Selection Portal · Leitfaden Vertragsprüfung

Softwarevertrag prüfen.
Checkliste für Laufzeit, SLA, Haftung und Ausstieg.

Einen Softwarevertrag zu prüfen heißt, vor der Unterschrift Leistung, Preis, Laufzeit, Servicelevel, Haftung, Datenschutz und Ausstieg gegen Ihre Anforderungen zu halten. Dieser Leitfaden richtet sich an Einkauf, IT und Geschäftsführung im DACH Mittelstand, die nach der Shortlist einen Vertrag für ERP, CRM, HR, BI oder andere Unternehmenssoftware prüfen, ob als Kauf mit Pflege, als SaaS Miete, als Werkvertrag oder als Dienstvertrag. Sie finden die Vertragsarten im Vergleich, eine anklickbare Checkliste mit 20 Punkten, sechs Prüfschritte und die wichtigsten Normen mit Stand Oktober 2026, darunter BGB, DSGVO und Data Act. Wichtig: Dieser Leitfaden ist keine Rechtsberatung. Er hilft Ihnen, die richtigen Fragen zu stellen und die Prüfung zu strukturieren. Die verbindliche Bewertung einzelner Klauseln und die Gestaltung des Vertrags gehören vor der Unterschrift in die Hand einer Juristin oder eines Juristen.

Keine RechtsberatungVertragsarten im VergleichCheckliste mit 20 PunktenNormen mit Stand Oktober 2026
64 %
der Unternehmen verzeichneten im Vorjahr gestiegene Cloud Betriebskosten (Bitkom Cloud Report, Juni 2026)
59 %
nennen Lock-in Effekte als größtes Hindernis beim Wechsel des Cloud Anbieters (Bitkom, Juni 2026)
72 Stunden
Meldefrist des Verantwortlichen bei Datenpannen, Art. 33 Abs. 1 DSGVO, der Anbieter meldet unverzüglich, Abs. 2
2 Monate
höchstens als Kündigungsfrist für den Wechsel von Cloud Diensten, Art. 25 Abs. 2 Buchst. d Data Act
Kurzantwort

Softwarevertrag prüfen:
warum er Teil der Auswahl ist.

Beim Softwarevertrag prüfen klären Sie zuerst die Vertragsart (Kauf mit Pflege, SaaS als Miete, Werk oder Dienst), dann Leistungsumfang, Laufzeit und Kündigung, SLA, Haftung, Datenschutz mit Auftragsverarbeitung und den Ausstieg mit Datenrückgabe. Eine juristische Prüfung ersetzt das nicht. Der Vertrag ist keine Formalität am Ende der Auswahl, sondern der Moment, in dem aus Demo Versprechen, Angebotspreisen und Anforderungskatalog verbindliche Pflichten werden. Wer seine Anforderungen im Selection Portal sauber erfasst hat, kann sie direkt mit dem Vertragsentwurf abgleichen. Die Prüfung gehört deshalb in die Softwareauswahl und nicht dahinter. Sie sollte laufen, solange zwei Finalisten noch verhandeln müssen. Miet und Abomodelle sind dabei der Normalfall geworden: 54 Prozent der Unternehmen mit mindestens 10 Beschäftigten nutzten 2025 kostenpflichtige Cloud Dienste, bei Unternehmen ab 250 Beschäftigten sind es 86 Prozent.

Ohne strukturierte Vertragsprüfung

  • Der Vertrag wird erst nach der Entscheidung gelesen, wenn Verhandlungsmacht und Zeit fehlen.
  • Zusagen aus Demo und Angebot stehen nicht im Vertrag und lassen sich später nicht durchsetzen.
  • Preisanpassung, Lizenzmetrik und Audit Rechte fallen erst bei der ersten Rechnung oder Prüfung auf.
  • Datenschutz, Haftung und Ausstieg landen bei einer Person, die den Anforderungskatalog nie gesehen hat.
  • Niemand kann später belegen, wer welchen Punkt geprüft und akzeptiert hat.

Mit strukturierter Vertragsprüfung

  • Der Vertrag wird parallel für zwei Finalisten geprüft, solange beide um den Auftrag werben.
  • Jede wichtige Zusage aus Demo und Angebot wird als Anlage oder Klausel in den Vertrag übernommen.
  • Preisanpassung, Metrik, Audit und Verlängerung sind vor der Unterschrift bewertet und wo nötig begrenzt.
  • Einkauf, IT, Datenschutz, Recht und Betriebsrat prüfen jeweils ihren Teil mit derselben Checkliste.
  • Jede Abweichung ist mit Entscheidung und Verantwortlichem dokumentiert und später nachvollziehbar.

Quellen: Destatis Pressemitteilung Nr. 416 vom 24. November 2025 zur Nutzung kostenpflichtiger Cloud Dienste, Bitkom Cloud Report 2026 vom 17. Juni 2026 (603 befragte Unternehmen ab 20 Beschäftigten). Stand Oktober 2026. Dieser Leitfaden ist keine Rechtsberatung. Methodik: Bewertungen und Schätzungen von Vergleichsportalen nutzen wir nicht.

Vertragsarten

Softwarevertrag Vertragsarten:
fünf Typen im Vergleich.

Softwareverträge sind selten reine Verträge einer Art. Das BGB unterscheidet Kauf (§ 433), Miete (§ 535), Dienstvertrag (§ 611) und Werkvertrag (§ 631). Der Bundesgerichtshof hat zum ASP Vertrag entschieden, dass die zeitweise Online Nutzung von Standardsoftware auf dem Server des Anbieters Mietrecht folgt, begleitende Leistungen wie Pflege, Updates, Datensicherung und Hotline dagegen nach dem jeweils passenden Vertragstyp zu beurteilen sind (Urteil vom 15. November 2006, XII ZR 120/04). Welche Vertragsart gilt, bestimmt Mängelrechte, Abnahme, Kündigung und den Weg zur Minderung. Die Tabelle gibt den Rahmen. Die Einordnung Ihres konkreten Vertrags nimmt eine Juristin oder ein Jurist vor.

