Branchen · Gesundheitswesen

Software für das Gesundheitswesen.
Pflege, Klinik und Praxis im Überblick.

Software für das Gesundheitswesen umfasst die Fachsysteme, mit denen Pflegeeinrichtungen, Pflegedienste, Kliniken, Arztpraxen und MVZ ihre Versorgung dokumentieren, planen und abrechnen: Pflegesoftware, Krankenhausinformationssystem (KIS), Praxisverwaltungssystem (PVS), dazu ERP und Finanzen, HR und Dienstplan, Dokumentenmanagement und die Anbindung an die Telematikinfrastruktur. Diese Seite richtet sich an Einrichtungen und Träger in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Sie zeigt die Systemlandschaft je Einrichtungstyp, die Pflichten mit Datum und amtlicher Quelle und eine Auswahl in sechs Schritten.

PflegesoftwareKISPraxissoftwareTelematikinfrastrukturZuletzt geprüft am 13.10.2026
1.875
Krankenhäuser in Deutschland 2023, knapp darunter (KBV nach Destatis)
16.500
Pflegeheime nach SGB XI 2023, rund (KBV nach Destatis)
01.10.2025
Beginn der verpflichtenden ePA Nutzung für Ärztinnen, Ärzte und weitere Leistungserbringer (BMG)
Kurzantwort

Welche Software braucht das Gesundheitswesen?

Jede Einrichtung braucht ein Fachsystem als Kern: Pflegesoftware für Pflegeheime und Pflegedienste, ein KIS für Kliniken, ein PVS für Praxen und MVZ. Dazu kommen ERP und Finanzen, HR mit Dienstplan, DMS und die Anbindung an die Telematikinfrastruktur. Pflicht sind unter anderem TI Anbindung, ePA Nutzung und Datenschutz nach Art. 9 DSGVO.

Systemlandschaft je Einrichtungstyp

Welche Systeme
welche Einrichtung braucht.

Die Systemlandschaft folgt dem Versorgungsauftrag. Die Tabelle zeigt, welcher Baustein wo Kernsystem ist und wo er ergänzt. Einstufung als Einschätzung von Find-Your-Software.

BausteinPflegeheim und PflegedienstKlinikArztpraxis und MVZVertiefung
Pflegesoftware✓ Kernsystem für Pflegeplanung, Dokumentation, Tourenplanung und Abrechnung mit Pflegekassen≈ Pflegedokumentation meist als Modul im KISIn der Regel nicht nötigAnbieterbeispiele weiter unten
KISNicht nötig✓ Kernsystem für Patientenmanagement, Station, OP, Medikation und Abrechnung≈ bei Klinikambulanz oder MVZ eines Krankenhauses über SchnittstelleSchnittstellen und Integration
PVSNicht nötig≈ für angebundene Praxen und MVZ✓ Kernsystem für Termine, Behandlung, Verordnung und KV AbrechnungAnbieterbeispiele weiter unten
ERP und Finanzen≈ Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung und Einkauf, oft im Pflegesystem enthalten✓ Finanzen, Materialwirtschaft, Einkauf und Controlling für den Träger≈ Praxisbuchhaltung meist über SteuerberatungERP Software, Buchhaltungssoftware
HR und Dienstplan✓ Dienstplan mit Qualifikationen, Zeiterfassung und Lohn✓ Dienstplan im Schichtbetrieb, Zeitwirtschaft und Personalakte≈ Lohn und Urlaubsplanung, oft externHR Software, HR im Gesundheitswesen
DMS und Archiv≈ Verträge, Personalakten und eingehende Post✓ Archiv für Patientenakten und Befunde, revisionssicher≈ Scan und Archiv, häufig im PVSDMS Software
Telematikinfrastruktur✓ Pflicht seit 1. Juli 2025, KIM und Zugang zur ePA✓ Konnektor oder TI Gateway, KIM, ePA, E-Rezept✓ ePA, E-Rezept, eAU und KIM über das PVSPflichten im nächsten Abschnitt

Abgrenzung: Hersteller von Medizinprodukten finden QMS, ERP und PLM auf der Seite Software für Medizintechnik, Arzneimittelhersteller auf Software für Pharma. Diese Seite behandelt Einrichtungen der Versorgung. Zuletzt geprüft am 13.10.2026.

