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IT-Sourcing · Anbieterwechsel und Exit

Anbieterwechsel bei Software und IT.
Exit-Strategie und Ablauf.

Anbieterwechsel bei Software und IT ist der geplante Umzug von Daten und Prozessen zu einem neuen Anbieter, von der Exit-Klausel im Vertrag bis zur Abschaltung des Altsystems. Für Cloud-Dienste setzt der Data Act den Rahmen: höchstens zwei Monate Kündigungsfrist für den Wechsel, höchstens 30 Kalendertage Übergang und ab 12.01.2027 keine Wechselentgelte. Fordern Sie vor der Kündigung schriftlich die vollständige Liste der exportierbaren Daten und Formate an und laden Sie eine Probe davon ins neue System.

12.01.2027
ab diesem Tag dürfen Cloud-Anbieter keine Wechselentgelte mehr verlangen, Art. 29 Abs. 1 Data Act
59 %
nennen Lock-in-Effekte wie schwierige Datenexporte als größtes Hindernis für einen Wechsel des Cloud-Anbieters (Bitkom Cloud Report, Juni 2026)
2 Monate
beträgt die Kündigungsfrist für den Wechsel eines Cloud-Dienstes höchstens, Art. 25 Abs. 2 Buchst. d Data Act
5 Jahre
nach dem Jahr der Umstellung, erst dann genügt für steuerliche Altdaten ein auswertbarer Datenträger statt Systemzugriff (§ 147 Abs. 6 AO)
Exit-Strategie · warum sie vor den Vertrag gehört

Wechseln können
ist eine Vertragsfrage.

Eine Exit-Strategie ist der schriftliche Plan, wie Sie Daten, Prozesse und Betrieb von einem Anbieter lösen, bevor Sie es müssen. Sie gehört in jedes IT-Sourcing, ob für Software, Cloud oder Dienstleister. Nach dem Bitkom Cloud Report 2026 nennen 59 Prozent der Unternehmen Lock-in-Effekte wie schwierige Datenexporte als größtes Hindernis für einen Wechsel des Cloud-Anbieters.

Ohne Exit-Strategie

  • Die Kündigungsfrist fällt erst auf, wenn sich der Vertrag schon um ein Jahr verlängert hat.
  • Der Export liefert Tabellen ohne Anhänge und Historie, und niemand hat ihn vorher getestet.
  • Workflows, Berichte und Anpassungen gibt es nur im Altsystem, beschrieben sind sie nirgends.
  • Altdaten für die Betriebsprüfung liegen nach der Abschaltung in keinem lesbaren System mehr.

Mit Exit-Strategie

  • Fristen, Übergangszeit und Datenabruf stehen im Vertrag, für Cloud-Dienste nach Art. 25 Data Act.
  • Eine Exportprobe im Jahr zeigt, ob alle Datenkategorien vollständig und lesbar herauskommen.
  • Kernprozesse sind als Ablauf beschrieben, etwa in BPMN, und lassen sich im neuen System nachbauen.
  • Ein Archivkonzept hält steuerlich relevante Daten so lange auswertbar, wie § 147 AO es verlangt.

Quelle: Bitkom Cloud Report 2026, telefonische Befragung von 603 Unternehmen ab 20 Beschäftigten, Juni 2026. Gegenüberstellung: Einschätzung von Find-Your-Software.

Wann ein Wechsel sinnvoll ist · vier Signale

Vier Signale,
dass ein Wechsel ansteht.

Ein Wechsel kostet Zeit und Geld, deshalb braucht er einen klaren Anlass. Laut Bitkom haben 26 Prozent der Unternehmen mit Cloud-Nutzung ihren Cloud-Anbieter einmal gewechselt und 8 Prozent mehrfach, 43 Prozent wollen bleiben. Alle Termine für 2027 bündelt unser Ratgeber IT-Fristen 2027.

01 · Supportende
AusgangslageDer Hersteller beendet Wartung oder Sicherheitsupdates.

Das Altsystem läuft aus

Am 11.01.2027 endet der erweiterte Support für Dynamics NAV 2017, am 12.01.2027 für Windows Server 2016. Für SAP ECC endet die Mainstream-Wartung am 31.12.2027, die Optionen erklärt unser Ratgeber SAP ECC Wartungsende.

  • Der Termin steht fest und lässt sich planen
Grenze: Zeitdruck führt zu schwachen Verträgen.
PraxistippPrüfen Sie zuerst, ob ein Upgrade beim selben Anbieter genügt. Erst wenn auch das neue Release nicht passt, lohnt der Wechsel.
02 · Kosten
AusgangslagePreise steigen stärker als der Nutzen.

Die Kosten laufen davon

Typisch sind Preisanpassungen ohne Index oder Deckel, neue Pflichtpakete und Preise je Nutzer, die mit dem Wachstum schneller steigen als der Umsatz. Ein Wechsel lohnt erst, wenn die Ersparnis den einmaligen Wechselaufwand in absehbarer Zeit trägt.

