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E-Rechnung · Format ZUGFeRD

ZUGFeRD.
Profile, Pflicht und Software für die E-Rechnung.

ZUGFeRD ist eine Rechnung als PDF mit eingebetteter XML-Datei: Menschen lesen das PDF, die Buchhaltung liest die XML. Als E-Rechnung nach § 14 UStG zählen nur die Profile BASIC, EN 16931, EXTENDED und XRECHNUNG; weclapp etwa erzeugt nach eigenen Angaben EN 16931. Schicken Sie vor der Umstellung eine echte Rechnung durch einen Validator und fragen Sie Ihren größten Kunden, ob sein System sie verarbeitet.

2.5.2
aktuelle ZUGFeRD-Version vom 4.8.2026, gültig ab 1.9.2026 (FeRD)
4 von 6
ZUGFeRD-Profilen sind eine E-Rechnung: BASIC, EN 16931, EXTENDED, XRECHNUNG (UStAE 14.1 Abs. 14)
1.1.2027
Ausstellungspflicht bei mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz (§ 27 Abs. 38 UStG)
Was ist ZUGFeRD

Ein PDF für Menschen,
ein XML für die Buchhaltung.

ZUGFeRD ist kein Programm, sondern eine kostenfreie Spezifikation des Forums elektronische Rechnung Deutschland (FeRD), das sie seit 2014 gemeinsam mit dem französischen Forum FNFE-MPE weiterentwickelt. Eine ZUGFeRD-Rechnung ist ein PDF/A-3, in das ein XML-Datensatz in der Syntax UN/CEFACT CII eingebettet ist. Wer keine Software hat, öffnet sie wie jede PDF-Rechnung, die Buchhaltung mit passender Software liest das XML direkt ein. Seit dem 1. Januar 2025 ist steuerlich das XML die Rechnung, das PDF nur noch ein inhaltlich identisches Mehrstück. Welche Wege es zur E-Rechnung insgesamt gibt, lesen Sie in unserem Ratgeber E-Rechnung Software, alle Stichtage des kommenden Jahres in unserem Ratgeber IT-Fristen 2027.

Ohne ZUGFeRD-fähige Software

  • Die PDF-Rechnung ist eine sonstige Rechnung und nur bis zum Ende der Übergangsfrist zulässig.
  • Kunden fordern eine neue Rechnung, weil ihr Vorsteuerabzug am strukturierten Teil hängt.
  • Eingehende ZUGFeRD-Dateien werden ausgedruckt und abgetippt, das XML bleibt ungenutzt.
  • Abweichungen zwischen PDF und XML fallen niemandem auf.
  • Im Archiv liegt ein Bild, der maßgebliche Datensatz fehlt.

Mit ZUGFeRD-fähiger Software

  • Die Rechnung entsteht im Profil EN 16931 oder XRECHNUNG direkt aus dem Auftrag.
  • Empfänger ohne Software lesen das PDF, Empfänger mit Software buchen das XML.
  • Die Validierung meldet Format- und Geschäftsregelfehler vor dem Versand.
  • Eingangsrechnungen werden ausgelesen und mit Bestellung und Lieferant abgeglichen.
  • Das XML wird acht Jahre unverändert aufbewahrt, wie § 14b UStG es verlangt.

Quellen: FeRD, ZUGFeRD, FeRD FAQ zu ZUGFeRD, § 14 UStG, § 14b UStG, BMF-FAQ zur E-Rechnung, Stand März 2026, Abruf 29.10.2026.

ZUGFeRD-Profile

Sechs Profile,
vier erfüllen die Pflicht.

Ein Profil legt fest, wie viele Daten im XML stehen. Der FeRD zählt fünf Datenprofile und zusätzlich das Referenzprofil XRECHNUNG, je nach Zählweise also fünf oder sechs. Nach Abschnitt 14.1 Abs. 14 UStAE in der Fassung des BMF-Schreibens vom 15.10.2025 ist ZUGFeRD ab Version 2.0.1 eine zulässige E-Rechnung, ausgenommen die Profile MINIMUM und BASIC WL. Für EU-konforme Rechnungen empfiehlt der FeRD das Profil EN 16931, das früher COMFORT hieß. EXTENDED darf nur nach vorheriger Absprache mit dem Empfänger verschickt werden, alle anderen Profile ohne.

01 · MINIMUM

Keine E-Rechnung

Enthält Käufer, Verkäufer, Gesamtbetrag und Gesamtumsatzsteuer, aber keine Aufschlüsselung der Umsatzsteuer. Auf Positionsebene steht höchstens die Referenz des Käufers.

  • Buchungshilfe laut FeRD
  • Nach UStG keine vollständige Rechnung
  • Für die Ausstellungspflicht ungeeignet
02 · BASIC WL

Keine E-Rechnung

Enthält alle Angaben auf Dokumentebene, die für die Buchung nötig sind, aber keine Rechnungspositionen.

