliche Einheiten ohne öffentliche Verwaltung), Stand 10/2026. Keine Rechtsberatung.

Pflichten mit Norm

Was das HinSchG verlangt:
sechs Pflichten für die Meldestelle.

Das Gesetz regelt die Meldestelle, nicht die Software. Ein Hinweisgebersystem macht die Pflichten aber prüfbar. Die Paragrafen beziehen sich auf das HinSchG in der Fassung vom 25. September 2026. Prüfen Sie jede Pflicht in der Demo an einem echten Fall.

01 · § 12

Pflicht ab 50 Beschäftigten

Beschäftigungsgeber mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten müssen eine interne Meldestelle einrichten und betreiben. Finanzdienstleister, Versicherer und weitere Institute nach § 12 Abs. 3 sind unabhängig von der Größe verpflichtet.

02 · § 16

Meldekanäle

Meldungen müssen mündlich und in Textform möglich sein, auf Wunsch auch persönlich. Anonyme Meldungen soll die Meldestelle bearbeiten, eine Pflicht zu anonymen Kanälen gibt es nicht.

03 · § 17

Fristen

Die Meldestelle bestätigt den Eingang spätestens nach sieben Tagen. Die Rückmeldung zu Folgemaßnahmen folgt innerhalb von drei Monaten nach der Bestätigung.

04 · § 8 und § 11

Vertraulichkeit und Dokumentation

Die Identität aller Beteiligten bleibt vertraulich. Jede Meldung wird dauerhaft abrufbar dokumentiert und drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.

05 · § 36

Schutz vor Repressalien

Repressalien sind verboten. Benachteiligt der Arbeitgeber eine Person nach einer Meldung, wird nach § 36 Abs. 2 vermutet, dass es eine Repressalie ist.

06 · § 40

Bußgeld

Wer keine Meldestelle einrichtet, riskiert bis 20.000 Euro. Behindern einer Meldung oder Repressalien kosten bis 50.000 Euro, für Unternehmen über § 30 OWiG bis 500.000 Euro.

Quellen: § 8, § 11, § 12, § 16, § 17, § 36 und § 40 HinSchG, § 30 OWiG, Stand 10/2026. Keine Rechtsberatung.

Funktionen

Was ein Hinweisgebersystem
können muss.

Sechs Funktionen entscheiden, ob die Meldestelle mit dem System arbeiten kann. Die ersten drei betreffen die hinweisgebende Person, die letzten drei die Bearbeitung. Die Unterschiede zwischen den Anbietern liegen weniger im Formular als im Telefonkanal, in den Sprachen und in der Abbildung mehrerer Gesellschaften.

01 · Kanäle

Text und Sprache

§ 16 Abs. 3 verlangt mündliche Meldungen. LegalTegrity bietet einen Voicebot und Telefon, Hintbox einen Telefon-Voicebot ab 49 Euro im Monat, Whistlelink eine Sprachaufzeichnung mit Stimmverzerrung.

02 · Anonymität

Anonymer Dialog

Über Zugangscode oder Melde-ID stellt die Meldestelle Rückfragen, ohne die Identität zu kennen. LegalTegrity speichert nach eigenen Angaben keine IP-Adressen.

03 · Sprachen

Meldung in der Muttersprache

EQS nennt über 80 Sprachen, Whistlelink über 50, Hintbox 30 mit KI-Übersetzung. Wichtig ist die Sprache Ihrer Belegschaft, nicht die Zahl.

04 · Fallbearbeitung

Fristen und Folgemaßnahmen

Das System erinnert an Eingangsbestätigung und Rückmeldung und dokumentiert jeden Schritt. Prüfen Sie, ob die Frist ab Bestätigung oder ab Eingang läuft.

05 · Zugriff

Rollen und Vertraulichkeit

Nur zuständige Personen dürfen nach § 16 Abs. 2 auf Meldungen zugreifen. Achten Sie auf Rollen je Fall und auf ein Protokoll, wer wann was gesehen hat.