  • Vergleichsangebote stärken die Verhandlung
Grenze: Die Ersparnis bei der Lizenz frisst oft die Migration.
PraxistippHolen Sie zwei Vergleichsangebote ein, bevor Sie mit dem Altanbieter nachverhandeln. Manchmal reicht schon das Gespräch.
03 · Funktion und Prozess
AusgangslageArbeit läuft um das System herum.

Das System passt nicht mehr

Excel-Listen neben dem System, doppelte Erfassung oder fehlende Schnittstellen zeigen, dass das Unternehmen dem System entwachsen ist. Das passiert oft nach Wachstum, Zukäufen oder einem neuen Geschäftsmodell.

  • Prozesse lassen sich beim Wechsel bereinigen
Grenze: Ohne Prozessanalyse wandern die alten Umwege ins neue System.
PraxistippZählen Sie vier Wochen lang, wie viele Vorgänge in Excel oder per Mail enden statt im System. Die Zahl überzeugt die Geschäftsleitung mehr als jede Folie.
04 · Abhängigkeit
AusgangslageDer Anbieter ändert Eigentümer, Strategie oder Standort.

Die Abhängigkeit wird zum Risiko

Übernahmen, ein Produktende auf Raten oder neue Anforderungen an Datenstandort und Rechtsraum machen einen Anbieter zum Risiko, auch wenn die Software gut läuft. Nach Bitkom ist eine einfache Wechselmöglichkeit für 37 Prozent der Unternehmen ein Kriterium bei der Wahl des Cloud-Anbieters.

  • Ein Exit-Plan senkt das Risiko auch ohne Wechsel
Grenze: Ein Wechsel nur aus Vorsicht bindet viel Kapazität.
PraxistippLegen Sie für jedes kritische System fest, wer im Haus einen Wechsel auslösen darf und bei welchem Ereignis, etwa einer Übernahme des Anbieters.

Quellen: Anbieter- und Referenzdatenbank von Find-Your-Software, Termine nach Microsoft Lifecycle und SAP Maintenance Strategy wie in den genannten Ratgebern, Bitkom Cloud Report 2026, Stand 11/2026.

Exit-Klauseln im Vertrag · Vergleich

Exit-Klauseln:
was das Gesetz regelt und was Sie verhandeln.

Für Cloud-Dienste schreibt der Data Act Mindestinhalte vor. Für gekaufte Lizenzen mit Wartung, für Betrieb im eigenen Haus und für Dienstleistungsverträge gilt nur, was Sie vereinbaren. Die rechte Spalte ist Ihre Verhandlungsliste für beide Fälle.

KlauselCloud-Dienst nach Data ActLizenz, Wartung oder DienstleistungWas Sie festhalten
Kündigungsfrist✓ höchstens zwei Monate, Art. 25 Abs. 2 Buchst. d≈ nach Vertrag, sonst nach den Regeln des Vertragstyps im BGBFrist, Form und Stichtag, die späteste Kündigung im Kalender
Übergangszeitraum✓ höchstens 30 Kalendertage mit Unterstützung und Weiterbetrieb, Art. 25 Abs. 2 Buchst. a≈ nur wenn vereinbart, etwa als AuslaufunterstützungDauer, Leistungen und Tagessatz der Unterstützung
Datenumfang✓ erschöpfende Liste aller exportierbaren Daten, Art. 25 Abs. 2 Buchst. e≈ nur was der Vertrag nenntAnhänge, Historie und Protokolle ausdrücklich nennen
Format✓ ohne gemeinsame Normen strukturiert, gängig und maschinenlesbar, Art. 30 Abs. 5≈ nach VertragFormat je Datenkategorie, etwa CSV oder XML, mit Feldbeschreibung
Datenabruf✓ mindestens 30 Kalendertage, Art. 25 Abs. 2 Buchst. g≈ nach VertragLesezugang bis nach Abnahme und Archivierung
Löschung✓ vollständig nach dem Abrufzeitraum, Art. 25 Abs. 2 Buchst. h✓ bei Auftragsverarbeitung Rückgabe oder Löschung nach Ihrer Wahl, Art. 28 Abs. 3 Buchst. g DSGVOLöschbestätigung, auch für Sicherungskopien
Unterstützung✓ angemessene Unterstützung für Sie und beauftragte Dritte, Hilfe bei der Ausstiegsstrategie, Art. 25 Abs. 2 Buchst. a und b≈ nach VertragAnsprechperson, Reaktionszeit und Tagessatz
Wechselentgelte✓ bis 11.01.2027 höchstens direkte Kosten, ab 12.01.2027 keine, Art. 29≈ frei vereinbarExportkosten vorab festschreiben oder ausschließen
Restlaufzeit≈ feste Laufzeiten und verhältnismäßige Sanktionen bleiben zulässig, Erwägungsgrund 89≈ nach VertragLaufzeitende auf den geplanten Abschalttermin legen

Quellen: VO (EU) 2023/2854 (Data Act), Art. 25, 29, 30 und Erwägungsgrund 89, VO (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 28, Rechtsstand 03.11.2026. Ausnahmen für kundenspezifische Dienste und Testversionen regelt Art. 31 Data Act. Die Hinweise ersetzen keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall. Wie Sie alle Klauseln vor der Unterschrift durchgehen, steht im Leitfaden Softwarevertrag prüfen.

