E-Rechnung · Pflicht ab 1.1.2027

E-Rechnung Software.
Die Pflicht 2027 sicher umsetzen.

E-Rechnung Software erzeugt, empfängt, prüft und archiviert Rechnungen im strukturierten Format nach EN 16931, also XRechnung oder ZUGFeRD. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen in Deutschland mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz inländische B2B-Rechnungen elektronisch ausstellen, ab 2028 gilt das für fast alle. Diese Seite zeigt für den Mittelstand, was das Gesetz verlangt, welche ERP-Systeme und Rechnungseingangslösungen das heute können und wie Sie prüfen, ob Ihr System bereit ist.

XRechnungZUGFeRDEN 16931GoBD-Archiv
800.000 €
Vorjahresumsatz, ab dem die Ausstellungspflicht schon 2027 greift (§ 27 Abs. 38 UStG)
45 %
der Unternehmen ab 20 Beschäftigten konnten Ende 2024 E-Rechnungen empfangen (Bitkom, Stand 12/2024)
8 Jahre
Aufbewahrungspflicht für den strukturierten Datensatz (§ 14b Abs. 1 UStG)
Warum jetzt handeln

PDF per Mail reicht bald nicht mehr.
Was sich 2027 ändert.

Seit 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für die Ausstellung laufen die Übergangsfristen aus: Eine PDF-Rechnung gilt umsatzsteuerlich nur noch als sonstige Rechnung und ist nach dem jeweiligen Stichtag im inländischen B2B-Geschäft nicht mehr zulässig.

Ohne E-Rechnung Software

  • PDF oder Papier werden ab dem Stichtag zur nicht ordnungsgemäßen Rechnung
  • Kunden riskieren den Vorsteuerabzug und fordern Korrekturen an
  • Eingehende XML-Dateien werden manuell gelesen und abgetippt
  • Fehlerhafte Datensätze fallen erst in der Betriebsprüfung auf
  • Archiv speichert nur das PDF, nicht den maßgeblichen Datensatz

Mit E-Rechnung Software

  • Ausgangsrechnungen direkt als XRechnung oder ZUGFeRD aus dem ERP
  • Automatische Validierung gegen EN 16931 vor Versand und nach Empfang
  • Eingangsrechnungen werden ausgelesen, zugeordnet und gebucht
  • Revisionssicheres Archiv für XML und Begleitdokumente
  • Vorbereitet auf das EU-Meldesystem ab 2030 (ViDA)

Quellen: BStBK FAQ E-Rechnung, Bayerisches Landesamt für Steuern, Stand 2026.

Anbietervergleich

8 Lösungen für die E-Rechnung.
ERP, Rechnungseingang, Einstieg.

Die Auswahl deckt drei Wege ab: ein ERP-System mit nativer E-Rechnung, eine spezialisierte Lösung für den Rechnungseingang neben dem bestehenden ERP und schlanke Cloud-Tools für kleine Betriebe. Die Liste ist eine redaktionelle Auswahl und keine Rangfolge. Im Katalog von Find-Your-Software finden Sie über 390 ERP-Systeme, das Matching filtert sie nach Ihren Anforderungen.