  • Kopf- und Summendaten
  • Nach UStG keine vollständige Rechnung
  • Nur als Buchungshilfe nutzbar
03 · BASIC

E-Rechnung für einfache Fälle

Eine Untermenge der EN 16931 mit Positionsdaten, gedacht für einfache Rechnungen nach dem UStG.

  • Vollständige Rechnung nach UStG
  • Empfang nach bilateraler Vereinbarung
  • Rechnungsbegründende Anlagen nicht im XML
04 · EN 16931

Der Standard für B2B

Bildet die EN 16931-1 vollständig ab und hieß früher COMFORT. Der Empfänger muss Rechnungen in diesem Profil verarbeiten können.

  • Empfehlung des FeRD
  • Anlagen im XML möglich
  • Skonto nur als Freitext
05 · EXTENDED

Für komplexe Rechnungen

Erweitert die EN 16931 um Felder für mehrere Lieferungen und Lieferorte, strukturierte Zahlungsbedingungen und zusätzliche Angaben je Position.

  • Vollständige Rechnung nach UStG
  • Austausch vorher vereinbaren
  • Seit 2.5 mit Funktionen aus EN 16931-1:2026
06 · XRECHNUNG

XRechnung im PDF

Das Referenzprofil seit Version 2.1.1 bindet die XRechnung der KoSIT als XML in das PDF ein, nur in der Syntax CII. Es muss der jeweils gültigen XRechnung-Version entsprechen.

  • Empfang beim Käufer Pflicht
  • Derzeit XRechnung 3.0
  • Brücke zwischen B2B und B2G

Quellen: FeRD FAQ zu ZUGFeRD, BMF-Schreiben vom 15.10.2025, UStAE Abschnitt 14.1 Abs. 14, FeRD Infopaket ZUGFeRD 2.5.2, XRechnung Versionen, Abruf 29.10.2026.

ZUGFeRD-Versionen

Von 1.0 bis 2.5.2.
Was sich mit den Versionen geändert hat.

Aktuell ist ZUGFeRD 2.5.2 vom 4. August 2026, gültig ab dem 1. September 2026 und technisch gleich mit Factur-X 1.09.2. Anders als bei der XRechnung haben ZUGFeRD-Versionen kein Ablaufdatum, eine Rechnung nach Version 2.3 bleibt also gültig. Ausnahme ist das Profil XRECHNUNG, das der jeweils gültigen XRechnung-Version folgen muss. Steuerlich zählt ZUGFeRD erst ab Version 2.0.1 als E-Rechnung. Der FeRD veröffentlicht halbjährlich ein Release, die Versionen 1.0 bis 2.5 stehen nur noch im Versionsarchiv.

VersionDatumNeu in dieser VersionBedeutung für Sie
1.025.6.2014Erste Fassung, noch nicht auf Basis der EN 16931– keine E-Rechnung nach § 14 UStG
2.0.115.10.2019Datenmodell der EN 16931, Syntax UN/CEFACT CII✓ Mindestversion laut BMF
2.1 und 2.1.124.3.2020 und 1.7.2020Gemeinsame Fassung mit Factur-X, mit 2.1.1 das Referenzprofil XRECHNUNG✓ zulässig ohne MINIMUM und BASIC WL
2.2 bis 2.3.31.3.2022 bis 7.5.2025Folgereleases mit Pflege von Spezifikation und Codelisten✓ weiter gültig, kein Ablaufdatum
2.44.12.2025Unterpositionen, Basis CII D22B, in Kraft seit 15.1.2026✓ Unterpositionen umsatzsteuerkonform nutzbar
2.510.6.2026Codelisten, Anforderungen der französischen B2B-Reform, EXTENDED mit Funktionen aus EN 16931-1:2026✓ wichtig bei Kunden in Frankreich
2.5.24.8.2026Korrigendum für EXTENDED, gültig ab 1.9.2026✓ aktuelle Version
Nächstes Releasevoraussichtlich Herbst 2026Bruttorechnungen und weitere Funktionen der neuen EN 16931≈ Update-Zusage im Wartungsvertrag festhalten

Quellen: FeRD Versionsarchiv, FeRD zu ZUGFeRD 2.4, FeRD zum Release 2.5, FeRD Infopaket 2.5.2, FeRD FAQ, Abruf 29.10.2026.

Rechtsrahmen

Was UStG und BMF
zu ZUGFeRD regeln.

Grundlage ist § 14 UStG in der Fassung des Wachstumschancengesetzes, die Übergangsfristen stehen in § 27 Abs. 38 UStG. Die Verwaltungsauffassung zu Profilen, Bildteil und Validierung steht im BMF-Schreiben vom 15.10.2024 und im Folgeschreiben vom 15.10.2025, das den Umsatzsteuer-Anwendungserlass anpasst. Ein weiteres Schreiben zur E-Rechnung führen die BMF-FAQ mit Stand März 2026 nicht auf. Die Übersicht ersetzt keine Steuerberatung.