06 · Löschung

Dokumentation und Löschfrist

Nach § 11 Abs. 5 wird die Dokumentation drei Jahre nach Abschluss gelöscht. Gute Systeme setzen die Frist automatisch und lassen eine begründete Verlängerung zu.

Quellen: Anbieter- und Referenzdatenbank von Find-Your-Software, LegalTegrity, Hintbox, Whistlelink und EQS, Preislisten und Produktbeschreibungen, § 11 und § 16 HinSchG, Stand 10/2026, Abruf 30.10.2026.

Anbieter im Auszug

Hinweisgebersysteme im Auszug.
Von 39 € im Monat bis Konzernlösung.

Der Auszug umfasst elf Lösungen, alphabetisch sortiert, ohne Bewertung und ohne Rangfolge. Auswahlprinzip: Hinweisgebersystem nach HinSchG, Angebot für den DACH-Raum und eine Preisliste oder Produktbeschreibung beim Anbieter. Viele Anbieter staffeln nach Beschäftigten, deshalb steht der Preis für die Stufe ab 50 Beschäftigten mit in der Tabelle. Weitere Systeme finden Sie über das Matching.

AnbieterTypPreis abStaffel und GrenzeKanäle laut AnbieterHosting und NachweisPasst für
DS WhistleblowingDATA Security GmbH, KolbermoorDATEV-Marktplatzab 94 € im MonatPartnerlösung im DATEV-Marktplatz≈ anonyme Fallbearbeitung, alle europäischen SprachenNutzung mit DATEVasp und DATEV-SmartITBetriebe mit DATEV-Umgebung
EQS Integrity LineEQS Group GmbH, MünchenCompliance-Suiteauf AnfragePakete Essential, Professional, Enterprise; BKMS von Business Keeper gehört seit 2021 zu EQS✓ Web, Telefonkanal anbindbar, über 80 Sprachen✓ Server in Deutschland, ISO 27001Mittelstand und Konzern
Hinweisgeberportal OpenSourcesplice digital GmbH, HamburgOpen Sourceab 39 € im Monat bei jährlicher ZahlungPreis unabhängig von der Mitarbeiterzahl, Professional 169 €≈ Web mit anonymem Rückkanal, Telefon in der Demo prüfen✓ GlobaLeaks in Rechenzentren in DeutschlandKleine Firmen und Kommunen
Hintboxlawcode GmbH, KoblenzHinweisgebersystemab 99 € im Monat (1 bis 49 Beschäftigte)Staffel nach Beschäftigten, Onboarding einmalig 390 €✓ Web, Telefon-Voicebot ab 49 € im Monat, 30 Sprachen✓ Hetzner in Deutschland, ISO 27001Mittelstand mit mehreren Mandanten
LegalTegrityLegalTegrity GmbH, Frankfurt am MainHinweisgebersystem588 € im Jahr (unter 50 Beschäftigte)Professional 250 für 1.188 € im Jahr, Gruppen ab dieser Stufe✓ Text, Voicebot und Telefon, über 40 Sprachen✓ Open Telekom Cloud in Deutschland, ISO 27001Mittelstand, Ombudsdienst als Add-on
preeco hinweisgeberpreeco GmbH, UlmHinweisgebersystemauf AnfrageMandantenfähig, Cloud, Private Cloud oder On-Premises✓ Text und mündliche Meldung im Browser, bis 26 Sprachen✓ Hetzner in Deutschland, ISO 27001Kommunen und Unternehmen mit eigener IT
SECJURsecjur GmbH, HamburgCompliance-Plattform1.300 € im Jahr (50 bis 249 Beschäftigte)Professional 3.200 € im Jahr bis 999, Onboarding 399 €✓ Internet und Telefon, anonym✓ Open Telekom Cloud in DeutschlandMittelstand mit Datenschutz auf derselben Plattform
whistle.lawwhistle.law GmbH, SauerlachHinweisgebersystem60 € im Monat (bis 99 Beschäftigte)Bis 249 Beschäftigte 120 €, bis 999 Beschäftigte 180 €≈ Web, alle EU-Sprachen, Telefon in der Demo prüfen✓ ISO 27001Unternehmen, Gruppen und Kommunen
WhistleBNAVEXCompliance-Suiteauf AnfrageTeil der NAVEX-Plattform, IVR und Live-Telefonie als Add-on✓ Web, mobil und Telefon, über 60 Sprachen✓ Daten in der EU, ISO 27001, SOC 2 Type IIInternationale Konzerne
Whistleblower SoftwareWhistleblower Software ApS, AarhusHinweisgebersystemab 99 € im Monat (0 bis 49 Beschäftigte)50 bis 149 Beschäftigte 149 €, jährlich abgerechnet; Hotline und mehrere Einheiten als Add-on✓ Web und Sprache, über 80 Sprachen✓ AWS Frankfurt, ISO 27001, ISAE 3000 Typ 2Mittelstand mit Auslandsgesellschaften