VertragsartTypischer EinsatzGesetzliche GrundlageHauptpflicht des AnbietersMängelrechteLaufzeit und EndeTypische Falle
Kauf mit PflegevertragDauerlizenz plus WartungInstallation im eigenen Betrieb§ 433 BGB, Pflege über eigenen VertragSoftware übergeben und frei von Sach und Rechtsmängeln verschaffen, Pflege nach PflegevertragMängelrechte des Kaufrechts für die Software, für Pflege und Updates gilt der PflegevertragKauf einmalig, Pflegevertrag mit eigener Laufzeit und KündigungsfristPflege endet, die Software läuft weiter, aber ohne Updates und Sicherheitskorrekturen
SaaS als MieteNutzung auf dem Server des AnbietersCloud und Abonnement§ 535, § 548a BGB, BGH XII ZR 120/04Gebrauch während der Mietzeit gewähren und die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand erhalten, § 535 Abs. 1 BGBBefreiung oder Minderung der Miete nach § 536 BGB, Schadensersatz nach § 536a BGB, in AGB häufig angepasst≈ Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist im Vertrag, sonst § 580a Abs. 3 BGB, Kündigung aus wichtigem Grund nach § 543 BGBHaftungsdeckel und Verfügbarkeitszusage bestimmen, was die Minderung praktisch wert ist
WerkvertragIndividualentwicklung und AnpassungEntwicklung und Customizing§ 631, § 640 BGBHerstellung des vereinbarten Werks, geschuldet ist ein ErfolgAbnahme nach § 640 BGB als zentraler Schritt, bekannte Mängel bei der Abnahme vorbehalten, § 640 Abs. 3 BGBEnde mit Abnahme des Werks, Pflege und Betrieb brauchen eigene VerträgeUnklare Abnahmekriterien machen die Fertigstellung streitig
DienstvertragBeratung, Betrieb, Support, SchulungBeratung und Support§ 611, § 621 BGBLeistung der versprochenen Dienste gegen Vergütung, § 611 Abs. 1 BGB– kein Erfolg geschuldet, Qualität nur über vereinbarte Kennzahlen steuerbarKündigungsfristen nach Vertrag, sonst nach dem Vergütungszeitraum, § 621 BGBZiele und Reaktionszeiten müssen als Leistungskennzahlen ausdrücklich vereinbart werden
Zusammengesetzter VertragSaaS plus Einführung plus SupportRegelfall im Mittelstandjeder Teil nach eigenem Vertragstyp, BGH Rn. 21Mehrere Hauptleistungen, etwa Nutzung, Einführung und Betrieb≈ jeder Teil nach dem Recht seines Vertragstyps, soweit es dem Gesamtvertrag nicht widerspricht≈ Laufzeiten der Teile aufeinander abstimmen, sonst endet die Pflege vor der NutzungKündigung nur eines Teils lässt den Rest bestehen, Abhängigkeiten vertraglich regeln

Normen in der Fassung von gesetze-im-internet.de, Stand Oktober 2026: § 433, § 535, § 548a, § 580a, § 611, § 631, § 640. Urteil: BGH, 15. November 2006, XII ZR 120/04, Rn. 11, 19 und 21. Die Vorschriften der §§ 327 ff. BGB zu digitalen Produkten gelten für Verbraucherverträge, nicht für Verträge zwischen Unternehmen. Ob jede Cloud Anwendung in der Praxis als Miete einzuordnen ist, hängt vom Vertragsinhalt ab. Keine Rechtsberatung.

Interaktive Checkliste

Softwarevertrag prüfen:
20 Punkte in fünf Gruppen.

Klicken Sie jeden Punkt an, den Sie im Vertragsentwurf geprüft haben. Der Ring zeigt Ihren Fortschritt. Jede Beschreibung sagt, warum der Punkt zählt und worauf Sie achten sollten, bei gesetzlichen Fragen mit Norm. Die Gruppen folgen der Reihenfolge, in der die meisten Verträge aufgebaut sind: Leistung und Preis, Laufzeit und Ausstieg, SLA und Betrieb, Haftung und Recht, Datenschutz und Sicherheit. Verteilen Sie die Gruppen auf die Rollen, die weiter unten beschrieben sind. Die Checkliste ersetzt keine juristische Prüfung und gibt keine Rechtsberatung.

0/20

Punkte geprüft

Punkte anklicken, um sie abzuhaken.

Alles geprüft. Legen Sie die verbleibenden Abweichungen jetzt einer Juristin oder einem Juristen vor, bevor Sie unterschreiben.

Als CSV Datei für Excel. Ihr Stand wird mit exportiert.

Leistung und Preis

Laufzeit und Ausstieg

SLA und Betrieb

Haftung und Recht

Datenschutz und Sicherheit

Normen in der Fassung von gesetze-im-internet.de, Stand Oktober 2026: § 103 InsO, § 276, § 307, § 309, § 310, § 314, § 543 BGB, § 69c UrhG, § 30 BSIG. EU Recht im Amtsblatt: Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act), Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act), EuGH C-128/11 vom 3. Juli 2012. Zahlen: Destatis Pressemitteilung Nr. 019 vom 16. Januar 2026, Bitkom vom 3. Juli 2026, BSI zu C5:2026. Rechenbeispiele zur Verfügbarkeit: Find-Your-Software. Keine Rechtsberatung.

Ablauf

Vertragsprüfung in
sechs Schritten.