AnbieterSegmentPreis abErzeugenEmpfangen und ValidierenPeppolKernstärke
weclappCloud-ERP, Kitzingen, gegründet 2008KMUab 39 €/Nutzer/Mo✓ XRechnung, ZUGFeRD✓ Import und technische Validierung≈ nicht ausgewiesenE-Rechnung schon im Starter-Tarif
Microsoft Dynamics 365 Business CentralERP für den Mittelstand, MicrosoftMittelstandab 69,30 €/Nutzer/Mo✓ XRechnung (UBL), ZUGFeRD✓ über E-Document-Services✓ Peppol BIS 3.0Breites Partnernetz, ab Version 26.3
Sage 100ERP für den Mittelstand, Sage Software GmbHMittelstandab 56 €/Nutzer/Mo✓ XRechnung, ZUGFeRD✓ Komfortpaket mit Validierung– nicht erwähntEtablierte DACH-Basis, Warenwirtschaft und FiBu
d.velopDMS und Rechnungseingang, Gescher, gegründet 1992Mittelstandab 340 €/Mo (250 Rechnungen)≈ Fokus Eingang✓ Validierung gegen EN 16931≈ Funktion nicht belegtAnbindung an SAP, Dynamics, DATEV, Sage 100
DocuWareDMS, Germering, Teil von RicohMittelstandauf Anfrage≈ Fokus Eingang✓ Empfang und Validierung✓ PeppolWorkflow und GoBD-Archiv aus einer Hand
xSuiteRechnungsverarbeitung für SAP, AhrensburgEnterpriseauf Anfrage✓ ZUGFeRD, XRechnung, Factur-X✓ EN 16931✓ Peppol in über 20 LändernTiefe SAP-Integration, über 1.600 Kunden
Lexware OfficeCloud-Buchhaltung, Haufe-Lexware, FreiburgKMUab 7,90 €/Mo✓ XRechnung, ZUGFeRD✓ Erfassung nach EN 16931– nicht erwähntE-Rechnung in allen Tarifen
sevdeskCloud-Buchhaltung, Offenburg, gegründet 2013KMUab 4,45 €/Mo✓ XRechnung, ZUGFeRD≈ Auslesen ab Tarif Buchhaltung– nicht belegtGünstiger Einstieg für Kleinbetriebe

Preise laut Herstellerseiten, Stand Oktober 2026, sevdesk im 24-Monats-Plan, Business Central und Sage bei Jahresabrechnung. Quellen: weclapp, Microsoft, Sage, d.velop, DocuWare, xSuite, Lexware, sevdesk.

Prüfliste

Kann Ihr ERP das?
Sechs Punkte für den Check.

Viele ERP-Systeme werben mit E-Rechnung, unterscheiden sich aber stark im Detail. Diese sechs Punkte sollten Sie mit Ihrem Anbieter oder in der Demo klären, bevor Sie in ein Zusatzmodul oder einen Systemwechsel investieren.

01 · Formate

XRechnung und ZUGFeRD erzeugen

Beide Formate sind zulässig, wenn sie der EN 16931 entsprechen. Die Unterschiede erklärt XRechnung vs ZUGFeRD.

  • XRechnung in UBL und CII
  • ZUGFeRD ab Profil BASIC
  • Gutschriften als E-Rechnung
02 · Empfang

Eingangsrechnungen lesen

Der strukturierte Datensatz ist maßgeblich, nicht das Bild.

  • XML wird ausgelesen und angezeigt
  • Zuordnung über USt-IdNr. und Bestellung
  • Hybridformate mit Abweichungsprüfung
03 · Validierung

Fehler vor dem Versand finden

Das BMF unterscheidet Format-, Business-Rule- und Inhaltsfehler.

  • Prüfung gegen EN 16931 und KoSIT-Regeln
  • Klare Fehlermeldung je Feld
  • Protokoll für die Betriebsprüfung
04 · Versand

Den richtigen Kanal nutzen

E-Mail bleibt erlaubt, Peppol gewinnt an Bedeutung.

  • Versand per E-Mail mit XML-Anhang
  • Peppol-Zugang optional
  • Kundenspezifische Formate je Profil
05 · Archiv

GoBD-konform aufbewahren

Seit der GoBD-Änderung vom 14.07.2025 genügt die XML-Datei.

  • Unveränderbare Ablage für 8 Jahre
  • Verknüpfung mit Buchung und Beleg
  • Export für den Datenzugriff der Prüfer
06 · Zukunft

Updates bis 2030 gesichert

XRechnung 4.0 und EN 16931:2026 kommen, ViDA folgt.