01 · § 14 Abs. 1 UStG

Was eine E-Rechnung ist

Eine E-Rechnung wird in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen und ermöglicht eine elektronische Verarbeitung. Das Format muss der EN 16931 entsprechen oder vereinbart und verlustfrei in sie überführbar sein.

  • Alle Pflichtangaben im strukturierten Teil
  • Ein Link auf ein externes Ziel genügt nicht (Rn. 35)
02 · UStAE 14.1 Abs. 14

Zulässige Profile

ZUGFeRD ab Version 2.0.1 beruht auf der EN 16931 und zählt zu den zulässigen Formaten, ausgenommen MINIMUM und BASIC WL. Gleich lauten schon Rn. 25 und 30 des Schreibens vom 15.10.2024.

  • Zulässig: BASIC, EN 16931, EXTENDED, XRECHNUNG
  • Formatwahl ist zivilrechtlich Sache der Parteien
03 · UStAE 14.4 Abs. 3

Das XML ist führend

Bei hybriden Formaten bilden die Daten im strukturierten Teil den führenden Teil. Weichen PDF und XML ab, gehen die XML-Daten vor. Bis Ende 2024 galt das Umgekehrte.

  • Vorsteuerabzug nur aus dem XML
  • Empfänger sollten das XML selbst anzeigen
04 · UStAE 14c.1 Abs. 4a

Abweichender Bildteil

Enthält das PDF andere Rechnungsangaben als das XML, etwa einen anderen Steuerbetrag, kann es eine weitere Rechnung sein, für die § 14c UStG zu prüfen ist. Technisch bedingte kleine Abweichungen wie Rundungen werden nicht beanstandet.

  • Risiko: Steuer doppelt geschuldet
  • PDF und XML aus denselben Daten erzeugen
05 · BMF Rn. 6a, 6b, 35a

Fehlerklassen und Validierung

Formatfehler machen die Datei zur sonstigen Rechnung. Verstöße gegen umsatzsteuerliche Pflichtangaben machen sie nicht ordnungsgemäß, andere Geschäftsregelfehler sind steuerlich unbeachtlich. Auf das Ergebnis einer geeigneten Validierung darf sich ein ordentlicher Kaufmann verlassen.

  • Validierungsbericht aufbewahren
  • Steuersatz trotzdem inhaltlich prüfen
06 · § 27 Abs. 38 und § 14b UStG

Fristen und Archiv

Bis Ende 2026 dürfen alle, bis Ende 2027 Unternehmen bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz noch Papier oder mit Zustimmung eine PDF senden. Rechnungen sind acht Jahre aufzubewahren, bei der E-Rechnung zumindest der strukturierte Teil unversehrt.

  • Ab 1.1.2027 Pflicht über 800.000 Euro
  • Ab 1.1.2028 für fast alle übrigen

Quellen: § 14 UStG, § 14b UStG, § 27 UStG, BMF-Schreiben vom 15.10.2024, BMF-Schreiben vom 15.10.2025, BMF-FAQ zur E-Rechnung, Stand März 2026, Abruf 29.10.2026. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.

ZUGFeRD erstellen

In 6 Schritten zur
gültigen ZUGFeRD-Rechnung.

Eine ZUGFeRD-Rechnung schreibt niemand von Hand. Ein Rechnungsprogramm, ein ERP oder eine Plattform erzeugt PDF und XML aus denselben Daten und bettet das XML als factur-x.xml oder xrechnung.xml in das PDF/A-3 ein. Pro PDF ist laut FeRD nur ein Rechnungsdatensatz zulässig. Wer selbst entwickelt, findet Schema, Schematron, Codelisten und Musterrechnungen im kostenfreien Infopaket des FeRD. Wie die Rechnungsdaten aus Warenwirtschaft oder Shop in das Rechnungsprogramm kommen, erklärt unser Ratgeber ERP-Schnittstellen.

01

Profil festlegen

Nehmen Sie EN 16931 als Standard für Geschäftskunden, XRECHNUNG für Kunden, die eine XRechnung verlangen, und EXTENDED nur nach Absprache. MINIMUM und BASIC WL scheiden für die Ausstellungspflicht aus.

02

Stammdaten vervollständigen

Pflegen Sie USt-IdNr. oder Steuernummer, Anschriften, Leistungsdatum und Bankverbindung. Das Feld BT-10 Buyer reference verlangen manche Formate, im B2B genügt laut BMF eine einfache Angabe wie ein Bindestrich, im B2G gehört die Leitweg-ID hinein.

03

Positionen sauber anlegen

Alle Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG müssen im XML stehen, auch die Leistungsbeschreibung. Stundennachweise oder Aufmaße dürfen als Anhang mitgehen, eingebettet im XML aber erst ab Profil EN 16931.

04

Erzeugen und validieren

Lassen Sie die Software PDF und XML erzeugen und prüfen Sie das XML gegen Schema und Geschäftsregeln des gewählten Profils. Das BMF empfiehlt die Validierung schon bei Erstellung und Versand.