Data Act · Rechtsstand 03.11.2026

Data Act beim Cloud-Wechsel:
was ab 2027 gilt.

Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 regelt seit dem 12.09.2025 den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten, also IaaS, PaaS und SaaS. Nach Angaben der Bundesnetzagentur müssen auch Verträge, die vor diesem Tag geschlossen wurden, den Vorgaben entsprechen. Für gekaufte Software im eigenen Betrieb gilt das Kapitel nicht.

01 · Geltung

Seit 12.09.2025, auch für SaaS

Die Verordnung gilt seit dem 12.09.2025 (Art. 50). Erwägungsgrund 81 nennt IaaS, PaaS und SaaS, damit fallen auch Cloud-ERP, Cloud-CRM und Cloud-HR darunter. Ausnahmen gelten nach Art. 31 für Dienste, die für einen einzelnen Kunden gebaut wurden, und für Testversionen.

02 · Art. 25 Fristen

Zwei Monate, 30 Tage, 30 Tage

Der Vertrag muss eine Kündigungsfrist für den Wechsel von höchstens zwei Monaten, einen Übergang von höchstens 30 Kalendertagen und danach mindestens 30 Kalendertage Datenabruf vorsehen. Ist der Übergang technisch nicht machbar, muss der Anbieter das binnen 14 Arbeitstagen begründen und darf höchstens sieben Monate ansetzen. Sie dürfen den Übergang einmal verlängern.

03 · Art. 29 Entgelte

Ab 12.01.2027 keine Wechselentgelte

Ab dem 12. Januar 2027 dürfen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten für den Vollzug des Wechsels keine Wechselentgelte mehr erheben, Art. 29 Abs. 1. Seit dem 11.01.2024 sind sie auf die Kosten im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Wechsel begrenzt. Laufende Nutzungsentgelte und vereinbarte Sanktionen bei vorzeitiger Kündigung zählen nicht dazu (Art. 2 Nr. 36).

04 · Streitpunkt Egress

Auszug frei, Parallelbetrieb nicht

Zu den Wechselentgelten zählen auch Datenextraktionsentgelte, also Gebühren für den Datentransfer aus der Cloud (Art. 2 Nr. 35 und 36). Nutzen Sie zwei Dienste parallel, erlaubt Art. 34 Abs. 2 solche Entgelte weiter, aber nur in Höhe der entstandenen Kosten. Was diese Kosten sind, legt die Verordnung nicht fest.

  • AWS erstattet nach eigenen Angaben seit 05.03.2024 Transferkosten beim Umzug aller Daten, auf Antrag beim Support
  • Google Cloud verzichtet nach eigenen Angaben seit 12.01.2024 beim Ausstieg auf Transfergebühren
  • Microsoft gewährt nach eigenen Angaben beim Verlassen von Azure kostenlosen Datentransfer per Gutschrift
05 · Laufzeit

Die Restlaufzeit zählt weiter

Feste Laufzeiten und verhältnismäßige Sanktionen bei vorzeitiger Kündigung bleiben nach Erwägungsgrund 89 zulässig, der Anbieter muss vorab darüber informieren (Art. 29 Abs. 4). Planen Sie den Wechsel auf das Laufzeitende.

06 · Ausblick

Digital Omnibus: Vorschlag, kein Gesetz

Die EU-Kommission hat am 19.11.2025 im Digital Omnibus (COM(2025) 837) Erleichterungen für Verträge vor dem 12.09.2025 vorgeschlagen, etwa für kundenspezifische Dienste. Das Verbot der Wechselentgelte nach Art. 29 bleibt im Vorschlag unberührt. Bis zu einer Annahme gilt die Verordnung unverändert.

Quellen: VO (EU) 2023/2854, Art. 2, 25, 29, 31, 34, 50 und Erwägungsgründe 81 und 89, Bundesnetzagentur zu Datenverarbeitungsdiensten und Anbieterwechsel, Vorschlag COM(2025) 837, AWS vom 05.03.2024, Google Cloud vom 12.01.2024, Microsoft Azure, Preise für Datentransfer. Rechtsstand 03.11.2026. Die Hinweise ersetzen keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall.

Ablauf · sechs Schritte

So läuft ein Anbieterwechsel
in sechs Schritten.

Der Ablauf gilt für ERP, CRM, HR-Software und Cloud-Dienste gleichermaßen, nur Dauer und Datenmenge unterscheiden sich. Für einen ERP-Wechsel rechnet Find-Your-Software mit 1 bis 3 Monaten Auswahl und 4 bis 9 Monaten Migration. Kündigen Sie den Altvertrag erst, wenn die Probeladung aus Schritt 4 sitzt.

  1. 1

    Bestandsaufnahme

    Erfassen Sie Verträge mit Laufzeit und Kündigungsfrist, dazu Datenobjekte, Schnittstellen und Anpassungen des Altsystems. Klären Sie, welche Daten Sie wie lange aufbewahren müssen.