Quellen: Preislisten und Produktbeschreibungen der Anbieter: DATEV-Marktplatz, EQS, splice digital, Hintbox, LegalTegrity, preeco, SECJUR, whistle.law, NAVEX, Whistleblower Software, Whistlelink, Stand 10/2026, Abruf 30.10.2026. Sitz laut Impressum oder Unternehmensdarstellung. Preise zuzüglich Mehrwertsteuer, soweit netto ausgewiesen, Listenpreise ohne Aktionsrabatte. Angaben laut Anbieter, ohne Gewähr. Verbindlich ist nur das Angebot des Anbieters.

Wer die Meldestelle betreibt

Eigene Meldestelle, Ombudsperson
oder gemeinsame Stelle.

Die Software ist nur ein Teil. Nach § 14 Abs. 1 HinSchG kann eine beschäftigte Person, eine Arbeitseinheit oder ein Dritter die Meldestelle übernehmen. Die Personen müssen nach § 15 unabhängig sein und die nötige Fachkunde haben. Die Pflicht, einen Verstoß abzustellen, bleibt in jedem Fall beim Unternehmen.

01 · Intern

Eigene Meldestelle

Compliance, Recht, Revision oder HR

Eine oder mehrere Beschäftigte bearbeiten die Fälle im System. Das ist günstig, verlangt aber Zeit, Schulung und klare Vertretung im Urlaub.

  • Interessenkonflikte nach § 15 Abs. 1 vermeiden
  • Vertretung für Fristen festlegen

Software ab 39 € im Monat

02 · Extern

Ombudsperson als Dritter

Kanzlei oder Dienstleister

Ein Dritter nimmt Meldungen entgegen und gibt sie geprüft weiter. LegalTegrity bietet den Betrieb als Add-on OmbuTegrity an. Klären Sie, wer im System arbeitet und wer Folgemaßnahmen entscheidet.

  • Vertrag zur Auftragsverarbeitung
  • Übergabe an interne Stelle regeln

auf Anfrage

03 · Gruppe

Gemeinsame Stelle und Konzern

Mehrere Gesellschaften

Private Beschäftigungsgeber mit 50 bis 249 Beschäftigten dürfen nach § 14 Abs. 2 eine gemeinsame Stelle einrichten. Ob eine zentrale Stelle bei der Konzernmutter für große Töchter reicht, klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung. Technisch hilft ein mandantenfähiges System.

  • Hintbox und preeco nennen Mehrmandantenfähigkeit
  • Whistlelink enthält Multi-Entity im Preis

Preis je Gesellschaft erfragen

Quellen: § 14 HinSchG, § 15 HinSchG, LegalTegrity, Hintbox, preeco und Whistlelink, Produktbeschreibungen, Stand 10/2026. Keine Rechtsberatung.