05

Versenden

Ein Übertragungsweg ist nicht vorgeschrieben. Üblich ist der E-Mail-Anhang, möglich sind auch Portale, Upload oder Peppol. Die E-Mail selbst ist nur der Umschlag und muss in der Regel nicht aufbewahrt werden.

06

Archivieren

Bewahren Sie die ZUGFeRD-Datei mit dem XML acht Jahre unverändert auf, am besten zusammen mit dem Validierungsbericht. Ein Ausdruck ersetzt das elektronische Original nicht.

Quellen: FeRD FAQ zu ZUGFeRD, FeRD ZUGFeRD, BMF-FAQ zur E-Rechnung, Fragen 6, 7 und 8, BMF-Schreiben vom 15.10.2025, Rn. 35, Abruf 29.10.2026.

ZUGFeRD Software im Auszug

ZUGFeRD Software im Auszug.
15 Programme, die ZUGFeRD erzeugen oder lesen.

Auswahlprinzip: Hersteller mit Sitz oder deutscher Gesellschaft im DACH-Raum, eine Beschreibung des Herstellers zur ZUGFeRD-Unterstützung und ein Preis laut Anbieter oder der Hinweis auf Anfrage. Abgedeckt sind Buchhaltung, ERP und Warenwirtschaft, Plattform sowie Rechnungseingang und DMS. Sortiert ist alphabetisch, ohne Bewertung und ohne Rangfolge. Über „Zum Profil“ öffnen Sie das Katalogprofil auf Find-Your-ERP. Mehr Programme für kleine Betriebe finden Sie in unserem Ratgeber Buchhaltungssoftware, Systeme für den Mittelstand in unserem Ratgeber ERP-Anbieter und im ERP-Katalog.

AnbieterTypPreis abZUGFeRD erstellen laut AnbieterZUGFeRD empfangen laut AnbieterProfil und PrüfungProfil
AbacusAbacus Research AG, Wittenbach, SchweizERPauf Anfrage✓ ZUGFeRD, XRechnung, Factur-X über E-Business✓ über E-Business, DeepBox oder AbaScan Pro≈ Profil beim Anbieter erfragenZum Profil →
DATEV E-RechnungsplattformDATEV eG, NürnbergPlattformEmpfang kostenfrei✓ ZUGFeRD 2.x über die DATEV E-Rechnungsschreibung, 5 € im Jahr✓ Postfach mit Visualisierung✓ Validierung nach EN 16931
d.velop invoicesd.velop AG, GescherRechnungseingangab 340 € im Monat (250 Rechnungen)– über Partner der d.velop platform✓ ZUGFeRD, Factur-X und XRechnung im Standard✓ Prüfbericht zu Syntax, EN 16931 und CIUS
DocuWareDocuWare Europe GmbH, GermeringDMSauf Anfrage≈ über den E-Invoicing Service in der Cloud✓ ZUGFeRD und Factur-X als PDF/A-3 mit CII✓ Validierung im E-Invoicing Service
Haufe X360Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, FreiburgERPab 449 € im Monat Mindestbuchung✓ Versand von ZUGFeRD und XRechnung✓ Empfang ohne Aufpreis seit 1.12.2024≈ Profil beim Anbieter erfragenZum Profil →
JTL-WawiJTL-Software-GmbH, HückelhovenWarenwirtschaft0 € (Edition JTL Start)✓ ZUGFeRD automatisch als E-Mail-Anhang≈ Eingang über Partnerlösungen✓ Validator prüft den XML-AnhangZum Profil →
Lexware OfficeHaufe-Lexware GmbH & Co. KG, FreiburgBuchhaltungab 7,90 € im Monat netto✓ ab Version M für 12,90 € im Monat netto✓ in allen Versionen✓ integrierter ZUGFeRD-Validator
Lexware warenwirtschaft proHaufe-Lexware GmbH & Co. KG, FreiburgWarenwirtschaft61,90 € im Monat netto✓ Versand als ZUGFeRD und XRechnung≈ beim Anbieter erfragen✓ Profile BASIC und EN 16931 (Comfort)Zum Profil →
Microsoft Dynamics 365 Business CentralMicrosoft Deutschland GmbH, MünchenERPab 69,30 € je Nutzer und Monat netto✓ ab Version 26.3 über E-Belegdienste✓ XML wird automatisch aus dem PDF extrahiert≈ Profil in der Demo prüfenZum Profil →
myfactoryForterro Deutschland GmbH, MünchenERPauf Anfrage✓ ZUGFeRD und XRechnung direkt aus dem ERP✓ Empfang im ERP ohne Papier✓ Validierung von E-RechnungenZum Profil →
orgaMAXdeltra Business Software GmbH & Co. KG, DetmoldAuftrag und Buchhaltungab 49 € im Monat (jährliche Zahlung)✓ ZUGFeRD oder XRechnung nach EN 16931✓ Upload oder eigenes Postfach✓ Prüfung der Pflichtangaben und ValidierungZum Profil →
ScopevisioScopevisio AG, BonnERPauf Anfrage✓ ZUGFeRD oder XRechnung ohne XML-Kenntnisse✓ Daten werden ausgelesen und vorkontiert≈ Validierung in der Demo prüfenZum Profil →
sevdesksevDesk GmbH, OffenburgBuchhaltung0 € (3 E-Rechnungen im Monat)✓ ZUGFeRD und XRechnung, unbegrenzt ab 11,90 € im Monat netto✓ Upload und Buchungsvorschlag in allen Tarifen✓ automatische Validierung der Eingangsrechnungen
weclappweclapp GmbH, KitzingenERPab 39 € je Nutzer und Monat✓ Profil EN 16931 (Comfort) nach Spezifikation 2.3.1✓ Import in EN 16931, EXTENDED, BASIC, BASIC WL und XRechnung✓ automatische Validierung beim ImportZum Profil →
XentralXentral ERP Software GmbH, AugsburgERPab 99 € im Monat plus 0,30 € je Auftrag (Launch)✓ Versand als PDF mit ZUGFeRD oder als XML✓ Empfang im XRechnung- oder ZUGFeRD-Format≈ Profil beim Anbieter erfragenZum Profil →