Die Checkliste liefert den Inhalt, der Ablauf liefert die Reihenfolge. Sechs Schritte führen vom Dokumentenstapel zur freigegebenen Unterschrift. Die Zeitangaben sind Erfahrungswerte und hängen vom Umfang des Vertrags und der Verhandlungsbereitschaft des Anbieters ab. Entscheidend ist, dass Sie früh beginnen, solange mit zwei Finalisten parallel verhandelt wird, wie es auch die Software Auswahl Checkliste für die Phase Vertrag und Verhandlung empfiehlt.

  1. 01
    Tag 1 bis 2

    Unterlagen vollständig sammeln

    Fordern Sie alles an, was Vertragsbestandteil werden soll: Vertragsentwurf, AGB, Leistungsbeschreibung, SLA, Auftragsverarbeitungsvertrag, Preisliste, Anlagen und Verweise auf Online Dokumente. Ein Vertrag, der auf Webseiten verweist, ändert sich, sobald die Seite sich ändert.

    • Dokumentenliste mit Version und Datum anlegen
    • Online Bedingungen als Kopie sichern
    • Rangfolge der Dokumente im Vertrag festhalten
  2. 02
    Tag 2 bis 3

    Vertragsart und Aufbau bestimmen

    Klären Sie, ob Kauf, Miete, Werk, Dienst oder eine Mischung vorliegt. Davon hängen Mängelrechte, Abnahme und Kündigung ab. Bei zusammengesetzten Verträgen wird jeder Teil nach seinem Vertragstyp beurteilt, wie der BGH 2006 zum ASP Vertrag ausgeführt hat.

    • Hauptleistung je Vertragsteil benennen
    • Laufzeiten der Teile nebeneinanderlegen
    • Offene Begriffe wie Nutzer oder Umgebung markieren
  3. 03
    Woche 1

    Zusagen und Anforderungen abgleichen

    Legen Sie Anforderungskatalog, Antwort des Anbieters und Notizen aus den Szenario Demos neben den Vertragsentwurf. Jede Muss Anforderung und jede wichtige Demo Zusage muss im Vertrag oder in einer Anlage stehen. Individuell ausgehandelte Bedingungen sind keine AGB, § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB, und lassen sich entsprechend gezielt vereinbaren.

  4. 04
    Woche 1 bis 2

    Checkliste mit klaren Rollen durcharbeiten

    Verteilen Sie die fünf Gruppen der Checkliste auf Einkauf, IT, Datenschutz, Recht und Betriebsrat. Jede Rolle prüft ihren Teil am selben Dokument und hält Abweichungen mit Fundstelle, Risiko und Vorschlag fest. So entsteht eine gemeinsame Liste statt fünf Einzelmeinungen.

    • Abweichungen mit Klausel und Seitenzahl notieren
    • Risiko als hoch, mittel oder gering einordnen
    • Fragen an den Anbieter gesammelt versenden
  5. 05
    Woche 2 bis 3

    Risiken bewerten und verhandeln

    Sortieren Sie die Abweichungen in drei Gruppen: nicht verhandelbar, verhandelbar und akzeptabel. Verhandeln Sie Preis und Vertragsrisiko gemeinsam, denn ein niedriger Preis mit hohem Haftungsrisiko ist kein günstiges Angebot. Halten Sie zwei Finalisten bis zum Schluss im Rennen, solange es geht.

    • Nicht verhandelbare Punkte vorab benennen
    • Zugeständnisse mit Gegenleistung dokumentieren
    • Preis und Risiko in der TCO Rechnung zusammenführen
  6. 06
    Woche 3 bis 4

    Juristische Schlussprüfung und Fristen

    Die Juristin oder der Jurist prüft die verbleibenden Punkte und die endgültige Fassung. Danach tragen Sie alle Fristen in den Kalender ein: Kündigung, Preisanpassung, Audit, Zertifikatsnachweise, Auftragsverarbeitung. Die Unterlagen gehen an das Einführungsteam, damit Einführung und Go-live auf dem tatsächlichen Vertrag aufbauen.

    • Schlussfassung mit Änderungsprotokoll ablegen
    • Fristen mit Erinnerung eintragen
    • Vertragsablage und Verantwortliche festlegen

Zeitangaben und Aufteilung der Rollen: Erfahrungswerte von Find-Your-Software. Rechtsgrundlagen: § 305 BGB, BGH XII ZR 120/04, Stand Oktober 2026. Keine Rechtsberatung.

Typische Fallen

Preisanpassung, Lizenzmetrik, Audit:
sechs Fallen im Vertrag.

Die meisten Streitigkeiten um Softwareverträge entstehen nicht an der Funktion, sondern an Klauseln, die beim Lesen harmlos wirken und erst im zweiten oder dritten Jahr greifen. Die folgenden sechs Fallen tauchen in Angeboten für ERP, CRM, HR und BI immer wieder auf. Sie lassen sich vor der Unterschrift entschärfen, wenn jemand gezielt danach sucht.

01 · Preisanpassung

Erhöhung ohne Deckel

Klauseln, die dem Anbieter einseitig Erhöhungen erlauben, sind der häufigste Streitpunkt. Nach dem Bitkom Cloud Report stiegen die Cloud Betriebskosten im Vorjahr bei 64 Prozent der Unternehmen, für 2026 erwarten 54 Prozent weitere Anstiege (Juni 2026).

  • Index oder fester Prozentsatz statt freier Erhöhung
  • Deckel je Jahr und über die gesamte Laufzeit
  • Ankündigungsfrist und Sonderkündigungsrecht
  • Rechenbeispiel von Find-Your-Software: 24.000 Euro wachsen bei 2,2 Prozent im Jahr in fünf Jahren auf rund 26.759 Euro
02 · Lizenzmetrik

Unscharfe Zähleinheit

Benannte Nutzer, gleichzeitige Nutzer, Volumen oder Transaktionen führen zu sehr unterschiedlichen Rechnungen. Unklar wird es bei Gästen, Schnittstellennutzern, Testumgebungen und Konzerngesellschaften.

