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Software für Finanzdienstleister · DORA

DORA-Software.
Pflichten, Meldefristen und Anbieter im Auszug.

DORA-Software hilft Banken, Versicherern und Zahlungsinstituten, die Verordnung (EU) 2022/2554 umzusetzen, die seit dem 17.01.2025 gilt. Wählen Sie nach Ihrer größten Lücke: ein Register-Werkzeug wie USU Register Manager, eine Drittparteien-Plattform wie ProcessUnity oder eine GRC-Suite wie HiScout. Lassen Sie sich in der Demo einen echten Cloud-Vertrag mit Unterauftragnehmer bis zum fertigen BaFin-Export zeigen.

17.01.2025
seit diesem Tag wenden Finanzunternehmen die Verordnung (EU) 2022/2554 an (BaFin, Stand 10/2026)
4 h
nach der Einstufung als schwerwiegend ist die Erstmeldung fällig, spätestens 24 h nach Kenntnis (BaFin, Stand 10/2026)
31. März
jährliche Frist für das Informationsregister bei der BaFin, Stichtag 31. Dezember des Vorjahres (BaFin, Stand 10/2026)
3.383
schwerwiegende IKT-Vorfälle meldeten Finanzunternehmen in der EU im Jahr 2025 (ESAs, Stand 06/2026)
Anwendungsbereich · Art. 2 und Art. 16

Wer DORA umsetzen muss
und wer weniger tun muss.

DORA gilt für fast alle beaufsichtigten Finanzunternehmen in der EU: Kreditinstitute, Zahlungs- und E-Geld-Institute, Wertpapierfirmen, Versicherer, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Krypto-Dienstleister. Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/2554 listet den Kreis, Art. 2 Abs. 3 nennt die Ausnahmen. In Deutschland hat das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz den Kreis erweitert, etwa um Versicherungsholdings (§ 293 Abs. 5 VAG) und Institute nach § 1 Abs. 1b KWG wie Bürgschaftsbanken. Für diese Nicht-CRR-Institute gelten die Pflichten zum Risikomanagement ab 1. Januar 2027, die Meldepflicht für Vorfälle schon seit 17. Januar 2025. Weitere Termine bündelt unser Ratgeber IT-Fristen 2027.

Regulärer Rahmen nach Art. 5 bis 15

  • Gilt für alle Finanzunternehmen nach Art. 2, die nicht unter Art. 16 fallen, also etwa CRR-Banken, Versicherer und Zahlungsinstitute.
  • Pflicht zu einer Strategie für die digitale operationale Resilienz und zu einer IKT-Geschäftsfortführungsleitlinie.
  • Das Leitungsorgan trägt die Letztverantwortung für das IKT-Risiko (Art. 5).
  • Ein Teil dieser Unternehmen muss zusätzlich bedrohungsgeleitete Penetrationstests (TLPT) durchführen, sobald die BaFin das per Bescheid anordnet.

Vereinfachter Rahmen und Ausnahmen

  • Art. 16 gilt für kleine Wertpapierinstitute, kleine Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, Versicherungsholdings und Nicht-CRR-Kreditinstitute.
  • Hier entfallen die Resilienzstrategie und die Geschäftsfortführungsleitlinie, die Dokumentation ist schlanker.
  • Nicht-CRR-Institute führen keinen TLPT durch. Kleinstunternehmen nach Art. 3 Nr. 60 setzen dort Art. 28 bis 30 nicht um.
  • Ganz ausgenommen sind nach Art. 2 Abs. 3 unter anderem kleine Verwalter alternativer Investmentfonds und Versicherungsvermittler, die Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen sind.

Quellen: BaFin, FAQ zu DORA, BaFin, IKT-Risikomanagement, Verordnung (EU) 2022/2554 Art. 2, 3 und 16, Stand 10/2026. Keine Rechtsberatung.

Auszug A bis Z

DORA-Software im Auszug:
12 Anbieter mit DORA-Funktionen.