Quellen: Anbieter- und Referenzdatenbank von Find-Your-Software, Abacus, DATEV, d.velop Preise, DocuWare, Haufe X360 Preise, JTL-Guide, Lexware Preise, Lexware Shop, Microsoft Learn, myfactory, orgaMAX Preise, Scopevisio, sevdesk Preise, weclapp, Xentral Preise, Stand 10/2026. Angaben laut Anbieter, ohne Gewähr. Verbindlich ist nur das Angebot des Anbieters. Preise zuzüglich Mehrwertsteuer, soweit der Anbieter netto ausweist; Xentral Launch gilt bis 100 Aufträge im Monat und 500.000 € Umsatz im Jahr, DATEV berechnet 0,50 € je Rechnung aus Fremdsoftware.

ZUGFeRD prüfen und anzeigen

Viewer und Validator.
So prüfen Sie eine ZUGFeRD-Datei.

Eine gesetzliche Pflicht zur Validierung gibt es nicht, das BMF hält sie aber für sinnvoll und empfiehlt sie schon beim Versand. Wichtig ist das passende Regelwerk: Eine gültige Rechnung im Profil EN 16931 oder EXTENDED kann laut FeRD Fehler melden, wenn sie nur nach den Regeln der XRechnung geprüft wird. Prüfen Sie deshalb das eingebettete XML gegen die Artefakte des Profils, das im Dokument angegeben ist. Für Eingangsrechnungen in großer Zahl übernehmen Lösungen aus unserem Ratgeber DMS Software Prüfung, Freigabe und Ablage.

Open Source

Mustang

  • Java-Bibliothek und Kommandozeile zum Lesen, Schreiben, Konvertieren und Validieren
  • Seit Version 2.25.0 vom 5.8.2026 mit ZUGFeRD 2.5.2
  • Für IT, Dienstleister und Eigenentwicklungen: mustangproject.org
KoSIT

KoSIT-Validator

  • Prüft XML gegen Schema und Schematron und erzeugt einen Prüfbericht
  • Frei verfügbare Konfiguration für XRechnung, passend zum Profil XRECHNUNG
  • Als Kommandozeile, Dienst mit HTTP-Schnittstelle oder Java-Bibliothek: GitHub
Steuerverwaltung

ELSTER E-Rechnung ansehen

  • Zeigt XRechnung und ZUGFeRD lesbar an
  • Laut ELSTER ein unverbindlicher Service der Steuerverwaltung
  • Für gelegentliche Einzelrechnungen: ELSTER
Im eigenen System

Validierung in der Software

  • JTL-Wawi prüft bei einer ZUGFeRD-PDF nur den XML-Anhang
  • weclapp validiert E-Rechnungen automatisch beim Import
  • Lexware Office prüft Aus- und Eingangsrechnungen

Quellen: FeRD FAQ, BMF-FAQ zur E-Rechnung, Frage 7, KoSIT Validator, Validator-Konfiguration XRechnung, Mustang, ELSTER, JTL-Guide, weclapp, Lexware, Abruf 29.10.2026.

ZUGFeRD vs. Factur-X

Zwei Namen,
ein Format.

Factur-X ist der französische Name desselben Standards. FeRD und FNFE-MPE entwickeln ihn gemeinsam, ZUGFeRD 2.5.2 entspricht Factur-X 1.09.2. Software, die ZUGFeRD liest, verarbeitet in der Regel auch Factur-X, lassen Sie sich das vom Anbieter aber bestätigen. Der Unterschied zur reinen XML-Rechnung steht in der dritten Spalte, ausführlich in unserem Ratgeber XRechnung vs ZUGFeRD.