  • Definition der Zähleinheit im Vertragstext
  • Behandlung von Gästen, Systemzugängen und Testumgebungen
  • Rechte, Nutzer im Jahr umzuwidmen oder abzubauen
  • Mindestabnahme und Staffelpreise bei Wachstum
03 · Audit Rechte

Prüfung ohne Regeln

Auditklauseln erlauben dem Anbieter, die Nutzung zu prüfen. Ohne klare Regeln können Nachforderungen entstehen, die Sie erst nach Jahren sehen. Für die Nutzung von Computerprogrammen gelten die gesetzlichen Befugnisse, soweit keine besonderen vertraglichen Bestimmungen vorliegen, § 69d Abs. 1 UrhG.

  • Ankündigungsfrist und Zeitpunkt der Prüfung
  • Umfang, Vertraulichkeit und Prüfer
  • Kostenregel bei geringer Abweichung
  • Vorgehen bei Unterlizenzierung
04 · Verlängerung

Stille Vertragsverlängerung

Automatische Verlängerungen um zwölf Monate sind verbreitet. Wer die Kündigungsfrist verpasst, zahlt ein weiteres Jahr. In der Praxis hilft eine Erinnerung im Kalender mehr als jede Klausel.

  • Fristbeginn eindeutig definieren
  • Kündigung in Textform erlauben
  • Verlängerung auf kürzere Perioden begrenzen
  • Erinnerung drei Monate vor der Frist einplanen
05 · Haftungsdeckel

Deckel unter dem Schadenpotenzial

Ein Haftungsdeckel in Höhe einer Jahresgebühr kann weit unter dem Schaden liegen, den Ausfall oder Datenverlust verursacht. Bitkom: 9 Prozent der Unternehmen könnten im Moment eines Cloud Ausfalls nicht mehr weiterarbeiten, 46 Prozent müssten über kurz oder lang den Geschäftsbetrieb einstellen (Juli 2026).

  • Deckel am möglichen Schaden messen
  • Ausnahmen für Vorsatz, Datenverlust und Datenschutz
  • Versicherungsschutz des Anbieters erfragen
  • Prüfung nach § 276 Abs. 3 BGB und § 307 BGB mit Recht abstimmen
06 · Vorrangklauseln

Zusagen außerhalb des Vertrags

Klauseln wie „Es gilt ausschließlich dieser Vertrag“ schließen Zusagen aus Angebot und Demo aus. Überraschende Klauseln werden nach § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil, darauf sollten Sie sich aber nicht verlassen.

  • Zusagen als Anlage zum Vertrag nehmen
  • Rangfolge von Angebot, Anlagen und AGB prüfen
  • Roadmap Aussagen nicht als Leistung werten
  • Schriftform für spätere Änderungen beachten

Quellen: Bitkom Cloud Report 2026 vom 17. Juni 2026, Bitkom vom 3. Juli 2026, § 69d UrhG, § 305c BGB, Stand Oktober 2026. Die Beschreibung der Fallen beruht auf Erfahrungswerten von Find-Your-Software. Keine Rechtsberatung.

SLA in Zahlen

Verfügbarkeit im Vertrag:
was 99 Prozent wirklich bedeuten.

Verfügbarkeit wird in Prozent angegeben, wirkt aber erst, wenn man sie in Stunden übersetzt. Zwischen 99 und 99,9 Prozent liegt der Unterschied zwischen mehr als drei Tagen und gut acht Stunden Ausfall im Jahr. Die Tabelle zeigt die rechnerischen Werte. Im Vertrag verschieben Wartungsfenster, Messpunkt und Ausschlüsse diese Werte, deshalb gehören sie in die Definition.

Vereinbarte VerfügbarkeitAusfall je Monat (30 Tage)Ausfall je Jahr (365 Tage)Einordnung
99 %rechnerisch7 Std. 12 Min.87,6 Std.für unkritische Hilfsanwendungen denkbar, für Kernprozesse meist zu niedrig
99,5 %rechnerisch3 Std. 36 Min.43,8 Std.oft in Standardangeboten zu finden, rund 1,8 Tage Ausfall im Jahr
99,9 %rechnerisch43 Min. 12 Sek.8 Std. 46 Min.gängiger Zielwert für Kernanwendungen, Messung und Ausschlüsse genau prüfen
99,99 %rechnerisch4 Min. 19 Sek.52 Min. 34 Sek.nur mit redundanter Architektur realistisch, Nachweis und Preis prüfen

Rechenbeispiele von Find-Your-Software mit 30 Tagen gleich 720 Stunden und 365 Tagen gleich 8.760 Stunden. Einordnung: Erfahrungswerte von Find-Your-Software. Zur Bedeutung von Ausfällen: Bitkom vom 3. Juli 2026 (603 Unternehmen, davon 517 Cloud Nutzer, im Schnitt rund 78 Stunden Weiterarbeit im Ausfall). Stand Oktober 2026.

Cloud und Daten

Auftragsverarbeitung, Drittland, Datenrückgabe:
Cloud und Daten im Vertrag.

Sobald Software in der Cloud läuft oder personenbezogene Daten über den Anbieter fließen, prägen EU Verordnungen den Vertrag. Die DSGVO regelt die Auftragsverarbeitung und die Übermittlung in Drittländer. Der Data Act regelt seit dem 12. September 2025 den Wechsel zwischen Cloud Anbietern. Die Abschnitte nennen die Norm, den Stand und die Frage, die Sie dem Anbieter stellen sollten.