Der Auszug deckt vier Gruppen ab: GRC- und ISMS-Suiten (ARTEMEON, Formalize, GlobalSuite, HiScout), Plattformen für das Drittparteienrisiko (House of Control, Mitratech, OneTrust, ProcessUnity), Werkzeuge für das Informationsregister (Copla, USU) und Compliance-Plattformen für FinTechs (SECJUR, Vanta). Aufgenommen ist nur, wer DORA-Funktionen in einer eigenen Produktbeschreibung oder Dokumentation nennt. Der Auszug ist kein Ranking und nicht der ganze Markt, die Zeilen stehen alphabetisch. Ein Haken heißt: Der Anbieter nennt die Funktion für DORA. Das Zeichen ≈ heißt: in der Demo prüfen.

AnbieterGruppePreis abInformationsregisterVorfälle und TestsDrittparteienEinordnung
ARTEMEONISMS@ARTEMEONISMSauf Anfrage≈ in der Demo prüfen≈ in der Demo prüfen≈ in der Demo prüfenInformationsrisiko nach DORA Kapitel II, ISO 27000 und BSI IT-Grundschutz in einem Werkzeug
CoplaCopla RegistryRegisterab 500 € im Jahr✓ Register of Information mit Formularen nach Registerlogik≈ Vorfallmeldung als Plattformmodul, in der Demo prüfen✓ Daten zu IKT-Drittdienstleistern laufend pflegeneigenes Register-Werkzeug, auch für FinTechs mit MiCA- oder Zahlungslizenz
FormalizeDORA-LösungGRCauf Anfrage✓ Register nach DORA-ITS per Klick✓ Vorfallmanagement und Resilienztests✓ Überwachung von DrittparteienAnforderungen in einfacher Sprache, ohne eigene Auslegung der RTS
GlobalSuiteDORA-SoftwareGRCauf Anfrage✓ Register und Meldungen aus Excel- und Word-Vorlagen✓ Vorfälle mit Hinweis auf Meldepflicht, Testprogramm bis TLPT✓ Dienstleister mit Bezug zu VorfällenIKT-Risiko, Vorfälle, Tests, Dienstleister und Register an einem Ort
HiScoutHiScout GRC SuiteGRCauf Anfrage✓ Informationsregister, Reports für BaFin und EBA✓ Vorfallmanagement, BCM-Modul mit Testmanagement, TLPT-Ergebnisse✓ Third Party Risk ManagementRisiken, Assets, Vorfälle, Audits und BCM in einer Plattform für Banken und Versicherer
House of ControlDORA SoftwareDrittparteienauf Anfrage✓ Register of Information automatisch zusammenstellen≈ in der Demo prüfen✓ Lieferanten und Unterauftragnehmer nach Kritikalität bewertenaus dem Vertragsmanagement kommend, mit einem nordischen Finanzinstitut entwickelt
MitratechPrevalent TPRMDrittparteienauf Anfrage≈ in der Demo prüfen≈ in der Demo prüfen✓ Funktionen den Art. 28 bis 30 zugeordnet, Netzwerk geprüfter BewertungenDrittparteienrisiko mit vorhandenen Bewertungen von Dienstleistern
OneTrustThird-Party ManagementDrittparteienauf Anfrage✓ Register of Information automatisch erzeugen≈ in der Demo prüfen✓ Lebenszyklus der Drittparteien mit Screening-DatenDrittparteien und Compliance Automation in einer Plattform
ProcessUnityThird-Party Risk ManagementDrittparteienauf Anfrage✓ Register of Information vorbereiten≈ in der Demo prüfen✓ Risikobewertung und Ausstiegsstrategien je Dienstleisterzentrales Datenmodell für große Dienstleisterlandschaften
SECJURDORA-PlattformFinTechauf Anfrage≈ in der Demo prüfen≈ in der Demo prüfen≈ in der Demo prüfenfür FinTechs und mittelgroße Finanzunternehmen, Hosting in Deutschland
USURegister ManagerRegisterauf Anfrage✓ Informationsregister nach Art. 28 bis 30, Konsistenzprüfung, CSV-Export≈ in der Demo prüfen≈ nutzt das Vertragsmanagement in USMModul für Kunden, die USM bereits einsetzen
VantaDORAFinTechauf Anfrage✓ Register of Information pflegen✓ Vorfälle erfassen und DORA zuordnen✓ Onboarding und Sicherheitsprüfung von DienstleisternEvidenz aus ISO 27001, SOC 2 und NIS 2 weiterverwenden

Anbieter- und Referenzdatenbank von Find-Your-Software, Produktbeschreibungen und Dokumentation der Anbieter: ARTEMEON, Copla (Preis), Formalize, GlobalSuite, HiScout, House of Control, Mitratech, OneTrust, Pressemitteilung 24.09.2024, ProcessUnity, SECJUR, USU, Vanta, Stand 10/2026. Angaben laut Anbieter, Stand Oktober 2026, ohne Gewähr. Einschätzungen geben die Meinung von Find-Your-Software wieder. Verbindlich ist nur das Angebot des Anbieters.