MerkmalZUGFeRDFactur-XXRechnung
HerausgeberFeRD, DeutschlandFNFE-MPE, FrankreichKoSIT, Deutschland
Aktuelle Version2.5.2 vom 4.8.20261.09.23.0, gültig bis mindestens 31.7.2027
AufbauPDF/A-3 mit eingebettetem XMLPDF/A-3 mit eingebettetem XMLreines XML, lesbar nur mit Viewer
SyntaxUN/CEFACT CIIUN/CEFACT CIIUBL oder CII
LänderprofilReferenzprofil XRECHNUNGEXTENDED-CTC-FR, ein Subset von EXTENDEDeigene Ausprägung der EN 16931
Typischer EinsatzB2B in DeutschlandTeil des Mindeststandards der französischen ReformStandard bei öffentlichen Auftraggebern

Quellen: FeRD zu ZUGFeRD 2.4 und Factur-X, FeRD Infopaket 2.5.2, FNFE-MPE Factur-X, XRechnung Versionen, Abruf 29.10.2026.

Praxistipps

Sechs Punkte,
an denen ZUGFeRD im Alltag hakt.

Die meisten Probleme entstehen nicht im Format, sondern bei Stammdaten, Absprachen und der Prüfung eingehender Dateien. Klären Sie diese sechs Punkte vor dem ersten Versand und halten Sie das Ergebnis in der Verfahrensdokumentation fest.

01 · Testrechnung

Erst testen, dann umstellen

  • Eine echte Rechnung durch Mustang oder, im Profil XRECHNUNG, durch den KoSIT-Validator schicken
  • Dieselbe Datei an zwei große Kunden senden und die Verarbeitung bestätigen lassen
  • Prüfbericht zur Verfahrensdokumentation legen
02 · Kundenstamm

Profil je Kunde hinterlegen

  • Feld für Format und Profil im Kundenstamm anlegen
  • EXTENDED nur für Kunden mit schriftlicher Absprache
  • Behörden mit Leitweg-ID gesondert führen
03 · PDF und XML

Beide Teile aus denselben Daten

  • Das PDF nie nachträglich bearbeiten
  • Bei Abweichung gilt das XML (UStAE 14.4 Abs. 3)
  • Ein abweichender Steuerbetrag im PDF kann § 14c UStG auslösen
04 · Anlagen

Nachweise richtig anhängen

  • Rechnungsbegründende Unterlagen im XML erst ab Profil EN 16931
  • Kein Link auf eine externe Ablage als Leistungsbeschreibung
  • Bauleistungen: Gewerke im XML, Leistungsverzeichnis als Anlage
05 · Eingang

Eingehende Dateien richtig lesen

  • Das XML anzeigen lassen, nicht nur das PDF
  • Import aller zulässigen Profile verlangen, auch BASIC und EXTENDED
  • Bei MINIMUM oder BASIC WL eine E-Rechnung anfordern
06 · Skonto

Zahlungsbedingungen abbilden

  • In BASIC und EN 16931 steht Skonto nur als Freitext
  • Strukturierte Skontoangaben gibt es nur in EXTENDED
  • Für den Bund gilt im Profil XRECHNUNG die Schreibweise #SKONTO#

Quellen: FeRD FAQ, BMF-FAQ zur E-Rechnung, Fragen 7 und 12a, BMF-Schreiben vom 15.10.2025, Abruf 29.10.2026. Angaben laut Anbieter, Stand Oktober 2026, ohne Gewähr. Einschätzungen geben die Meinung von Find-Your-Software wieder.

Selection Portal

Auswahl mit Werkzeug.
Wenn ZUGFeRD einen Systemwechsel auslöst.

Find-Your-Software ist ein Werkzeug für die Softwareauswahl: Es sammelt Anforderungen, erzeugt eine begründete Shortlist, unterstützt Demos und Verträge und dokumentiert alles nachvollziehbar. Das hilft, wenn das bestehende Fakturaprogramm kein zulässiges ZUGFeRD-Profil erzeugt und ein neues ERP oder eine neue Buchhaltung ansteht. Kriterien lassen sich vorab mit unserer Lastenheft-Vorlage ordnen.

Anforderungen

ZUGFeRD-Kriterien sammeln

  • Profile, Validierung und Import als Muss-Kriterien im Anforderungsmanager erfassen.
  • Gemeinsame Sicht für Buchhaltung, Vertrieb und IT.
Ranking

Anbieter begründet vergleichen

  • Antworten der Anbieter im Anbieter-Ranking gewichten.
  • Ergebnis der Testrechnung als Kriterium der Demo festhalten.
IT-Systemlandschaft

Datenflüsse sichtbar machen

  • ERP, Buchhaltung, DMS und Plattform in der IT-Systemlandschaft abbilden.
  • Direkter Kontakt zu Anbietern im Portal.
Vertrag

Update-Zusagen sichern

FAQ

Häufige Fragen
direkt beantwortet.

Was ist ZUGFeRD?