    ✓PrüfpunktListe aller Datenkategorien und Schnittstellen liegt vor
  2. 2

    Auswahl

    Leiten Sie Anforderungen aus Ihren Prozessen ab, gewichten Sie sie und holen Sie Angebote ein. Lassen Sie sich in jeder Demo zeigen, wie Daten hinein und wieder heraus kommen.

    ✓PrüfpunktShortlist mit Importprobe in der Demo
  3. 3

    Vertrag mit Exit

    Schreiben Sie Exportumfang, Formate und Löschung in den neuen Vertrag, bevor Sie unterschreiben. Legen Sie das Laufzeitende des Altvertrags auf einen Termin nach dem geplanten Abschalten.

    ✓PrüfpunktExit-Klausel im neuen Vertrag unterschrieben
  4. 4

    Datenmigration

    Bereinigen Sie Stammdaten, bilden Sie Felder ab und laden Sie mindestens zwei Proben, bevor der finale Ladelauf startet. In der Einführung plant Find-Your-Software dafür 3 bis 8 Wochen ein.

    ✓PrüfpunktProbeladung vom Fachbereich abgenommen
  5. 5

    Parallelbetrieb

    Beide Systeme laufen eine festgelegte Zeit nebeneinander, mit klarer Regel, wo neue Daten entstehen. Für Cloud-Dienste sichert Art. 25 Data Act den Weiterbetrieb im Übergang von höchstens 30 Kalendertagen.

    ✓PrüfpunktStichtag und Rückweg schriftlich festgelegt
  6. 6

    Abschaltung

    Exportieren Sie das Archiv, prüfen Sie es auf Lesbarkeit und Vollständigkeit und fordern Sie die Löschbestätigung an. Erst nach Ablauf des fünften Kalenderjahres nach der Umstellung genügt nach § 147 Abs. 6 AO ein auswertbarer Datenträger.

    ✓PrüfpunktArchiv geprüft, Löschbestätigung liegt vor
Ist die Probeladung vollständig und vom Fachbereich abgenommen?
Ja

Kündigen und Stichtag setzen

Kündigen Sie den Altvertrag fristgerecht und planen Sie den Parallelbetrieb rückwärts vom Laufzeitende.

Nein

Erst nachfordern, dann kündigen

Fordern Sie fehlende Datenkategorien beim Altanbieter an. Bei Cloud-Diensten muss der Vertrag sie nach Art. 25 Abs. 2 Buchst. e vollständig auflisten.

Dauern sind Einschätzungen von Find-Your-Software für den Mittelstand. Die Phasen nach der Unterschrift beschreibt unser Ratgeber Software-Einführung vom Vertrag zum Go-Live. Quellen: § 147 AO, Art. 25 VO (EU) 2023/2854, Stand 11/2026.

Je Systemart · worauf es beim Wechsel ankommt

ERP, CRM, HR und Cloud:
was beim Wechsel je System zählt.

Der Ablauf ist gleich, die Fallstricke sind es nicht. Die Fachportale von Find-Your-Software vertiefen jeden Wechsel mit eigenen Checklisten.

01 · ERP

Offene Posten und Steuerdaten

Beim ERP-Wechsel zählen Stichtag, offene Posten, Bestände und Aufbewahrung. Buchungsbelege sind nach § 147 AO acht Jahre aufzubewahren, Bücher und Jahresabschlüsse zehn Jahre. Wechseln Sie möglichst zum Geschäftsjahresende.

02 · CRM

Kontakthistorie und Einwilligungen

Beim CRM-Wechsel gehen leicht Aktivitäten, Anhänge und Einwilligungen verloren. Nach Art. 7 Abs. 1 DSGVO müssen Sie eine Einwilligung nachweisen können, deshalb gehören Zeitpunkt und Quelle mit ins neue System.

03 · HR und Lohn

Lohnhistorie und Fristen

Beim Wechsel der HR- oder Lohnsoftware liegt der Stichtag meist am Monats- oder Jahresanfang. Lohnkonten sind nach § 41 EStG bis zum Ablauf des sechsten Kalenderjahres nach der letzten Lohnzahlung aufzubewahren.

04 · Lager und Produktion

Bestände und laufende Aufträge

In Lager und Fertigung darf der Betrieb nicht stehen. Planen Sie den Umstieg auf ein Wochenende mit Inventur zum Stichtag und eine Rückfallebene für die ersten Tage.

05 · Cloud-Infrastruktur

Funktionsäquivalenz und Datenmengen

Für reine Infrastruktur wie Server und Speicher verlangt Art. 30 Abs. 1 Data Act, dass der Anbieter Ihnen hilft, im neuen Dienst ein vergleichbares Ergebnis zu erreichen. Planen Sie Datenmengen und Transferzeiten früh, große Bestände brauchen Tage.