01 · Auftragsverarbeitung

Art. 28 DSGVO

Wer personenbezogene Daten vom Anbieter verarbeiten lässt, arbeitet nur mit Auftragsverarbeitern, die hinreichende Garantien bieten (Abs. 1). Der Vertrag legt Gegenstand, Dauer, Art und Zweck, Datenart und Betroffene fest (Abs. 3) und ist schriftlich abzufassen, ein elektronisches Format genügt (Abs. 9). Verstöße können nach Art. 83 Abs. 4 Buchst. a DSGVO mit Bußgeldern bis 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des Jahresumsatzes geahndet werden.

  • Verarbeitung nur auf dokumentierte Weisung
  • Unterstützung bei Betroffenenrechten und Pflichten aus Art. 32 bis 36
  • Löschung oder Rückgabe nach Wahl des Verantwortlichen, Abs. 3 Buchst. g
  • Nachweise und Überprüfungen, Abs. 3 Buchst. h
02 · Unterauftragnehmer und Drittland

Art. 28 Abs. 2 und 4, Art. 44 und 46 DSGVO

Weitere Auftragsverarbeiter setzt der Anbieter nur mit Ihrer Genehmigung ein und informiert über Änderungen, damit Sie widersprechen können. Für Übermittlungen in Drittländer braucht es eine Grundlage nach Kapitel V. Für die USA besteht der Angemessenheitsbeschluss (EU) 2023/1795 vom 10. Juli 2023. Das Gericht der EU wies die Klage dagegen am 3. September 2025 ab (T-553/23), dagegen wurde Rechtsmittel eingelegt (C-703/25 P). Weil sich die Rechtslage ändern kann, gehört eine Ersatzgrundlage wie Standardvertragsklauseln in den Vertrag.

  • Liste der Unterauftragnehmer mit Standort verlangen
  • Rechtsgrundlage der Drittlandübermittlung nennen lassen
  • Ersatzgrundlage wie Standarddatenschutzklauseln vorsehen
  • Zugriff aus Drittländern auf Support Ebene klären, siehe EU Cloud Act für den Mittelstand
03 · Anbieterwechsel

Art. 23 bis 31 Data Act

Die Verordnung (EU) 2023/2854 gilt seit dem 12. September 2025 (Art. 50). Für Datenverarbeitungsdienste, zu denen laut Erwägungsgrund 81 auch SaaS als Bereitstellungsmodell zählt, verlangt Art. 25 einen schriftlichen Vertrag mit Wechselklauseln. Ausnahmen regelt Art. 31, etwa für auf einen Kunden zugeschnittene Dienste und für Testangebote. Ob ein konkretes Produkt erfasst ist, ist eine Einzelfrage.

  • Kündigungsfrist für den Wechsel höchstens zwei Monate, Abs. 2 Buchst. d
  • Übergangsfrist höchstens 30 Kalendertage, Abs. 2 Buchst. a, alternativ bis zu sieben Monate bei technischer Undurchführbarkeit, Abs. 4
  • Datenabruf mindestens 30 Kalendertage, Abs. 2 Buchst. g
  • Ab 12. Januar 2027 keine Wechselentgelte, bis dahin höchstens die unmittelbaren Kosten, Art. 29
04 · Datenrückgabe und Aufbewahrung

§ 147 AO und § 257 HGB

Der Ausstieg endet nicht mit der Datenübergabe. Buchungsbelege sind acht Jahre aufzubewahren, Bücher, Inventare und Jahresabschlüsse zehn Jahre, sonstige Unterlagen sechs Jahre (§ 147 Abs. 3 AO, § 257 Abs. 4 HGB). Bei einer Außenprüfung kann die Finanzverwaltung auch Daten verlangen, die bei einem Dritten liegen (§ 147 Abs. 6 AO). Vereinbaren Sie deshalb Export und Löschung in dieser Reihenfolge.

  • Export in maschinell auswertbarem Format
  • Löschung erst nach Ihrer Bestätigung des Exports
  • Löschbestätigung des Anbieters schriftlich
  • Zugriff für Prüfer während der Aufbewahrung klären
05 · Sicherheit und Meldung

Art. 32 und 33 DSGVO, § 30 BSIG

Art. 32 DSGVO verlangt geeignete Maßnahmen wie Verschlüsselung und Wiederherstellbarkeit. Bei Datenpannen meldet der Anbieter an den Verantwortlichen unverzüglich (Art. 33 Abs. 2), dieser an die Aufsichtsbehörde möglichst binnen 72 Stunden (Abs. 1). Für Einrichtungen unter dem NIS2 Umsetzungsgesetz, in Kraft seit dem 6. Dezember 2025, zählt die Sicherheit der Lieferkette zu den Mindestmaßnahmen (§ 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG). Das BSI hat C5:2026 am 7. April 2026 veröffentlicht, siehe BSI C5, C3A und ES3.

  • Meldefrist des Anbieters in Stunden festschreiben
  • Nachweise wie Zertifikate und Prüfberichte jährlich
  • Auditrechte und Kostenregel vereinbaren
  • Pflichten aus NIS2 an Anbieter weiterreichen, falls Sie betroffen sind
06 · Missbräuchliche Klauseln

Art. 13 Data Act

Art. 13 Data Act erklärt Klauseln zu Datenzugang, Datennutzung, Haftung und Rechtsbehelfen für nicht bindend, wenn ein Unternehmen sie dem anderen einseitig auferlegt und sie missbräuchlich sind. Als missbräuchlich gelten etwa der Ausschluss der Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit und die Hinderung an einer Kündigung in angemessener Frist. Kapitel IV gilt für Verträge ab dem 12. September 2025 und für ältere unbefristete oder sehr lang laufende Verträge ab dem 12. September 2027 (Art. 50).