Bezug zu anderen Pflichten

NIS2, Lieferkette, Datenschutz:
wo das Hinweisgebersystem andockt.

Ein Hinweisgebersystem steht selten allein. Es berührt Cybersicherheit, Lieferkette, Datenschutz und Personalarbeit. Verwechseln Sie dabei die Schwellen und Fristen nicht. Die Übersicht hilft, Zuständigkeiten in der IT-Governance sauber zu trennen.

NIS2

Andere Schwelle, andere Frist

  • NIS2 knüpft nach § 28 BSIG an 50 oder 250 Mitarbeitende plus Umsatz und Bilanz an, das HinSchG nur an 50 Beschäftigte.
  • NIS2 meldet Vorfälle binnen 24 Stunden an das BSI, das HinSchG antwortet der Person binnen sieben Tagen.
  • Mehr in unserem Ratgeber NIS2 Software.
Lieferkette

Beschwerdeverfahren nach LkSG

  • § 8 LkSG verlangt ein unternehmensinternes Beschwerdeverfahren für menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken.
  • Viele Hinweisgebersysteme bilden dafür einen eigenen Kanal ab.
  • Mehr in unserem Ratgeber ESG Software.
Datenschutz

Serverstandort und Auftragsverarbeitung

  • Meldungen enthalten oft besondere personenbezogene Daten.
  • Hintbox und preeco nennen Hetzner in Deutschland, LegalTegrity und SECJUR die Open Telekom Cloud.
  • Mehr in unserem Ratgeber DSGVO und Serverstandort.
Personal

HR und Meldestelle trennen

  • Wenn HR die Meldestelle betreibt, darf sie nach § 15 keine Interessenkonflikte haben.
  • Das frühere Vispato-System betreut HR WORKS heute für Bestandskunden.
  • Mehr in unserem Ratgeber HR Software.

Quellen: § 8 LkSG, § 15 HinSchG, Hintbox, preeco, LegalTegrity, SECJUR und HR WORKS, Produktbeschreibungen, Stand 10/2026. NIS2-Werte wie in unserem Ratgeber NIS2 Software.

Was es im Jahr kostet

Drei Unternehmen, drei Systeme.
Rechenbeispiele von Find-Your-Software.

Die Rechenbeispiele von Find-Your-Software nutzen Listenpreise ohne Aktionsrabatt. Für interne Arbeit setzen wir 60 Euro je Stunde an, das ist eine Annahme und kein Marktwert. Die Lizenz ist selten der größte Posten: Schulung der Meldestelle und Bearbeitung der Fälle kosten mehr Zeit als die Einrichtung.

UnternehmenAnnahmenLizenz im JahrEinrichtungSumme Jahr 1
Mittelstand60 Beschäftigte, eine GesellschaftWhistlelink, Stufe 50 bis 149 für 99 € im Monat, Sprachhotline enthalten1.188 €8 Stunden für Richtlinie, Rollen und Aushang, also 480 €1.668 € netto
Mittelstand mit Hotline180 BeschäftigteWhistleblower Software Core, Stufe 150 bis 249 für 199 € im Monat, Telefon-Hotline als Add-on beim Anbieter erfragen2.388 €12 Stunden für Richtlinie, Rollen und Schulung, also 720 €3.108 € netto plus Hotline
Gruppe600 Beschäftigte, mehrere GesellschaftenWhistlelink, Stufe 500 bis 999 für 299 € im Monat, Multi-Entity und Sprachhotline enthalten3.588 €24 Stunden für Gesellschaften, Sprachen und Schulung, also 1.440 €5.028 € netto

Rechenbeispiele von Find-Your-Software auf Basis der Listenpreise von Whistlelink und Whistleblower Software, Stand 10/2026. Zum Vergleich: splice digital berechnet für das Company Bundle 39 € im Monat bei jährlicher Zahlung unabhängig von der Mitarbeiterzahl. Verbindlich ist nur das Angebot des Anbieters.