Fünf Säulen der Verordnung

Was DORA verlangt
und wo Software hilft.

DORA ordnet die Pflichten in Kapitel II bis VI. Software ersetzt keine dieser Pflichten, sie macht sie nachweisbar. Die Anforderungen sind risikoorientiert und proportional umzusetzen (Art. 4). Alle Angaben mit Norm und Stand Oktober 2026, keine Rechtsberatung.

01 · Art. 5 bis 16

IKT-Risikomanagement

Ein dokumentierter Rahmen identifiziert Software, Hardware und Informationen, schützt Systeme, erkennt Anomalien und regelt die Geschäftsfortführung. Die Details stehen in der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1774.

  • Asset- und Funktionsverzeichnis mit Kritikalität
  • Maßnahmen und Kontrollen mit Verantwortlichen
02 · Art. 17 bis 23

Vorfälle klassifizieren und melden

Jeder IKT-Vorfall wird nach den Kriterien der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1772 eingestuft. Schwerwiegende Vorfälle gehen über die Meldeplattform MVP an die BaFin.

  • Erstmeldung 4 h nach Einstufung, spätestens 24 h nach Kenntnis
  • Zwischenmeldung 72 h, Abschlussmeldung 1 Monat
03 · Art. 24 bis 27

Resilienz testen

Jedes Finanzunternehmen braucht ein risikobasiertes Testprogramm. Systeme für kritische oder wichtige Funktionen sind mindestens jährlich zu testen (Art. 24 Abs. 6).

  • Testkalender mit Befunden und Nacharbeit
  • TLPT nur nach Bescheid der BaFin
04 · Art. 28 bis 30

IKT-Drittparteienrisiko

Vor Vertragsschluss stehen Risikobewertung und Due Diligence. Für Dienste, die kritische oder wichtige Funktionen stützen, ist eine Ausstiegsstrategie Pflicht. Die BaFin führt eine Übersicht der Mindestvertragsinhalte.

  • Verträge gegen Mindestinhalte prüfen
  • Unterauftragnehmer der Kette erfassen
05 · Art. 28 Abs. 3

Informationsregister

Alle Verträge mit IKT-Drittdienstleistern stehen in einem Register. Es geht jährlich bis 31. März an die BaFin, Stichtag ist der 31. Dezember des Vorjahres. Der Zyklus 2027 bringt keine Taxonomie-Änderungen.

  • xBRL nach ESA-Taxonomie oder BaFin-Excel-Vorlage
  • Validierung durch BaFin und ESAs bis zu 48 h
06 · Art. 31 bis 45

Überwachung und Austausch

Die ESAs überwachen kritische IKT-Drittdienstleister. Im November 2025 haben sie die erste Liste mit 19 Anbietern veröffentlicht, federführend ist für alle die EBA. Nach Art. 45 dürfen Finanzunternehmen Informationen zu Cyberbedrohungen austauschen.

  • Empfehlungen der ESAs ins eigene Risikomanagement übernehmen
  • Kritische Anbieter brauchen einen Sitz in der EU (Art. 31 Abs. 12)

Quellen: BaFin, IKT-Risikomanagement und Drittparteienrisiko, BaFin, Vorfälle melden, BaFin, TLPT, BaFin, Informationsregister, BaFin, kritische IKT-Drittdienstleister, BaFin, FAQ zu DORA, Stand 10/2026.

Vorfallmeldung · Delegierte Verordnung (EU) 2025/301

Meldefristen bei IKT-Vorfällen:
drei Stufen, eine Uhr.