  • Einseitig gestellte Datenklauseln gesondert prüfen
  • Haftungsausschlüsse für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit streichen lassen
  • Kündigungsfristen auf Angemessenheit prüfen
  • Rechtsfolgen mit der Rechtsabteilung klären

Quellen im Wortlaut: Verordnung (EU) 2016/679 Art. 28, 32, 33, 44, 46 und 83, Verordnung (EU) 2023/2854 Art. 13, 25, 29, 31 und 50, Pressemitteilung Nr. 106/25 des Gerichtshofs der EU, Amtsblatt C/2025/6610 zum Rechtsmittel C-703/25 P, § 147 AO, § 257 HGB, BSI zum NIS-2-Umsetzungsgesetz, BSI zu C5:2026. Stand Oktober 2026. Keine Rechtsberatung.

Wer prüft was

Einkauf, IT, Datenschutz, Recht, Betriebsrat:
wer prüft was.

Ein Softwarevertrag berührt mehr Fachgebiete, als eine Person überblickt. Die Aufteilung nach Rollen verhindert, dass wichtige Punkte zwischen den Abteilungen liegen bleiben. Jede Rolle erhält eine Gruppe der Checkliste und gibt eine kurze Stellungnahme ab. Die Zusammenführung übernimmt der Einkauf oder die Projektleitung.

Einkauf

Preis, Laufzeit, Verhandlung

  • Preisblatt über drei bis fünf Jahre rechnen
  • Preisanpassung, Metrik und Nebenkosten bewerten
  • Laufzeit und Kündigungsfristen im Kalender führen
  • Verhandlung mit zwei Finalisten steuern und dokumentieren
IT und Betrieb

Leistung, SLA, Ausstieg

  • Leistungsbeschreibung gegen Anforderungskatalog prüfen
  • Verfügbarkeit, Störungsklassen und Supportzeiten bewerten
  • Schnittstellen, Releases und Supportende klären
  • Datenexport und Exit praktisch testen
Datenschutz und Sicherheit

AVV, Drittland, Nachweise

  • Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO prüfen
  • Unterauftragnehmer und Standorte bewerten
  • Maßnahmen, Zertifikate und Meldewege prüfen
  • Datenschutzbeauftragte einbinden, Benennungspflicht ab in der Regel 20 Personen, § 38 Abs. 1 BDSG
Recht

Haftung, Gewährleistung, Gestaltung

  • Vertragsart und AGB Kontrolle nach § 307 BGB bewerten
  • Haftung, Mängelrechte und Abnahme prüfen
  • Insolvenz, Hinterlegung und Lizenzübertragung klären
  • Schlussfassung freigeben
Betriebsrat

Mitbestimmung und Unterrichtung

  • Mitbestimmung bei Überwachungseignung, § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
  • Unterrichtung über Arbeitsverfahren einschließlich KI, § 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG
  • Frühzeitig vor der Unterschrift beteiligen
  • Betriebsvereinbarung zur Nutzung vorbereiten
Fachbereich und Geschäftsführung

Anforderungen und Freigabe

  • Fachbereich bestätigt, dass Muss Anforderungen im Vertrag stehen
  • Geschäftsführung gibt die Restrisiken frei
  • Verantwortliche für Fristen werden benannt
  • Ergebnis fließt in die Dokumentation der Auswahl

Quellen: § 87 BetrVG und § 90 BetrVG in der Fassung vom 19. Juli 2024, § 38 BDSG, Stand Oktober 2026. Aufteilung der Rollen: Erfahrungswerte von Find-Your-Software. Ob ein Mitbestimmungsrecht besteht, klärt die Rechtsabteilung im Einzelfall. Keine Rechtsberatung.

So hilft ein Werkzeug

Vertragsprüfung im Selection Portal:
wann ein Werkzeug sich lohnt.

Ein Werkzeug ersetzt keine Juristin, aber es sorgt dafür, dass mehrere Beteiligte dieselbe Checkliste am selben Dokument abarbeiten und dass Zusagen, Anforderungen und Vertragstext zusammenbleiben. Das Selection Portal verbindet dafür die Beschreibung der IT Systemlandschaft, das Anforderungsmanagement und die Antworten der Anbieter mit der Vertragsprüfung. Es ist kein Bewertungsportal, sondern ein Werkzeug für den Auswahlprozess.

01 · Wann es hilft

Mehrere Beteiligte, mehrere Systeme

Der Nutzen steigt mit der Zahl der Beteiligten und der Komplexität der IT Systemlandschaft. Wenn ein Vertrag zu Schnittstellen, Betrieb und Datenschutz mehrerer Systeme passen muss, hilft eine gemeinsame Arbeitsfläche.

  • Zwei Finalisten mit demselben Prüfraster vergleichen
  • Einkauf, IT, Datenschutz und Recht am selben Dokument
  • Vertrag zu bestehenden Systemen in Beziehung setzen
02 · Vertrags-Workspace

Dokument, Checkliste, Kommentare

Das Portal zeigt das Vertragsdokument mit Markierungen, Kommentaren und Tags. Eigene Prüfpunkte lassen sich als Checkliste anlegen, Textstellen den Punkten zuordnen und mit Notizen versehen. Das beschreibt der Beitrag zum Contract Checker.

  • Eigene Checklisten aus Vorlage oder leer anlegen
  • Textstellen markieren und Prüfpunkten zuordnen
  • Erstprüfung mit KI markiert kritische Klauseln als Hinweis
03 · Zusagen verbinden

Anforderungen, Demos und Vertrag

Die Anbieter antworten direkt im Anforderungskatalog, Demos laufen als Szenarien, Änderungen bleiben im Audit Trail nachvollziehbar. Wie der Weg von der Anforderung bis zur Vertragsprüfung aussieht, zeigt der Beitrag Digitaler Software Einkauf. Verbindlich wird eine Zusage erst, wenn sie im Vertrag oder in einer Anlage steht.