Auswahl in sechs Schritten

Von der Meldestelle
zum laufenden System.

Ein Hinweisgebersystem ist schnell gebucht, die Meldestelle dahinter braucht mehr Planung. Die sechs Schritte passen für ein Unternehmen mit 60 wie mit 6.000 Beschäftigten. Halten Sie die Anforderungen in einer Lastenheft-Vorlage fest.

01

Pflicht und Umfang klären

Zählen Sie die Beschäftigten je Gesellschaft und prüfen Sie, ob eine Branche nach § 12 Abs. 3 HinSchG betroffen ist. Daraus ergibt sich die Preisstufe.

02

Meldestelle besetzen

Entscheiden Sie, ob eigene Beschäftigte, eine Ombudsperson oder eine gemeinsame Stelle die Fälle bearbeiten. Legen Sie Vertretung und Fachkunde nach § 15 fest.

03

Kanäle festlegen

Bestimmen Sie Web, Telefon, Voicebot und persönliches Treffen sowie die Sprachen Ihrer Belegschaft. Der Telefon-Voicebot kostet bei Hintbox ab 49 Euro im Monat extra, bei Whistlelink ist die Sprachhotline enthalten.

04

Drei Systeme testen

Spielen Sie eine anonyme Meldung durch: Eingang, Bestätigung, Rückfrage, Antwort und Abschluss. Prüfen Sie Rollen, Fristerinnerung und Löschung.

05

Datenschutz prüfen

Lassen Sie sich Serverstandort, Zertifikat und Auftragsverarbeitungsvertrag zeigen. Klären Sie mit dem Datenschutz, wer Zugriff auf Protokolle hat.

06

Vertrag und Start

Vergleichen Sie Laufzeit, Staffelgrenzen und Kosten für Zusatzgesellschaften. Worauf es im Vertrag ankommt, zeigt unser Ratgeber Softwarevertrag prüfen.

Selection Portal

Hinweisgebersystem auswählen
mit Werkzeug statt Bauchgefühl.

Find-Your-Software ist ein Werkzeug für die Softwareauswahl: Es sammelt Anforderungen, erzeugt eine begründete Shortlist, unterstützt Demos und Verträge und dokumentiert alles nachvollziehbar. Gerade bei Compliance-Software zählt, dass die Entscheidung später prüfbar ist.

Anforderungen

Kanäle und Gesellschaften festhalten

IT-Systemlandschaft

Schnittstellen sichtbar machen

Ranking

Systeme nebeneinander

  • Demo-Ergebnisse im Anbieter-Ranking gegenüberstellen und direkt mit Anbietern sprechen.

Angaben laut Anbieter, Stand Oktober 2026, ohne Gewähr. Einschätzungen geben die Meinung von Find-Your-Software wieder.

FAQ

Häufige Fragen
direkt beantwortet.

Was ist ein Hinweisgebersystem?

Ein Hinweisgebersystem ist Software, über die Beschäftigte und andere Personen Verstöße vertraulich oder anonym an die interne Meldestelle melden. Die Meldestelle bestätigt den Eingang, stellt Rückfragen über einen geschützten Dialog und dokumentiert den Fall bis zur Löschung. So setzt ein Unternehmen die Pflichten aus §§ 12, 16 und 17 HinSchG technisch um. Anbieter wie Hintbox, LegalTegrity oder Whistlelink bieten das als Cloud-Dienst an. Prüfen Sie in der Demo eine anonyme Meldung von Anfang bis Ende. Die Tarife beginnen bei 39 Euro im Monat.

Ab wann ist ein Hinweisgebersystem Pflicht?