Die Fristen stehen in Art. 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/301, die Vorlagen in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/302. Die Uhr läuft ab der Einstufung als schwerwiegend, nicht erst ab Ende der Analyse. 2025 meldeten Finanzunternehmen in der EU 3.383 schwerwiegende Vorfälle, im Schnitt 282 je Monat. Gut 60 % betrafen den Kreditsektor, 29 % gingen auf Fehler bei Drittdienstleistern zurück. Wer DORA anwendet, ist von der Meldepflicht nach § 32 BSIG befreit, die BaFin leitet Meldungen an das BSI weiter.

MeldungFristInhaltWas die Software leisten muss
ErstmeldungArt. 19 Abs. 4 DORA4 h nach Einstufung als schwerwiegend, spätestens 24 h nach KenntnisWas ist passiert, welche Dienste sind betroffen, dauert der Vorfall an, Verdacht auf AngriffZeitstempel in UTC, Klassifizierung nach Kriterien, Erinnerung an die Frist
ZwischenmeldungArt. 19 Abs. 4 DORA72 h nach Abgabe der Erstmeldung, bei neuen Erkenntnissen erneutBetroffene Kunden, Gegenparteien und Transaktionen, WiederherstellungSchätzwerte erfassen und später ersetzen, Incident-ID der BaFin führen
AbschlussmeldungArt. 19 Abs. 4 DORAspätestens 1 Monat nach der letzten ZwischenmeldungUrsachenanalyse, Kosten und Verluste, MaßnahmenUrsachenkategorien nach ITS, Kosten je Vorfall, Export für die MVP
Erhebliche CyberbedrohungArt. 19 Abs. 2 DORAfreiwillig, ohne feste FristBedrohung, die einen schwerwiegenden Vorfall auslösen könnteFormular der BaFin befüllen, Bezug zu betroffenen Diensten

Quellen: BaFin, FAQ zu DORA (4 h und 24 h), ESAs, Bericht über schwerwiegende IKT-Vorfälle 2025, JC 2026 16 (72 h, 1 Monat, Zahlen 2025), Stand 06/2026, BaFin, Behandlung und Meldung, Stand 10/2026.

Sechs Softwarekategorien

Welche Software
welche DORA-Pflicht abdeckt.

Kein Werkzeug deckt jede Pflicht gleich gut ab. Die meisten Institute kombinieren eine GRC- oder ISMS-Suite mit dem vorhandenen Service-Management. Die Steuerung von Dienstleistern im Einkauf beschreibt unser Ratgeber Vendor Management.

01 · GRC-Suite

Risiko, Kontrollen und Nachweise

GRC-Suiten wie HiScout, GlobalSuite oder Formalize führen Risiken, Maßnahmen, Vorfälle und Audits zusammen und bilden die fünf Säulen in einem Datenmodell ab.

  • Passt, wenn mehrere Regelwerke zusammenlaufen
  • Rollen für Fachbereich, Informationssicherheit und Revision prüfen
02 · ISMS

Informationssicherheit nach Norm

Ein ISMS wie ISMS@ARTEMEON verbindet DORA mit ISO 27001 und BSI IT-Grundschutz. Das spart doppelte Kontrollen, wenn ein Zertifikat schon besteht.

  • Mapping DORA zu ISO 27001 zeigen lassen
  • Schutzbedarf je Funktion übernehmen
03 · Vendor-Risk

Third-Party-Risk-Management

Plattformen wie ProcessUnity, OneTrust, Mitratech oder House of Control bewerten Dienstleister vor und während des Vertrags, bis zur Ausstiegsstrategie.

  • Fragebögen und Nachweise der Dienstleister
  • Konzentrationsrisiko über alle Verträge
04 · Incident-Management

Vorfälle erfassen und melden

Das Service-Management erfasst Störungen, die Meldelogik nach DORA muss darauf aufsetzen. Wie Ticketsysteme arbeiten, zeigt unser Ratgeber Ticketing-Software.

  • Klassifizierung direkt am Ticket
  • Fristenuhr ab Einstufung
05 · Register-Tool

Informationsregister

Register-Werkzeuge wie USU Register Manager oder Copla Registry pflegen Verträge, Dienstleister und Unterauftragnehmer nach der Logik der ITS und erzeugen die Einreichung.