  • Anforderungen im Anforderungsmanagement pflegen
  • Antworten und Szenarien dokumentiert abrufen
  • Übernahme in den Vertrag bleibt Aufgabe der Vertragsparteien
04 · Grenzen

Was ein Werkzeug nicht leistet

Checklisten und KI Hinweise erkennen Muster, aber keine rechtliche Bewertung im Einzelfall. Ob eine Haftungsklausel wirksam ist, ob der Data Act greift oder wie eine Mischform einzuordnen ist, entscheidet die juristische Prüfung. Das Werkzeug macht diese Prüfung schneller, nicht überflüssig.

  • Keine Rechtsberatung, kein Ersatz für Juristen
  • Hinweise der KI sind Ausgangspunkt, kein Ergebnis
  • Verhandlung und Freigabe bleiben menschliche Entscheidungen

Quellen: Funktionsübersicht der Selection Portal Produktseite, Beitrag zum Contract Checker vom 18. Februar 2026, Stand Oktober 2026. Weiterführend: Anforderungen sammeln vor der Anbieteransprache und das RFP erstellen. Als Beispiel für einen Anforderungskatalog einer Softwarekategorie dient der Anforderungskatalog Logistiksoftware.

FAQ

Häufige Fragen
direkt beantwortet.

Was gehört in einen Softwarevertrag?

Ein vollständiger Softwarevertrag regelt Leistungsumfang, Vergütung, Laufzeit und Kündigung, Servicelevel, Mängelrechte, Haftung, Nutzungsrechte, Datenschutz mit Auftragsverarbeitung und den Ausstieg mit Datenrückgabe. Dazu kommen Anlagen wie Leistungsbeschreibung, SLA und Preisliste. Entscheidend ist, dass Zusagen aus Angebot, RFP Antwort und Demo als Anlage oder Klausel aufgenommen werden, denn nur was im Vertrag steht, lässt sich später einfordern. Welche Punkte im Einzelfall zwingend sind, hängt von der Vertragsart ab. Die Checkliste dieser Seite ordnet die Punkte in fünf Gruppen.

Ist SaaS ein Mietvertrag?

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgt die zeitweise Online Nutzung von Standardsoftware auf dem Server des Anbieters grundsätzlich Mietrecht (Urteil vom 15. November 2006, XII ZR 120/04, zum ASP Vertrag). Begleitleistungen wie Pflege, Updates, Datensicherung und Hotline beurteilt das Gericht nach dem jeweils passenden Vertragstyp. Hinzu kommt § 548a BGB: Auf die Miete digitaler Produkte sind die Vorschriften über die Miete von Sachen entsprechend anzuwenden. Wie Ihr konkreter Vertrag einzuordnen ist, klärt eine juristische Prüfung.

Welche Laufzeit und Kündigungsfrist ist sinnvoll?

Eine feste Zahl gibt es nicht. Als Orientierung gilt: Die Mindestlaufzeit sollte die Einführung plus eine realistische Nutzungsphase abdecken, sonst zahlen Sie für ein System, das noch nicht produktiv ist. Achten Sie auf automatische Verlängerung, Fristbeginn und die geforderte Form der Kündigung. Für Cloud Dienste im Anwendungsbereich des Data Act darf die maximale Kündigungsfrist für den Wechsel zwei Monate nicht überschreiten (Art. 25 Abs. 2 Buchst. d). Weitere Hinweise sind Erfahrungswerte von Find-Your-Software.

Was gehört in ein SLA?

Ein SLA (Service Level Agreement) beschreibt messbare Leistungen des Betriebs: Verfügbarkeit in Prozent mit Messzeitraum und Messpunkt, Störungsklassen mit Reaktions und Wiederherstellungszeiten, Supportzeiten, Wartungsfenster und Berichte. Dazu gehören Folgen bei Verfehlung wie Service Credits und ein Sonderkündigungsrecht bei Wiederholung. Zur Einordnung: 99,9 Prozent Verfügbarkeit erlauben rechnerisch rund 8 Stunden 46 Minuten Ausfall im Jahr, 99 Prozent bereits 87,6 Stunden. Rechnen Sie deshalb immer in Stunden und nicht nur in Prozent.

Wie weit darf der Anbieter seine Haftung begrenzen?

Eine feste Obergrenze nennt das Gesetz nicht. Zwischen Unternehmen gelten die Klauselverbote des § 309 BGB nicht unmittelbar, wirken aber über § 307 BGB und § 310 Abs. 1 BGB. Die Haftung für Vorsatz kann nicht im Voraus erlassen werden (§ 276 Abs. 3 BGB). Klauseln, die wesentliche Vertragspflichten so einschränken, dass der Vertragszweck gefährdet ist, sind im Zweifel unangemessen (§ 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Die Höhe eines Deckels sollten Sie am möglichen Schaden messen und juristisch prüfen lassen.

Brauche ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag?

Ja, wenn der Anbieter in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, etwa Daten von Beschäftigten, Kunden oder Lieferanten in einem Cloud System. Art. 28 Abs. 3 DSGVO verlangt dafür einen Vertrag mit festgelegten Inhalten, der schriftlich oder in einem elektronischen Format abzufassen ist (Abs. 9). Verstöße gegen Art. 28 können nach Art. 83 Abs. 4 Buchst. a DSGVO mit Bußgeldern bis 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des Jahresumsatzes geahndet werden. Ob Rollen und Inhalte passen, prüft Ihre Datenschutzbeauftragte oder Ihr Datenschutzbeauftragter.