ZUGFeRD ist ein hybrides Format für elektronische Rechnungen, das ein PDF/A-3 mit einem eingebetteten XML-Datensatz in der Syntax UN/CEFACT CII verbindet. Das PDF ist für Menschen lesbar, das XML wird von Buchhaltung und ERP automatisch verarbeitet. Herausgeber ist das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD), das den Standard gemeinsam mit dem französischen Forum FNFE-MPE pflegt. ZUGFeRD ist keine Software, sondern eine Spezifikation, die Rechnungsprogramme umsetzen. Ab Version 2.0.1 erfüllt es in den Profilen BASIC, EN 16931, EXTENDED und XRECHNUNG die E-Rechnungspflicht nach § 14 UStG.

Welche ZUGFeRD-Profile sind als E-Rechnung zugelassen?

Zugelassen sind ab Version 2.0.1 die Profile BASIC, EN 16931 (früher COMFORT), EXTENDED und das Referenzprofil XRECHNUNG. Keine E-Rechnung im Sinne des § 14 UStG sind MINIMUM und BASIC WL, weil ihnen die Rechnungspositionen fehlen und sie nur als Buchungshilfe dienen. So steht es in Abschnitt 14.1 Abs. 14 UStAE in der Fassung des BMF-Schreibens vom 15.10.2025 und in Frage 7 der BMF-FAQ. Für EU-konforme Rechnungen empfiehlt der FeRD das Profil EN 16931. EXTENDED sollten Sie nur nach Absprache mit dem Empfänger verschicken.

Welche ZUGFeRD-Version ist aktuell?

Aktuell ist ZUGFeRD 2.5.2 vom 4. August 2026, gültig ab dem 1. September 2026. Die Version ist ein Korrigendum zu ZUGFeRD 2.5 vom 10. Juni 2026 und entspricht technisch Factur-X 1.09.2. Neu seit 2.5 sind vor allem Funktionen im Profil EXTENDED aus der kommenden Norm EN 16931-1:2026 und Anforderungen der französischen B2B-Reform. Das nächste Release erwartet der FeRD voraussichtlich im Herbst 2026, unter anderem mit Bruttorechnungen. Das Infopaket mit Spezifikation, Schemas und Musterrechnungen gibt es kostenfrei beim FeRD.

Sind ZUGFeRD 2.3 und 2.4 noch gültig?

Ja. ZUGFeRD-Versionen haben laut FeRD kein Ablaufdatum, eine Rechnung nach Version 2.3, 2.3.3 oder 2.4 ist weiterhin eine zulässige E-Rechnung, solange sie mindestens Version 2.0.1 entspricht und nicht im Profil MINIMUM oder BASIC WL erstellt ist. Ausnahme ist das Profil XRECHNUNG: Dort müssen Form und Inhalt der jeweils gültigen XRechnung-Spezifikation entsprechen, derzeit XRechnung 3.0. Neue Funktionen wie Unterpositionen gibt es erst ab Version 2.4. Prüfen Sie, ob Ihr Empfänger die Version Ihrer Software problemlos einlesen kann.

Wie erstelle ich eine ZUGFeRD-Rechnung?

Eine ZUGFeRD-Rechnung erzeugt ein Rechnungsprogramm, ein ERP oder eine Plattform aus den Rechnungsdaten. Legen Sie zuerst das Profil fest, für Geschäftskunden meist EN 16931, und pflegen Sie Stammdaten wie USt-IdNr., Leistungsdatum und Bankverbindung. Die Software erzeugt PDF und XML aus denselben Daten und bettet das XML in das PDF/A-3 ein. Prüfen Sie die Datei vor dem Versand mit einem Validator. Versenden dürfen Sie per E-Mail, Portal oder Peppol. Wer selbst entwickelt, nutzt das Infopaket des FeRD oder eine Bibliothek wie Mustang.

Kann ich eine ZUGFeRD-Rechnung kostenlos erstellen?

Ja, in begrenztem Umfang. Der Tarif Kostenlos von sevdesk erlaubt nach Angaben des Anbieters drei Rechnungen oder E-Rechnungen im Monat im Format ZUGFeRD oder XRechnung, die Edition JTL Start der JTL-Wawi kostet 0 € im Monat. Bei Lexware Office beginnt das Erstellen von E-Rechnungen mit Version M für 12,90 € im Monat netto. DATEV-Kunden versenden aus den DATEV-Rechnungsprogrammen ohne Aufpreis über die E-Rechnungsplattform. Für regelmäßige Rechnungen mit Validierung, Archiv und Buchung lohnt meist ein Tarif mit vollem Funktionsumfang. Preise laut Anbieter, Stand Oktober 2026.

Wie kann ich eine ZUGFeRD-Rechnung prüfen?