  • Zugesagte Formatupdates im Vertrag
  • Roadmap zum EU-Meldesystem
  • Release-Zyklus des Anbieters prüfen

Quellen: Ebner Stolz zum BMF-Schreiben vom 15.10.2025, ZDH zur GoBD-Änderung, xeinkauf.de XRechnung, Stand 2026.

Rechtsrahmen

Was das Gesetz verlangt.
Fristen, Ausnahmen, Folgen.

Die Pflicht ergibt sich aus § 14 UStG in der Fassung des Wachstumschancengesetzes, die Übergangsregeln aus § 27 Abs. 38 UStG. Das BMF hat die Details in Schreiben vom 15.10.2024 und 15.10.2025 konkretisiert.

01 · Fristen

Gestaffelte Ausstellungspflicht

Empfang ist seit 2025 Pflicht, die Ausstellung folgt in zwei Stufen.

  • Ab 1.1.2027 bei Vorjahresumsatz über 800.000 €
  • Ab 1.1.2028 für alle übrigen Unternehmen
  • EDI-Verfahren bis 31.12.2027 zulässig
02 · Ausnahmen

Wer nicht ausstellen muss

Die Pflicht gilt nur für inländische B2B-Umsätze.

  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 € (§ 33 UStDV)
  • Fahrausweise (§ 34 UStDV)
  • Kleinunternehmer nach § 19 UStG, Empfang bleibt Pflicht
  • Steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG, B2C, Ausland
03 · Vorsteuer

Folgen für den Empfänger

Nach der Übergangszeit hängt der Vorsteuerabzug am richtigen Format.

  • Formatfehler schließen den Abzug später aus
  • Business-Rule-Fehler bei Pflichtangaben ebenso
  • Falscher Steuersatz: Abzug nur in gesetzlicher Höhe
04 · Formate

Zulässige Standards

Maßgeblich ist die europäische Norm EN 16931.

  • XRechnung 3.0.2, Version 4.0 final im Frühjahr 2027
  • ZUGFeRD ab 2.0.1, aktuell 2.5.2
  • EN 16931-1:2026 verabschiedet im März 2026
05 · Archiv

Aufbewahrung

Der strukturierte Teil muss unverändert erhalten bleiben.

  • 8 Jahre nach § 14b Abs. 1 UStG
  • Inhaltsgleiche statt bildgleiche Kopie
  • PDF nur bei abweichenden steuerrelevanten Angaben
06 · Ausblick

Diskussion und ViDA

Der ZDH fordert, die Stufe 2027 auf 2028 zu verschieben. Ein Beschluss liegt nicht vor (Stand 03.10.2026).

  • ViDA: Richtlinie (EU) 2025/516
  • E-Rechnung im EU-Handel ab 1.7.2030
  • Meldesystem mit Datenübermittlung an die Finanzverwaltung

Quellen: BStBK FAQ, KPMG zum BMF-Schreiben, ZDH Kompakt, EUR-Lex ViDA, FeRD, Stand 2026. Keine Steuerberatung.

Kosten

Was die Umstellung kostet.
Listenpreise und Einrichtung.

Die Kosten hängen davon ab, ob Ihr bestehendes ERP die E-Rechnung schon kann. Die Tabelle zeigt Listenpreise der Anbieter und die einzige belastbare Erhebung zum Einrichtungsaufwand. Projektkosten für Integration und Datenpflege klären Sie im Angebot.

GrößenklasseTypische LösungSoftware laut ListeEinrichtungHinweis
Kleinbetriebbis 800.000 € UmsatzLexware Office, sevdesk4,45 bis 32,90 €/Moknapp 3.000 € im SchnittZDH-Umfrage Handwerk 2026
Mittelstand mit Cloud-ERP10 bis 50 Nutzerweclapp, Business Central39 bis 179 €/Nutzer/Moauf AnfrageE-Rechnung im Tarif enthalten
Bestehendes ERP plus Eingang250 bis 3.000 Rechnungen/Mod.velop, DocuWare340 bis 2.065 €/Moauf AnfrageLohnt sich ohne ERP-Wechsel
SAP-UmfeldKonzern und gehobener MittelstandxSuiteauf Anfrageauf AnfrageProjekt mit SAP-Partner

Quellen: ZDH Pressemitteilung 18.05.2026, Herstellerseiten wie im Vergleich, Stand Oktober 2026. Mehr zu Gesamtkosten: Was kostet ein ERP wirklich.