Eine interne Meldestelle ist nach § 12 Abs. 2 HinSchG ab in der Regel 50 Beschäftigten Pflicht, für 50 bis 249 Beschäftigte seit dem 17. Dezember 2023. Finanzdienstleister, Versicherer und weitere Institute nach § 12 Abs. 3 sind unabhängig von ihrer Größe verpflichtet. Das Gesetz verlangt die Meldestelle, nicht eine bestimmte Software. Ein Hinweisgebersystem erleichtert aber Vertraulichkeit, Fristen und Dokumentation erheblich. Zählen Sie die Beschäftigten je Gesellschaft, nicht im Konzern.

Welche Fristen gelten nach dem HinSchG?

Die Meldestelle bestätigt den Eingang einer Meldung spätestens nach sieben Tagen, so steht es in § 17 Abs. 1 Nr. 1 HinSchG. Die Rückmeldung zu geplanten und ergriffenen Folgemaßnahmen folgt innerhalb von drei Monaten nach der Eingangsbestätigung. Fehlt die Bestätigung, gilt eine Frist von drei Monaten und sieben Tagen ab Eingang. Die Dokumentation wird drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Ein Hinweisgebersystem sollte alle drei Fristen automatisch überwachen. Planen Sie Urlaubsvertretungen ein.

Welches Bußgeld droht ohne Meldestelle?

Wer keine interne Meldestelle einrichtet und betreibt, handelt nach § 40 Abs. 2 Nr. 2 HinSchG ordnungswidrig und riskiert bis 20.000 Euro. Die Verzehnfachung nach § 30 OWiG gilt dafür nicht. Höher wird es beim Behindern von Meldungen oder bei Repressalien: bis 50.000 Euro, für Unternehmen über § 30 OWiG bis 500.000 Euro. Für Schadensersatz bei Repressalien gilt zusätzlich § 37 HinSchG. Dokumentieren Sie deshalb Einrichtung und Betrieb der Meldestelle sauber.

Müssen Meldungen anonym möglich sein?

Nein, eine Pflicht zu anonymen Meldekanälen gibt es nach § 16 Abs. 1 HinSchG nicht. Die Meldestelle sollte anonyme Meldungen aber bearbeiten. In der Praxis bieten fast alle Hinweisgebersysteme einen anonymen Dialog über Zugangscode oder Melde-ID. Die externe Meldestelle des Bundes berichtet, dass über 90 Prozent ihrer Meldungen über ihren anonymen Kanal eingehen. Nach Einschätzung von Find-Your-Software senkt ein anonymer Kanal die Hemmschwelle für interne Meldungen. Klären Sie, wie der Zugangscode sicher übergeben wird.

Was kostet ein Hinweisgebersystem?

Ein Hinweisgebersystem kostet laut Preislisten (Stand 10/2026) zwischen 39 Euro im Monat bei splice digital und einigen hundert Euro im Monat für Konzernlösungen. Für 50 bis 149 Beschäftigte nennen Whistlelink 99 Euro und Whistleblower Software 149 Euro im Monat bei jährlicher Abrechnung. Hinzu kommen Onboarding, Telefonkanal und Zusatzgesellschaften. Im Rechenbeispiel von Find-Your-Software liegt ein Betrieb mit 60 Beschäftigten bei 1.668 Euro im ersten Jahr. Verbindlich ist nur das Angebot des Anbieters.

Reicht ein E-Mail-Postfach als Meldekanal?

Formal kann ein Funktionspostfach die Textform nach § 16 Abs. 3 HinSchG erfüllen, praktisch reicht es selten. Auf ein Postfach haben oft mehr Personen Zugriff als die Meldestelle, was § 16 Abs. 2 widerspricht. Anonyme Rückfragen sind kaum möglich, Fristen und Löschung laufen von Hand. Zudem fehlt der mündliche Kanal, den das Gesetz ebenfalls verlangt. Ein Hinweisgebersystem ab 39 Euro im Monat löst diese Punkte mit wenig Aufwand. Die Sprachhotline ist bei einigen Anbietern enthalten.

Kann ein Konzern eine zentrale Meldestelle betreiben?