06 · SaaS und Zusammenarbeit

Postfächer, Dateien und Rechte

Bei E-Mail, Office und Dateiablage hängt viel an Berechtigungen, Freigaben und Verknüpfungen. Art. 30 Abs. 2 Data Act verpflichtet SaaS-Anbieter, offene Schnittstellen für den Wechsel unentgeltlich bereitzustellen.

Quellen: § 147 AO, § 41 EStG, Art. 7 DSGVO, Art. 30 VO (EU) 2023/2854, Stand 11/2026.

Kostenblöcke · was ein Wechsel kostet

Was ein Anbieterwechsel kostet:
neun Kostenblöcke.

Die Kosten hängen weniger an der neuen Lizenz als an Datenmenge, Schnittstellen und Anpassungen. Rechnen Sie jeden Block einzeln und lassen Sie ihn im Angebot getrennt ausweisen.

KostenblockWas dazugehörtWer berechnetSo senken Sie ihn
RestlaufzeitMonate bis zum Laufzeitende, Sanktionen bei vorzeitiger KündigungAltanbieterAbschalttermin auf das Laufzeitende legen
WechselentgelteDatenauszug, Transfer, Unterstützung beim WechselAltanbieterBei Cloud-Diensten ab 12.01.2027 unzulässig, sonst im Vertrag deckeln
AuswahlAnforderungen, Angebote, Demos, Verhandlungeigenes Team, AuswahlberatungAnforderungen aus vorhandenen Prozessen ableiten
DatenmigrationBereinigung, Mapping, Probeladungen, finaler LadelaufImplementierungspartner, eigenes TeamAltdaten vorher bereinigen, Historie begrenzen
SchnittstellenAnbindung an Nachbarsysteme neu bauen und testenImplementierungspartnerStandardkonnektoren vor Eigenbau prüfen
AnpassungenWorkflows, Berichte und Formulare im neuen System nachbauenImplementierungspartnerProzesse an den Standard anpassen statt umgekehrt
ParallelbetriebDoppelte Lizenz und doppelte Pflege für eine festgelegte Zeitbeide AnbieterDauer und Stichtag vorab festlegen
SchulungSchulungen, Key-User, Einarbeitung im Alltageigenes Team, PartnerKey-User früh einbinden und als Trainer nutzen
ArchivierungLesbarer Zugriff auf Altdaten bis zum Ende der AufbewahrungArchivanbieter oder AltanbieterArchiv statt weiterlaufendem Altsystem

Kostenblöcke nach Einschätzung von Find-Your-Software. Beträge nennt nur das Angebot, verbindlich ist nur das Angebot des Anbieters. Quelle zu Wechselentgelten: Art. 29 VO (EU) 2023/2854, Stand 11/2026.

Rechenbeispiel · Wechselaufwand

Was kostet ein Anbieterwechsel
mit Ihren Zahlen?

Gerechnet wird der einmalige Aufwand eines Wechsels, ohne die laufenden Kosten des neuen Systems. Wählen Sie die Systemart und ersetzen Sie die Startwerte durch Ihre Zahlen. Tagessätze und Grundaufwand sind Annahmen dieses Rechenbeispiels, keine Preise eines Anbieters.

Rechenbeispiel von Find-Your-Software
Annahmen
  • Beratertag 1.200 Euro, Entwicklertag 900 Euro
  • Grundaufwand der gewählten Systemart: 30 Beratertage und 20 Entwicklertage, plus zwei Beratertage je 100 Nutzer
  • Drei Entwicklertage je Schnittstelle, Datenmigration im Grundaufwand enthalten
  • Lizenz des neuen Systems, Archiv und laufende Kosten nicht enthalten
  • Keine Wechselentgelte, wie sie Art. 29 Data Act für Cloud-Dienste ab 12.01.2027 untersagt
Beratung und Entwicklung in Euro69.420rund 32 Beratertage und 35 Entwicklertage
Schulung und interne Zeit in Euro38.4008 Stunden je Nutzer
Altsystem weiter bezahlt in Euro9.6002 Monate parallel, 0 Monate Restlaufzeit
Einmaliger Wechselaufwand in Euro117.420je Nutzer 1.468 Euro

Annahmen dieses Rechenbeispiels von Find-Your-Software, keine Aussage über einzelne Anbieter. Verbindlich ist nur das Angebot des Anbieters oder Partners. Wie viel Aufwand in der ERP-Datenmigration steckt, vertieft unser Ratgeber ERP-Datenmigration.

Wechsel-Check · Ampel

Sind Sie
wechselbereit?

Beantworten Sie die zwölf Fragen für das System, das Sie ablösen wollen. Grün heißt: Sie können die Auswahl starten. Gelb heißt: Lücken schließen, bevor Sie kündigen. Blau heißt: erst den Ausstieg sichern, dann den Anbieter wählen.

Vertrag

01Kennen Sie Laufzeitende, Kündigungsfrist und Form der Kündigung des Altvertrags?Die späteste Kündigung gehört mit Datum in den Kalender.
02Steht im Vertrag, welche Daten Sie in welchem Format zurückbekommen?Bei Cloud-Diensten verlangt Art. 25 Abs. 2 Buchst. e Data Act eine erschöpfende Liste.
03Ist geklärt, ob der Altanbieter für Export oder Unterstützung Geld verlangt?Ab 12.01.2027 sind Wechselentgelte bei Cloud-Diensten unzulässig, Art. 29 Abs. 1.