Fahrplan

In sechs Schritten zur E-Rechnung.
Bis zum Stichtag.

01

Betroffenheit klären

Prüfen Sie den Gesamtumsatz 2026 und ob Sie 2027 oder 2028 ausstellen müssen. Klären Sie, welche Umsätze steuerfrei oder B2C sind.

02

Rechnungsströme erfassen

Listen Sie Ausgangs- und Eingangskanäle, Volumen pro Monat, EDI-Partner und Kunden mit eigenen Formatvorgaben auf.

03

Bestehendes ERP prüfen

Gehen Sie die Prüfliste oben mit Ihrem Anbieter durch. Fragen Sie nach Version, Zusatzmodulen und zugesagten Formatupdates.

04

Lösungsweg wählen

Update des ERP, Zusatzlösung für den Eingang oder Wechsel des Systems. Bei einem Wechsel hilft eine strukturierte ERP-Auswahl.

05

Testen mit echten Partnern

Tauschen Sie Testrechnungen mit wichtigen Kunden und Lieferanten aus und validieren Sie beide Richtungen vor dem Stichtag.

06

Archiv und Prozesse anpassen

Stellen Sie die GoBD-konforme Ablage sicher, passen Sie die Verfahrensdokumentation an und schulen Sie Buchhaltung und Vertrieb.

FAQ

Häufige Fragen
direkt beantwortet.

Ab wann muss ich E-Rechnungen ausstellen?

Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr müssen ab dem 1. Januar 2027 inländische B2B-Rechnungen als E-Rechnung ausstellen. Für alle anderen gilt die Pflicht ab dem 1. Januar 2028. Maßgeblich für 2027 ist also der Umsatz des Jahres 2026. Die Regeln stehen in § 27 Abs. 38 UStG.

Reicht eine PDF-Rechnung per E-Mail noch?

Bis zum Ende Ihrer Übergangsfrist darf eine PDF-Rechnung mit Zustimmung des Empfängers weiter verschickt werden. Umsatzsteuerlich ist sie eine sonstige Rechnung und keine E-Rechnung. Nach dem Stichtag erfüllt sie die Anforderungen im inländischen B2B-Geschäft nicht mehr. Empfangen müssen Sie E-Rechnungen schon seit dem 1. Januar 2025.

XRechnung oder ZUGFeRD, was ist besser?

Beide Formate sind zulässig, sofern sie der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. XRechnung ist ein reiner XML-Datensatz und im Behördengeschäft Standard. ZUGFeRD kombiniert ein lesbares PDF mit eingebettetem XML und ist für Empfänger ohne Software angenehmer. Bei ZUGFeRD sind die Profile MINIMUM und BASIC WL keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes. Gute Software kann beide Formate erzeugen und lesen. Alle Profile und Unterschiede im Detail finden Sie unter XRechnung vs ZUGFeRD.

Wer ist von der Ausstellungspflicht ausgenommen?

Ausgenommen sind Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro nach § 33 UStDV und Fahrausweise nach § 34 UStDV. Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen keine E-Rechnungen ausstellen, aber empfangen können. Auch steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG, Rechnungen an Privatkunden und an ausländische Unternehmen fallen nicht unter die Pflicht.

Was passiert, wenn eine E-Rechnung fehlerhaft ist?