  • Validierungsregeln der ESAs vor dem Upload
  • LEI und Vertragsreferenzen sauber führen
06 · BCM und Tests

Geschäftsfortführung und Testprogramm

BCM-Module planen Business-Impact-Analysen, Notfallpläne und Tests. HiScout dokumentiert dort auch Ergebnisse aus einem TLPT.

  • Wiederanlaufzeiten je kritischer Funktion
  • Befunde bis zur Behebung verfolgen

Quellen: HiScout, ARTEMEON, ProcessUnity, USU, BaFin, Informationsregister, Stand 10/2026. Einordnung: Einschätzung von Find-Your-Software.

Abgrenzung

DORA, NIS2 und BAIT:
was für wen gilt.

DORA ist für den Finanzsektor das speziellere Recht. Art. 4 der NIS2-Richtlinie (EU) 2022/2555 lässt sektorspezifische Rechtsakte vorgehen. In Deutschland setzt das NIS2UmsuCG das über § 28 Abs. 6 BSIG um, das neue BSIG gilt seit 6. Dezember 2025. Wer außerhalb des Finanzsektors betroffen ist, findet die Pflichten in unserem Ratgeber NIS2-Software. Die BaFin hat ihre IT-Rundschreiben aufgehoben, um Doppelregeln zu vermeiden.

RegelwerkVerhältnis zu DORAStand
NIS2 und BSIGRichtlinie (EU) 2022/2555Für Finanzunternehmen nach Art. 2 Abs. 2 DORA gelten §§ 30, 31, 32, 35, 36, 38 und 39 BSIG nicht§ 28 Abs. 6 BSIG, in Kraft seit 6. Dezember 2025
BAITRundschreiben 10/2017 (BA)DORA-Anwender seit 17.01.2025 aus dem Anwenderkreis ausgenommen, Kapitel 11 aufgehobenvollständig aufgehoben mit Ablauf des 31.12.2026
VAITVersicherungsaufsichtersetzt durch DORAaufgehoben mit Ablauf des 16.01.2025
KAITKapitalverwaltungsaufsichtersetzt durch DORAaufgehoben mit Ablauf des 16.01.2025
ZAITZahlungs- und E-Geld-Instituteersetzt durch DORAaufgehoben mit Ablauf des 16.01.2025
AuslagerungsanzeigenKWG, VAG, KAGBgelten weiter neben der DORA-Anzeige für kritische oder wichtige FunktionenAnzeige über das MVP-Fachverfahren, Stand 10/2026

Quellen: § 28 BSIG, BaFin, Meldung vom 10.01.2025 zur Aufhebung der Rundschreiben, BaFin, Aufsichtsmitteilung vom 21.08.2025, BaFin, Anzeigepflichten, Stand 10/2026.

Drei Ausgangslagen

DORA-Software nach Institut:
drei typische Fälle.

Die richtige Lösung hängt vom Rahmen ab, den Ihr Haus anwenden muss, und von dem, was schon im Einsatz ist. Den Gesamtblick auf Kernbank, Versicherung und Vermögensverwaltung gibt unser Ratgeber Software für Finanzdienstleister.

01 · Bank oder Versicherer

Regulärer Rahmen, viele Dienstleister

Kandidaten: HiScout, GlobalSuite, ProcessUnity, OneTrust

Hunderte Verträge, Gruppengesellschaften und eventuell ein TLPT. Hier zählt ein Datenmodell, das Register, Vorfälle und Tests verbindet.

  • Schnittstelle zu Service-Management und Einkauf
  • Gruppeninterne Dienstleister im Register
  • TLPT-Bescheid der BaFin im Testkalender

Preise auf Anfrage

02 · Kleines Institut

Vereinfachter Rahmen nach Art. 16

Kandidaten: USU Register Manager, Copla, Formalize

Bürgschaftsbanken und andere Nicht-CRR-Institute wenden ab 1. Januar 2027 Art. 16 an und lösen damit die BAIT ab. Ein schlankes Register und klare Meldewege reichen oft.

  • Dokumentationsübersicht der BaFin zu Art. 16 nutzen
  • Art. 28 bis 30 ab 2027, außer für Kleinstunternehmen
  • Meldewege für Vorfälle seit 2025 prüfen

Beispiel: Copla ab 500 € im Jahr

03 · FinTech und Zahlungsinstitut

Schnell wachsen, Nachweise automatisieren

Kandidaten: Vanta, SECJUR, Copla

Junge Institute arbeiten fast nur mit Cloud-Diensten. Plattformen, die Nachweise aus ISO 27001 oder SOC 2 weiterverwenden, sparen doppelte Arbeit.