Daten

04Haben Sie in den letzten zwölf Monaten einen vollständigen Export getestet?Mit echten Daten, einschließlich Anhängen und Historie.
05Wissen Sie, welche Daten Sie wie lange aufbewahren müssen?Etwa Buchungsbelege acht Jahre nach § 147 AO, Lohnkonten nach § 41 EStG.
06Sind Stammdaten wie Kunden, Artikel oder Mitarbeitende weitgehend frei von Dubletten?Dubletten verdoppeln den Aufwand beim Mapping.

Prozesse und Technik

07Sind Ihre Kernprozesse unabhängig vom Altsystem beschrieben?Etwa als BPMN-Modell oder als kurze Ablaufbeschreibung.
08Hängen wichtige Abläufe an Eigenentwicklungen, die nur der Altanbieter kennt?Typisch sind Skripte, Sonderberichte oder Schnittstellen ohne Dokumentation.
09Kennen Sie alle Schnittstellen des Systems und die Verantwortlichen dafür?Auch Exporte nach Excel, die jemand jeden Monat von Hand zieht.

Organisation

10Gibt es eine Person, die den Wechsel verantwortet und Zeit dafür hat?Eine Projektleitung neben dem Tagesgeschäft reicht selten.
11Ist Budget für Parallelbetrieb und Schulung eingeplant?Beide Posten fehlen oft im ersten Angebot.
12Steht ein Stichtag fest, an dem das Altsystem abgeschaltet wird?Ohne Stichtag läuft der Parallelbetrieb oft weiter.
Beantwortet: 0 von 12
Beantworten Sie die Fragen für ein System. Die Ampel erscheint hier.
Grün · wechselbereit

Auswahl starten, Vertrag mit Exit verhandeln

Ihre Grundlagen stehen. Starten Sie die Auswahl, lassen Sie sich in jeder Demo einen Datenimport zeigen und schreiben Sie die Exit-Klausel in den neuen Vertrag.

Gelb · Lücken schließen

Lücken schließen, dann kündigen

Einzelne Punkte fehlen noch, meist Fristen, Aufbewahrung oder Budget. Klären Sie sie parallel zur Auswahl, aber kündigen Sie erst, wenn der Probeexport im neuen System geladen ist.

Blau · Ausstieg sichern

Erst den Ausstieg sichern

Ohne getesteten Export, Datenliste oder verantwortliche Person wird der Wechsel zum Risiko. Fordern Sie zuerst Datenliste und Exportprobe beim Altanbieter an und benennen Sie eine Projektleitung.

Fragen nach Art. 25 und 29 VO (EU) 2023/2854, § 147 AO und § 41 EStG. Einschätzungen von Find-Your-Software.

Find-Your-Software · KI und Beratung

Wo KI beim Wechsel hilft
und wo Beratung entscheidet.

Find-Your-Software verbindet KI-Tempo im Sourcing und in der Prozessanalyse mit Beratung und Prozess-Know-how. Den IT-Betrieb übernimmt Find-Your-Software nicht, Personal vermittelt es nicht.

01 · KI

Anforderungen und Marktabgleich

Aus Ihrer Unternehmens-URL leitet das Matching ein Profil ab und gleicht es mit dem Katalog ab. Im Selection Portal sammeln Sie Anforderungen mit Wichtigkeit A, B, C und K.O. und vergleichen die Antworten im Anbieter-Ranking.

02 · KI

Vertragsprüfung

Die KI-Vertragsanalyse prüft Entwürfe auf Anfrage, auch auf Exit-Klauseln, das Ergebnis kommt per Mail binnen 24 Stunden. Für KI-Funktionen nutzt Find-Your-Software ausschließlich eigene, lokal betriebene Modelle, die Daten bleiben bei Find-Your-Software.

03 · Beratung

Entscheidung, Verhandlung, Stichtag

Welche Anforderung K.O. ist, wie Sie mit dem Altanbieter verhandeln und wann abgeschaltet wird, entscheiden Menschen mit Projekterfahrung. Anbieter zahlen im Anbieter-Cockpit für Kontakte, nicht für Plätze im Ranking.

Wie Sie laufende Anbieter steuern und Alternativen im Blick behalten, beschreibt unser Ratgeber Vendor-Management.

FAQ · Anbieterwechsel

Häufige Fragen
direkt beantwortet.

Was versteht man unter einem Anbieterwechsel in der IT?

Ein Anbieterwechsel ist der geplante Umzug von Daten, Prozessen und Verträgen von einem Software- oder IT-Anbieter zu einem anderen. Er umfasst Bestandsaufnahme, Auswahl, einen Vertrag mit Exit-Klausel, Datenmigration, Parallelbetrieb und die Abschaltung des Altsystems. Im Einkauf heißt er oft Providerwechsel, bei Cloud-Diensten Cloud-Switching. Für Cloud-Dienste regelt Kapitel VI des Data Act, VO (EU) 2023/2854, seit dem 12.09.2025 Fristen, Datenrückgabe und Entgelte. Bei gekaufter Software im eigenen Betrieb gilt nur, was im Lizenz- und Wartungsvertrag steht.