Geprüft wird das eingebettete XML gegen Schema und Geschäftsregeln des Profils, das in der Datei angegeben ist. Kostenfrei geht das mit der Open-Source-Bibliothek Mustang, die ZUGFeRD 2.5.2 unterstützt, oder für das Profil XRECHNUNG mit dem KoSIT-Validator und dessen Konfiguration für XRechnung. Viele Programme wie JTL-Wawi, weclapp oder Lexware Office bringen eine eigene Validierung mit. Prüfen Sie eine Rechnung im Profil EN 16931 nicht allein nach XRechnung-Regeln, sonst meldet der Validator laut FeRD Fehler, die keine sind. Bewahren Sie den Prüfbericht auf.

Womit kann ich eine ZUGFeRD-Rechnung öffnen?

Eine ZUGFeRD-Rechnung öffnen Sie mit jedem PDF-Programm, denn der sichtbare Teil ist ein normales PDF/A-3. Damit sehen Sie aber nur das Bild, nicht das steuerlich maßgebliche XML. Das XML zeigen ERP- und Buchhaltungsprogramme lesbar an, kostenfrei auch der Dienst E-Rechnung ansehen im ELSTER-Portal, den die Steuerverwaltung als unverbindlichen Service anbietet. Das BMF empfiehlt in Frage 12a seiner FAQ, das übermittelte XML selbst zu visualisieren, weil bei Abweichungen die XML-Daten gelten. Für viele Rechnungen lohnt eine Lösung mit automatischem Auslesen.

Was gilt, wenn PDF und XML einer ZUGFeRD-Rechnung abweichen?

Bei Abweichungen gilt das XML. Seit dem 1. Januar 2025 bilden die strukturierten Daten den führenden Teil, der Vorsteuerabzug richtet sich nur nach ihnen (UStAE 14.4 Abs. 3). Enthält das PDF andere Rechnungsangaben, etwa einen anderen Steuerbetrag, kann es nach UStAE 14c.1 Abs. 4a eine weitere Rechnung sein, für die § 14c UStG zu prüfen ist. Kleine technische Abweichungen wie Rundungen oder eine verkürzte Leistungsbeschreibung beanstandet die Verwaltung nicht. Klären Sie relevante Abweichungen mit dem Aussteller, bevor Sie buchen.

Was ist der Unterschied zwischen ZUGFeRD und Factur-X?

Technisch gibt es keinen Unterschied. ZUGFeRD und Factur-X sind derselbe hybride Standard aus PDF/A-3 und XML, den der deutsche FeRD und das französische FNFE-MPE gemeinsam entwickeln. ZUGFeRD 2.5.2 entspricht Factur-X 1.09.2, die Profile sind gleich. Unterschiede gibt es nur bei den Länderprofilen: In Deutschland bindet das Referenzprofil XRECHNUNG die XRechnung ein, in Frankreich gibt es EXTENDED-CTC-FR. Factur-X ist Teil des Mindeststandards der französischen E-Rechnungsreform. Lassen Sie sich bestätigen, dass Ihre Software beide Bezeichnungen erkennt.

Soll ich ZUGFeRD oder XRechnung nutzen?

Beide Formate sind zulässige E-Rechnungen, die Wahl ist laut BMF zivilrechtlich Sache der Vertragspartner. ZUGFeRD im Profil EN 16931 passt gut für Geschäftskunden, weil auch Empfänger ohne Software das PDF lesen können. XRechnung ist ein reines XML und Standard bei öffentlichen Auftraggebern, die zusätzlich eine Leitweg-ID verlangen. Große Kunden geben das Format oft vor. Gute Software erzeugt und liest deshalb beide Formate. Alle Unterschiede im Detail erklärt unser Ratgeber XRechnung vs ZUGFeRD.

Muss ich ZUGFeRD-Rechnungen schon empfangen können?

Ja. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmer E-Rechnungen empfangen können, also auch ZUGFeRD-Rechnungen ab Profil BASIC. Eine Übergangsregel für den Empfang gibt es nicht, auch Kleinunternehmer sind betroffen. Laut BMF genügt für den Empfang bereits ein E-Mail-Postfach. Damit die Buchhaltung die Rechnung prüfen kann, braucht sie aber eine Anzeige des XML, weil nur dieser Teil steuerlich zählt. Wer nur das PDF ausdruckt, übersieht Abweichungen und verschenkt die automatische Verarbeitung.

Wie archiviere ich ZUGFeRD-Rechnungen?

Rechnungen sind nach § 14b Abs. 1 UStG acht Jahre aufzubewahren, die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres der Ausstellung. Bei einer ZUGFeRD-Rechnung muss zumindest das XML unversehrt in seiner ursprünglichen Form erhalten bleiben, am einfachsten als unveränderte Originaldatei. Seit der GoBD-Änderung vom 14. Juli 2025 genügt die XML-Datei, das PDF ist nur bei abweichenden steuerrelevanten Angaben zusätzlich aufzubewahren. Ein Ausdruck ersetzt das Original nicht. Legen Sie den Validierungsbericht dazu, er belegt Ihre kaufmännische Sorgfalt.

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