Das BMF unterscheidet seit dem Schreiben vom 15.10.2025 drei Fehlerarten. Formatfehler führen nach der Übergangszeit dazu, dass keine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Verstöße gegen Geschäftsregeln schließen den Vorsteuerabzug aus, wenn umsatzsteuerliche Pflichtangaben betroffen sind. Inhaltliche Fehler wie ein falscher Steuersatz erlauben den Abzug nur in Höhe der gesetzlich geschuldeten Steuer. Eine Validierung vor dem Versand ist deshalb Pflichtprogramm.

Wird die Pflicht für 2027 noch verschoben?

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks fordert seit Juni 2026, die Stufe für Unternehmen über 800.000 Euro auf den 1. Januar 2028 zu verschieben. Ein Gesetzentwurf oder eine Zusage des BMF dazu liegt nach unserem Stand vom 3. Oktober 2026 nicht vor. Unternehmen sollten deshalb mit dem Stichtag 1. Januar 2027 planen. Wir aktualisieren diese Seite, sobald sich das ändert.

Wie lange muss ich E-Rechnungen aufbewahren?

Rechnungen sind nach § 14b Abs. 1 UStG acht Jahre aufzubewahren. Bei der E-Rechnung muss der strukturierte Datensatz unverändert und lesbar erhalten bleiben. Seit der GoBD-Änderung vom 14. Juli 2025 genügt dafür die XML-Datei, eine zusätzliche Bildkopie ist nur nötig, wenn sie abweichende steuerrelevante Angaben enthält. Ein revisionssicheres Archiv im ERP oder DMS erfüllt das.

Brauche ich für die E-Rechnung ein neues ERP?

Nicht unbedingt. Viele aktuelle ERP-Systeme können XRechnung und ZUGFeRD nach einem Update erzeugen und lesen, oft ohne Aufpreis. Fehlt die Funktion, kann eine Zusatzlösung für Rechnungseingang und Versand die Lücke schließen. Ein Wechsel lohnt sich vor allem, wenn das System ohnehin am Ende seines Lebenszyklus steht. Die Prüfliste auf dieser Seite hilft bei der Entscheidung.

Muss ich Peppol nutzen?

Nein, eine Peppol-Pflicht gibt es im inländischen B2B-Geschäft derzeit nicht. Die E-Rechnung darf per E-Mail, über ein Portal oder über Peppol übermittelt werden. Peppol ist ein europäisches Netzwerk für den sicheren Austausch, in Deutschland ist die KoSIT die nationale Peppol Authority. Mit Blick auf das EU-Meldesystem ab 2030 kann ein Peppol-Zugang trotzdem sinnvoll sein.

Was kostet die Umstellung auf die E-Rechnung?

Eine Umfrage des ZDH unter fast 2.000 Handwerksbetrieben nennt im Schnitt knapp 3.000 Euro Einrichtungskosten je Betrieb plus laufende Softwarekosten. Cloud-Buchhaltungen mit E-Rechnung starten laut Listenpreis bei wenigen Euro im Monat. Rechnungseingangslösungen kosten je nach Volumen einige hundert bis gut 2.000 Euro im Monat. Bei ERP-Systemen ist die Funktion oft im Tarif enthalten.

Matching starten

Das passende ERP
für die E-Rechnungspflicht.

Wenn Ihr System die E-Rechnung nicht kann, ist jetzt der richtige Zeitpunkt für eine strukturierte Auswahl. Die Matching Engine von Find-Your-Software vergleicht über 390 ERP-Systeme mit Ihren Anforderungen. Im Selection Portal bilden Sie Ihre IT-Systemlandschaft ab, verwalten Anforderungen und sprechen Anbieter direkt an.

Unabhängige Softwareauswahl Brandenburger Innovationspreis·Über 500 Auswahlprojekte gestartet
Wir analysieren Ihre Website und zeigen passende Anbieter. Ohne Anmeldung. Bitte eine gültige URL eingeben, zum Beispiel ihre-firma.de Demo-URL ausprobieren