Ein Dritter kann nach § 14 Abs. 1 HinSchG als Meldestelle beauftragt werden, die Pflicht zur Abhilfe bleibt aber bei jeder Gesellschaft. Private Beschäftigungsgeber mit 50 bis 249 Beschäftigten dürfen nach § 14 Abs. 2 eine gemeinsame Stelle einrichten. Ob eine zentrale Stelle bei der Konzernmutter für größere Töchter genügt, klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung. Technisch brauchen Sie ein mandantenfähiges System, etwa Hintbox, preeco oder Whistlelink. Prüfen Sie dabei auch die Kosten je Gesellschaft.

Was ist eine Ombudsperson?

Eine Ombudsperson ist ein externer Dritter, meist eine Kanzlei, der Meldungen entgegennimmt und geprüft an das Unternehmen weitergibt. Das HinSchG erlaubt in § 14 Abs. 1 ausdrücklich, einen Dritten mit der Meldestelle zu betrauen. Für Beschäftigte senkt das oft die Hemmschwelle. LegalTegrity bietet den Betrieb der Meldestelle als Add-on an. Klären Sie, ob die Ombudsperson im selben System arbeitet und wer intern Folgemaßnahmen entscheidet. Halten Sie die Weitergabe an das Unternehmen schriftlich fest.

Wie hängen Hinweisgebersystem und NIS2 zusammen?

Beide sind Compliance-Pflichten, aber mit anderer Schwelle und Richtung. NIS2 betrifft nach § 28 BSIG Einrichtungen ab 50 oder 250 Mitarbeitenden plus Umsatz und Bilanz in bestimmten Sektoren und verlangt Meldungen an das BSI binnen 24 Stunden. Das HinSchG gilt branchenübergreifend ab 50 Beschäftigten, die Meldestelle antwortet der hinweisgebenden Person binnen sieben Tagen. Ein Hinweis auf eine Sicherheitslücke kann beide Prozesse auslösen. Mehr dazu in unserem Ratgeber NIS2 Software. Legen Sie fest, wer welchen Fall übernimmt.

Wo sollten die Daten eines Hinweisgebersystems liegen?

Meldungen enthalten oft sensible personenbezogene Daten, deshalb zählen Serverstandort, Zertifikat und Auftragsverarbeitung. Viele Anbieter hosten in Deutschland: Hintbox und preeco bei Hetzner, LegalTegrity und SECJUR in der Open Telekom Cloud, Whistleblower Software bei AWS in Frankfurt. Fast alle nennen eine Zertifizierung nach ISO 27001. Lassen Sie sich das Zertifikat je Produkt zeigen und prüfen Sie, wer beim Anbieter technisch Zugriff hat. Fragen Sie auch nach Löschkonzept und Protokollen und danach, wer Zugriffe freigibt.

Ist Find-Your-Software ein Vergleichsportal?

Nein. Find-Your-Software ist ein Werkzeug für die Softwareauswahl: Es sammelt Anforderungen, erzeugt eine begründete Shortlist, unterstützt Demos und Verträge und dokumentiert alles nachvollziehbar. Anbieterauszüge sind alphabetisch sortiert und ohne Bewertung. Für das Hinweisgebersystem heißt das: Sie erfassen Gesellschaften, Kanäle und Sprachen und erhalten passende Systeme. Im Portal sprechen Sie direkt mit den Anbietern Ihrer Shortlist. Die Entscheidung bleibt für Geschäftsführung und Prüfer nachvollziehbar. Das gilt auch beim Wechsel des Systems.

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für Ihre Meldestelle.

Ob erste Meldestelle oder Wechsel nach drei Jahren HinSchG: Im Selection Portal von Find-Your-Software sammeln Sie Anforderungen, bilden Ihre IT-Systemlandschaft ab, sprechen direkt mit Anbietern und dokumentieren die Entscheidung nachvollziehbar.

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