Wie wechsle ich den ERP-Anbieter?

Wechseln Sie den ERP-Anbieter in sechs Schritten: Bestandsaufnahme, Auswahl, Vertrag mit Exit-Klausel, Datenmigration, Parallelbetrieb und Abschaltung. Find-Your-Software rechnet für einen ERP-Wechsel mit 1 bis 3 Monaten Auswahl und 4 bis 9 Monaten Migration. Legen Sie den Stichtag möglichst auf ein Geschäftsjahresende, dann bleiben offene Posten und Bestände übersichtlich. Klären Sie früh, wie Sie Altdaten für die Betriebsprüfung lesbar halten, § 147 Abs. 6 AO. Ob ein Upgrade reicht, prüfen Sie mit dem ERP-Upgrade oder Ablösung Self-Check auf Find-Your-ERP.

Was kostet ein Anbieterwechsel?

Ein Anbieterwechsel kostet vor allem Projektarbeit, weniger Lizenz: Datenmigration, Schnittstellen und Anpassungen, dazu Schulung und doppelte Lizenz im Parallelbetrieb. Im Rechenbeispiel von Find-Your-Software kostet ein ERP-Wechsel für 80 Nutzer mit fünf Schnittstellen und zwei Monaten Parallelbetrieb rund 117.420 Euro einmalig, also rund 1.468 Euro je Nutzer. Gerechnet ist mit Beratertagen zu 1.200 Euro und Entwicklertagen zu 900 Euro. Verbindlich ist nur das Angebot des Anbieters, lassen Sie jeden Kostenblock getrennt ausweisen.

Darf mein Cloud-Anbieter ab 2027 noch Wechselgebühren verlangen?

Nein, ab dem 12. Januar 2027 dürfen Anbieter von Cloud-Diensten für den Wechsel keine Wechselentgelte mehr verlangen, Art. 29 Abs. 1 VO (EU) 2023/2854. Dazu zählen auch Gebühren für den Datentransfer beim Auszug. Bis dahin dürfen sie höchstens die Kosten berechnen, die unmittelbar durch den Wechsel entstehen. Weiter zulässig sind laufende Nutzungsentgelte und vereinbarte Sanktionen bei vorzeitiger Kündigung. Nutzen Sie zwei Dienste parallel, dürfen Datenextraktionsentgelte in Höhe der Kosten anfallen, Art. 34 Abs. 2.

Wie bekomme ich meine Daten zurück?

Fordern Sie die Daten schriftlich an, mit Liste der Datenkategorien und gewünschtem Format. Bei Cloud-Diensten muss der Vertrag nach Art. 25 Abs. 2 Buchst. e Data Act alle exportierbaren Daten erschöpfend auflisten, nach dem Übergang bleiben sie mindestens 30 Kalendertage abrufbar. Gibt es keine gemeinsamen Normen, muss der Export strukturiert, gängig und maschinenlesbar sein, Art. 30 Abs. 5. Bei personenbezogenen Daten wählen Sie nach Art. 28 Abs. 3 Buchst. g DSGVO zwischen Rückgabe und Löschung. Laden Sie eine Probe ins neue System, bevor Sie kündigen.

Was ist eine Exit-Strategie bei IT-Verträgen?

Eine Exit-Strategie ist der vorab vereinbarte Plan, wie Sie einen Anbieter verlassen: welche Daten in welchem Format zurückkommen, wer beim Übergang hilft und wann gelöscht wird. Sie gehört vor die Unterschrift, denn dann verhandelt der Anbieter noch. Der Data Act verpflichtet Cloud-Anbieter, die Ausstiegsstrategie des Kunden mit allen einschlägigen Informationen zu unterstützen, Art. 25 Abs. 2 Buchst. b. Halten Sie auch fest, wie lange beide Systeme parallel laufen. Testen Sie den Plan einmal im Jahr mit einem echten Export.

Wie lange dauert ein Softwarewechsel?

Die Dauer hängt vor allem an Datenmenge und Schnittstellen. Find-Your-Software rechnet für einen ERP-Wechsel mit 1 bis 3 Monaten Auswahl und 4 bis 9 Monaten Migration, für die Einführung eines einfachen Cloud-CRM mit 2 bis 8 Wochen. Bei Cloud-Diensten kommen die Fristen des Data Act dazu: höchstens zwei Monate Kündigungsfrist für den Wechsel und höchstens 30 Kalendertage Übergang. Planen Sie rückwärts vom Laufzeitende des Altvertrags und rechnen Sie Schulung und Stabilisierung nach dem Go-Live mit ein.

Wann sollte man den Softwareanbieter wechseln?