  • Hosting-Standort und Unterauftragnehmer prüfen
  • Evidenz automatisch aus Cloud-Konten ziehen
  • Vorfallklassifizierung für Zahlungsdienste

Preise auf Anfrage

Quellen: BaFin, FAQ zu DORA, BaFin, Informationsregister, Preise wie in der Anbietertabelle, Stand 10/2026. Zuordnung der Kandidaten: Einschätzung von Find-Your-Software.

Auswahl in sechs Schritten

Von der Lückenanalyse
zur DORA-Shortlist.

Planen Sie die Auswahl rückwärts vom nächsten Pflichttermin: Das Register mit Stand 31.12.2026 muss bis 31. März 2027 bei der BaFin sein, und eine verpasste Frist lässt sich im laufenden Zyklus nicht mehr nachholen.

01

Rahmen bestimmen

Klären Sie, ob Ihr Haus den regulären Rahmen nach Art. 5 bis 15 oder den vereinfachten nach Art. 16 anwendet und ob ein TLPT-Bescheid droht.

02

Lücken je Säule erfassen

Gehen Sie die fünf Säulen durch und notieren Sie, was heute in Excel, im Ticketsystem oder gar nicht dokumentiert ist.

03

Anforderungen formulieren

Schreiben Sie prüfbare Anforderungen, etwa xBRL-Export, Fristenuhr in UTC oder Erfassung des ersten Unterauftragnehmers außerhalb der Gruppe.

04

Systemlandschaft anbinden

Legen Sie fest, woher Verträge, Assets und Störungen kommen. Doppelte Datenpflege ist der häufigste Grund für Fehler im Register.

05

Demo mit echten Daten

Lassen Sie einen echten Vertrag, einen Testvorfall und eine Registerzeile durchspielen, bis zur Validierung mit den Regeln der ESAs.

06

Vertrag prüfen

Auch der DORA-Anbieter ist oft ein IKT-Drittdienstleister. Prüfen Sie seinen Vertrag gegen die Mindestinhalte der BaFin und vereinbaren Sie Exit-Regeln.

Quellen: BaFin, Informationsregister, BaFin, FAQ zu DORA, Stand 10/2026.

Selection Portal

DORA-Software auswählen
mit Werkzeug statt Bauchgefühl.

Find-Your-Software ist ein Werkzeug für die Softwareauswahl, kein Bewertungsportal: Es sammelt Anforderungen, erstellt eine begründete Shortlist, unterstützt Demos und Verträge und dokumentiert alles nachvollziehbar. Für KI-Funktionen nutzt Find-Your-Software nur eigene, lokal betriebene Modelle, die Daten bleiben bei Find-Your-Software.

Anforderungen

Fünf Säulen als Anforderungen

Systemlandschaft

Datenquellen sichtbar machen

Ranking

Begründete Shortlist

Vertrag

Exit und Mindestinhalte

Mehr zum Ansatz: Selection Portal.

FAQ

Häufige Fragen
direkt beantwortet.

Was ist DORA-Software?

DORA-Software ist Software, mit der Finanzunternehmen die Pflichten der Verordnung (EU) 2022/2554 umsetzen und nachweisen. Dazu gehören IKT-Risikomanagement, die Meldung schwerwiegender IKT-Vorfälle, Resilienztests, das Management des IKT-Drittparteienrisikos und das Informationsregister. Es gibt keine einzelne Produktklasse dafür. Die meisten Häuser kombinieren eine GRC- oder ISMS-Suite, eine Plattform für Dienstleisterrisiken und das vorhandene Service-Management. Beispiele sind HiScout als GRC-Suite, ProcessUnity für Drittparteien und USU Register Manager für das Register. Eine Zertifizierung als DORA-Software sieht die Verordnung nicht vor.

Was regelt die DORA-Verordnung?