Was ändert der Data Act beim Anbieterwechsel?

Die Verordnung (EU) 2023/2854 gilt seit dem 12. September 2025. Für Datenverarbeitungsdienste, zu denen nach Erwägungsgrund 81 auch SaaS als Bereitstellungsmodell zählt, verlangt Art. 25 einen schriftlichen Vertrag mit Wechselklauseln: Kündigungsfrist für den Wechsel höchstens zwei Monate, Übergangsfrist höchstens 30 Kalendertage, Datenabruf mindestens 30 Kalendertage. Ab dem 12. Januar 2027 sind Wechselentgelte nach Art. 29 verboten, bis dahin auf die unmittelbaren Kosten des Anbieters begrenzt. Ob Ihr Produkt erfasst ist, bleibt eine Einzelfallprüfung.

Darf der Anbieter die Preise während der Laufzeit erhöhen?

Nur wenn der Vertrag es vorsieht oder Sie zustimmen. Klauseln zur Preisanpassung in AGB unterliegen der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB, auch zwischen Unternehmen (§ 310 Abs. 1 BGB). Klare Klauseln koppeln die Erhöhung an einen Index oder Deckel, nennen eine Ankündigungsfrist und räumen ein Sonderkündigungsrecht ein. Zur Orientierung: Die Verbraucherpreise stiegen 2025 im Jahresdurchschnitt um 2,2 Prozent (Destatis). Ob eine konkrete Klausel wirksam ist, entscheidet im Streitfall ein Gericht, nicht diese Seite.

Wie lange muss ich Daten aufbewahren und was heißt das für den Ausstieg?

Buchungsbelege sind acht Jahre aufzubewahren, Bücher, Inventare und Jahresabschlüsse zehn Jahre, sonstige Unterlagen wie Geschäftsbriefe sechs Jahre (§ 147 Abs. 3 AO, § 257 Abs. 4 HGB). Die Finanzverwaltung kann bei einer Außenprüfung auch Zugriff auf Daten verlangen, die bei einem Dritten liegen (§ 147 Abs. 6 AO). Sichern Sie deshalb vor der Löschung beim Anbieter einen maschinell auswertbaren Export und halten Sie Export, Aufbewahrung und Löschung in dieser Reihenfolge im Vertrag fest.

Muss der Betriebsrat beteiligt werden?

Bei Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, hat der Betriebsrat mitzubestimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Außerdem ist er über die Planung von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen einschließlich des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz rechtzeitig zu unterrichten (§ 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG). Beziehen Sie ihn deshalb vor der Unterschrift ein, besonders bei HR, MES und Zeiterfassung. Die Einordnung im Einzelfall klärt Ihre Rechtsabteilung.

Lohnt sich eine Quellcode Hinterlegung?

Eine Hinterlegung soll Ihnen den Zugriff auf den Quellcode sichern, wenn der Anbieter ausfällt. Nach Erfahrung von Find-Your-Software ist sie vor allem bei Software sinnvoll, die in Ihrem eigenen Betrieb läuft und geschäftskritisch ist. Bei SaaS hilft sie wenig, weil Betrieb und Daten beim Anbieter liegen. Im Insolvenzverfahren kann der Verwalter nach § 103 InsO wählen, ob er noch nicht vollständig erfüllte Verträge erfüllt. Wie Hinterlegungsklauseln dazu stehen, klären Sie juristisch. Prüfen Sie zusätzlich Datenexport und Übergangsunterstützung.

Darf ich gekaufte Lizenzen weitergeben oder verkaufen?

Das hängt von Lizenzart und Vertrag ab. Der EuGH hat am 3. Juli 2012 (C-128/11, UsedSoft) entschieden, dass sich das Verbreitungsrecht an einer Programmkopie erschöpft, wenn der Rechtsinhaber gegen Entgelt ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht eingeräumt hat, auch bei Download. Befristete Abonnements erfasst das Urteil seinem Wortlaut nach nicht, und § 69c Nr. 3 UrhG nimmt das Vermietrecht von der Erschöpfung aus. Prüfen Sie zusätzlich Weitergabeklauseln bei Umstrukturierung und Verkauf von Unternehmensteilen.

Ersetzt diese Checkliste die juristische Prüfung?

Nein. Die Checkliste hilft, den Vertrag strukturiert zu lesen, Zuständigkeiten zu verteilen und Verhandlungspunkte zu finden. Sie gibt keine Rechtsberatung und kennt weder Ihren Vertragstext noch Ihre Branche. Prüfen Sie die verbleibenden Punkte vor der Unterschrift mit einer Juristin oder einem Juristen, vor allem Haftung, Datenschutz, Gewährleistung und die Gestaltung der Kündigung. Auch die KI gestützte Erstprüfung im Selection Portal markiert nur Hinweise und ersetzt diese Prüfung nicht. Normen und Stand dieser Seite: Oktober 2026.

Matching starten

Den Vertrag prüfen,
bevor Sie unterschreiben.

Wer Anforderungen, Anbieterantworten und Vertragsprüfung in einem Prozess führt, geht mit einer belastbaren Grundlage in die Verhandlung. Starten Sie das Matching für Ihre Shortlist oder besprechen Sie Ihr Vorhaben im Erstgespräch. Die juristische Schlussprüfung bleibt in der Hand Ihrer Juristin oder Ihres Juristen.

Unabhängige Softwareauswahl Brandenburger Innovationspreis·Über 500 Auswahlprojekte gestartet
Wir analysieren Ihre Website und zeigen passende Anbieter. Ohne Anmeldung. Bitte eine gültige URL eingeben, zum Beispiel ihre-firma.de Demo-URL ausprobieren