Wechseln Sie, wenn ein Signal dauerhaft bleibt, etwa ein Supportende, steigende Kosten ohne Nutzen oder Arbeit, die um das System herum läuft. Feste Termine sind zum Beispiel das Supportende von Dynamics NAV 2017 am 11.01.2027 und das Ende der Mainstream-Wartung von SAP ECC am 31.12.2027. Prüfen Sie vorher, ob ein Upgrade oder Nachverhandeln reicht. Laut Bitkom Cloud Report 2026 wollen 43 Prozent der Unternehmen mit Cloud-Nutzung bei ihrem Cloud-Anbieter bleiben, 20 Prozent planen fest einen Wechsel.

Was muss in einer Exit-Klausel stehen?

Eine Exit-Klausel regelt Kündigungsfrist und Stichtag, Umfang und Format der Daten, Unterstützung beim Übergang, Kosten und Löschung. Für Cloud-Dienste gibt Art. 25 Data Act Mindestinhalte vor: höchstens zwei Monate Kündigungsfrist für den Wechsel, höchstens 30 Kalendertage Übergang und mindestens 30 Kalendertage Datenabruf. Dazu kommt eine erschöpfende Liste der exportierbaren Daten. Ergänzen Sie Ansprechperson, Tagessatz für Zusatzleistungen und Zugriff auf die Schnittstellen bis zum Abschalttag. Lassen Sie die Klausel vor der Unterschrift juristisch prüfen.

Wie lange muss ich alte Daten nach einem Systemwechsel aufbewahren?

Die Fristen laufen unabhängig vom Wechsel weiter. Nach § 147 Abs. 3 AO sind Bücher und Jahresabschlüsse zehn Jahre, Buchungsbelege acht Jahre und sonstige steuerlich relevante Unterlagen sechs Jahre aufzubewahren. Lohnkonten gelten nach § 41 EStG bis zum Ablauf des sechsten Kalenderjahres nach der letzten Lohnzahlung. Nach einem Systemwechsel genügt es erst nach Ablauf des fünften Kalenderjahres nach der Umstellung, die Daten nur auf einem maschinell auswertbaren Datenträger vorzuhalten, sofern noch keine Außenprüfung begonnen hat, § 147 Abs. 6 AO.

Kann ich einen SaaS-Vertrag vorzeitig kündigen, wenn ich wechseln will?

Nicht automatisch. Der Data Act begrenzt die Kündigungsfrist für die Einleitung des Wechsels auf höchstens zwei Monate, erlaubt aber weiter feste Laufzeiten und verhältnismäßige Sanktionen bei vorzeitiger Kündigung, Erwägungsgrund 89. Über solche Sanktionen muss der Anbieter vor Vertragsschluss informieren, Art. 29 Abs. 4. Prüfen Sie daher Laufzeitende, automatische Verlängerung und mögliche Sanktionen, bevor Sie den Wechsel terminieren. Lassen Sie sich mögliche Sanktionen schriftlich nennen. Am günstigsten ist meist ein Abschalttermin kurz vor dem regulären Laufzeitende.

Was ist ein Vendor-Lock-in und wie vermeide ich ihn?

Ein Vendor-Lock-in ist eine Abhängigkeit, die einen Wechsel teuer oder riskant macht, etwa durch eigene Formate, Eigenentwicklungen oder lange Laufzeiten. Laut Bitkom Cloud Report 2026 ist er für 59 Prozent der Unternehmen das größte Hindernis beim Wechsel des Cloud-Anbieters. Vermeiden lässt er sich mit offenen Formaten, dokumentierten Schnittstellen und einer Exit-Klausel im Vertrag. Ein jährlicher Exporttest zeigt, ob das im Ernstfall trägt. Behalten Sie über das Vendor-Management auch Alternativen im Blick.

Wie unterstützt Find-Your-Software beim Anbieterwechsel?

Find-Your-Software ist ein Werkzeug für die Softwareauswahl mit Beratung. Das Matching leitet aus Ihrer Unternehmens-URL ein Profil ab und gleicht es mit dem Katalog ab. Im Selection Portal sammeln Sie Anforderungen und vergleichen Antworten im Anbieter-Ranking. Die KI-Vertragsanalyse prüft Entwürfe auf Anfrage, auch auf Exit-Klauseln, und Berater begleiten Demos und Verhandlung. Für KI-Funktionen nutzt Find-Your-Software eigene, lokal betriebene Modelle, den IT-Betrieb übernimmt es nicht. Anbieter zahlen im Anbieter-Cockpit für Kontakte, nicht für Plätze im Ranking.

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Find-Your-Software ist ein Werkzeug für die Softwareauswahl: Es sammelt Anforderungen, erzeugt eine begründete Shortlist, unterstützt Demos und Vertrag und dokumentiert alles nachvollziehbar. Im Selection Portal erfassen Sie Ihre IT-Systemlandschaft mit allen Schnittstellen des Altsystems. Den Rahmen von Make-or-Buy bis Steuerung beschreibt unser Ratgeber IT-Sourcing. Angaben laut Anbieter, Stand November 2026, ohne Gewähr. Einschätzungen geben die Meinung von Find-Your-Software wieder.

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