Die DORA-Verordnung (EU) 2022/2554 regelt die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor. Sie gilt seit dem 17. Januar 2025 unmittelbar in allen EU-Staaten, ohne nationales Umsetzungsgesetz. Inhaltlich hat sie fünf Säulen: IKT-Risikomanagement nach Art. 5 bis 16, Vorfallmeldung nach Art. 17 bis 23, Resilienztests nach Art. 24 bis 27, Drittparteienrisiko nach Art. 28 bis 30 und Informationsaustausch nach Art. 45. Hinzu kommt die Überwachung kritischer IKT-Drittdienstleister durch die europäischen Aufsichtsbehörden nach Art. 31 bis 44. Technische Standards wie die Delegierte Verordnung (EU) 2024/1774 konkretisieren die Pflichten.

Für wen gilt DORA?

DORA gilt für fast alle beaufsichtigten Finanzunternehmen in der EU, darunter Kreditinstitute, Zahlungs- und E-Geld-Institute, Wertpapierfirmen, Versicherer und Kapitalverwaltungsgesellschaften. Den Kreis regelt Art. 2 Abs. 1 der Verordnung, Ausnahmen stehen in Art. 2 Abs. 3, etwa für kleine Versicherungsvermittler. In Deutschland erweitert das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz den Kreis um Versicherungsholdings und Institute nach § 1 Abs. 1b KWG wie Bürgschaftsbanken. Diese Nicht-CRR-Institute wenden den vereinfachten Rahmen nach Art. 16 ab 1. Januar 2027 an. Die Meldepflicht für Vorfälle gilt für sie schon seit 17. Januar 2025.

Welche Meldefristen gelten bei einem schwerwiegenden IKT-Vorfall?

Für schwerwiegende IKT-Vorfälle gelten drei Fristen. Die Erstmeldung ist spätestens 4 Stunden nach der Einstufung als schwerwiegend fällig, in jedem Fall spätestens 24 Stunden nach Kenntnis des Vorfalls. Die Zwischenmeldung folgt binnen 72 Stunden nach Abgabe der Erstmeldung. Die Abschlussmeldung mit Ursachenanalyse ist spätestens einen Monat nach der letzten Zwischenmeldung einzureichen. Grundlage ist Art. 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/301. In Deutschland melden Finanzunternehmen über die Plattform MVP der BaFin, die die Meldung unter anderem an das BSI weiterleitet.

Was ist das DORA-Informationsregister?

Das Informationsregister ist das Verzeichnis aller Verträge eines Finanzunternehmens mit IKT-Drittdienstleistern nach Art. 28 Abs. 3 DORA. Es enthält immer den direkten Dienstleister. Bei Diensten für kritische oder wichtige Funktionen kommen alle wesentlichen Unterauftragnehmer dazu. Die BaFin analysiert die Register auf Konzentrationsrisiken und leitet sie an die europäischen Aufsichtsbehörden weiter. Diese stufen daraus jährlich die kritischen IKT-Drittdienstleister ein. Eingereicht wird über die MVP als xBRL-Datei nach der Taxonomie der ESAs oder mit der Excel-Vorlage der BaFin.

Bis wann muss das Informationsregister bei der BaFin sein?

Das Informationsregister ist jährlich bis spätestens 31. März bei der BaFin einzureichen. Es gibt den Stand zum 31. Dezember des Vorjahres wieder. Die nächste Einreichung mit Stand 31.12.2026 ist also bis 31. März 2027 fällig, für den Zyklus 2027 plant die BaFin keine Taxonomie-Änderungen. Die Frist gilt erst als erfüllt, wenn BaFin und ESAs das Register validiert haben, was bis zu 48 Stunden dauern kann. Wer die Frist verpasst, kann im laufenden Zyklus nicht mehr einreichen. Planen Sie deshalb mehrere Tage Puffer für Fehlerprotokolle ein.

Muss jedes Finanzunternehmen einen TLPT durchführen?

Nein, bedrohungsgeleitete Penetrationstests (TLPT) müssen nur bestimmte Finanzunternehmen durchführen. Welche das sind, ergibt sich aus Art. 26 Abs. 8 DORA und der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1190. Die BaFin prüft die Kriterien und erlässt einen Verpflichtungsbescheid. Darin steht, ob der Test im Drei-Jahres-Rhythmus oder in einer anderen Frequenz läuft. Innerhalb von sechs Monaten nach der Testanordnung reicht das Unternehmen die Testumfangsspezifikation ein. Ein allgemeines Testprogramm nach Art. 24 und 25 braucht dagegen jedes Finanzunternehmen.

Gilt NIS2 zusätzlich zu DORA?

Für Finanzunternehmen geht DORA als spezielleres Recht vor. Art. 4 der NIS2-Richtlinie lässt sektorspezifische Rechtsakte mit gleichwertigen Pflichten vorgehen. In Deutschland regelt das § 28 Abs. 6 BSIG: Für Finanzunternehmen nach Art. 2 Abs. 2 DORA gelten unter anderem die Pflichten zum Risikomanagement nach § 30 und zur Meldung nach § 32 BSIG nicht. Die BaFin leitet DORA-Meldungen an das BSI weiter. Konzerne mit Gesellschaften außerhalb des Finanzsektors, etwa IT-Töchter, prüfen deren Einstufung nach NIS2 aber getrennt.

Gelten BAIT und VAIT noch?

VAIT, KAIT und ZAIT hat die BaFin mit Ablauf des 16. Januar 2025 aufgehoben, weil DORA diese Themen regelt. Die BAIT hebt sie schrittweise auf. Institute, die DORA nach Art. 5 bis 15 oder Art. 16 anwenden, sind seit 17. Januar 2025 aus dem Anwenderkreis ausgenommen. Mit Ablauf des 31. Dezember 2026 fallen die BAIT ganz weg, denn ab 1. Januar 2027 wenden auch Nicht-CRR-Institute DORA an. Die Pflichten zur Anzeige von Auslagerungen nach KWG, VAG und KAGB gelten weiter.

Was kostet DORA-Software?

Die meisten Anbieter kalkulieren DORA-Software auf Anfrage. Einen Listenpreis nennt im Auszug nur Copla für Copla Registry mit ab 500 € im Jahr. Den Preis treiben vor allem die Zahl der Verträge und Dienstleister, die Zahl der Module und die Anbindung an Service-Management und Vertragsverwaltung. Lassen Sie sich Lizenz, Einrichtung und jährliche Taxonomie-Updates getrennt ausweisen. Fragen Sie auch, ob Validierungsregeln der ESAs im Preis enthalten sind. Verbindlich ist nur das Angebot des Anbieters.

Reicht Excel für das Informationsregister?

Die BaFin nimmt das Register auch als befüllte Excel-Vorlage an, eine Software ist also keine Pflicht. Für kleine Häuser mit wenigen Dienstleistern kann Excel reichen. Schwierig wird es bei Unterauftragsketten, Gruppengesellschaften und vielen Verträgen, weil jede Zeile die Validierungsregeln der ESAs bestehen muss. Fehlerprotokolle müssen kurzfristig korrigiert werden, sonst ist die Frist verpasst. Ein Register-Werkzeug prüft Konsistenz vor dem Upload und übernimmt Daten aus dem Vertragsmanagement. Prüfen Sie das mit einem Probelauf im Testverfahren der BaFin.

Ist Find-Your-Software ein Vergleichsportal?

Nein, Find-Your-Software ist ein Werkzeug für die Softwareauswahl, kein Bewertungsportal. Es sammelt Anforderungen, erstellt eine begründete Shortlist, unterstützt Demos und Verträge und dokumentiert alles nachvollziehbar. Für DORA heißt das: Sie erfassen die Pflichten je Artikel als Anforderungen, binden Ihre Systemlandschaft an und vergleichen Anbieter nach eigenen Gewichten. Bewertungen und Schätzungen von Vergleichsportalen nutzt Find-Your-Software nicht. Für KI-Funktionen setzt Find-Your-Software nur eigene, lokal betriebene Modelle ein, die Daten bleiben bei Find-Your-Software.

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für Ihr Institut.

Die Matching Engine von Find-Your-Software gleicht Ihre Anforderungen mit passenden Systemen ab und liefert eine begründete Shortlist. Im Selection Portal sammeln Sie danach Anforderungen, binden die IT-Systemlandschaft an, planen Demos mit Ihren Verträgen und prüfen den Vertrag mit dem Anbieter. Wer zuerst mit einer Person sprechen möchte, bucht ein kostenloses Erstgespräch.

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