Pflichten mit Datum

Sechs Pflichten, die Software
im Gesundheitswesen tragen muss.

Die folgenden Pflichten betreffen direkt die Software, weil sie Schnittstellen, Datenhaltung oder Funktionen vorschreiben. Jede Angabe stammt aus einer amtlichen Stelle oder einem Verband. Ob Ihre Einrichtung betroffen ist, klären Sie mit Kasse, KV oder Landesbehörde.

01 · Pflege

TI Anbindung der Pflege seit 1. Juli 2025

Laut Verband der Ersatzkassen gilt seit 1. Juli 2025 die Pflicht zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur für alle Pflegeeinrichtungen und alle Erbringer von Leistungen der häuslichen Krankenpflege, dazu für Anbieter der außerklinischen Intensivpflege.

  • Pflegesoftware muss KIM und den Zugriff auf die ePA unterstützen
  • Anschluss über Konnektor oder TI Gateway beim Hersteller klären
  • Quelle: vdek, abgerufen 13.10.2026
02 · ePA

Verpflichtende ePA Nutzung seit 1. Oktober 2025

Die ePA für alle startete am 29. April 2025 bundesweit. Die verpflichtende Nutzung für Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Leistungserbringer trat zum 1. Oktober 2025 in Kraft.

03 · E-Rezept

E-Rezept als Standard seit 1. Januar 2024

Laut Deutschem Ärzteblatt ist das E-Rezept seit 1. Januar 2024 verbindlicher Standard für verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung, gestützt auf § 360 Abs. 2 SGB V.

04 · Kliniken

Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)

Der Krankenhauszukunftsfonds hat laut BMG ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro: 3 Milliarden Euro vom Bund, 30 Prozent der Investitionskosten tragen Länder oder Träger. Gefördert wurden unter anderem Patientenportale, digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation, digitales Medikationsmanagement und IT-Sicherheit.

  • Die Anträge der Länder mussten bis 31. Dezember 2021 beim Bundesamt für Soziale Sicherung liegen
  • Quelle: BMG zum KHZG
05 · Praxen

IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V

Die KBV legt die Richtlinie im Einvernehmen mit dem BSI fest. Die aktuelle Fassung gilt seit 1. April 2025, die Anforderungen an das Personal gelten seit 1. Oktober 2025. Gefordert sind unter anderem Virenschutz, Firewall, zeitnahe Updates und regelmäßige Backups.

06 · Cloud

Cloud nach § 393 SGB V

Leistungserbringer dürfen Gesundheitsdaten nur in Cloud-Instanzen in Deutschland, der EU oder dem EWR oder in Staaten mit Angemessenheitsbeschluss verarbeiten. Gefordert ist ein C5 Typ 2 Testat; seit 1. Juli 2025 gelten mindestens die Anforderungen der C5-Gleichwertigkeitsverordnung.

Alle Angaben abgerufen am 13.10.2026. Keine Rechtsberatung. In Österreich ist ELGA die elektronische Gesundheitsakte (elga.gv.at), in der Schweiz das elektronische Patientendossier (patientendossier.ch). Pflichten dort bitte gesondert prüfen.

Datenschutz und Hosting

Gesundheitsdaten brauchen
mehr Schutz als Kundendaten.

Gesundheitsdaten gehören zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Art. 9 Abs. 1 DSGVO untersagt ihre Verarbeitung grundsätzlich, Art. 9 Abs. 2 Buchstabe h erlaubt sie unter anderem für die medizinische Diagnostik, die Versorgung oder Behandlung im Gesundheits- oder Sozialbereich (DSGVO auf EUR-Lex). Für die Softwareauswahl folgt daraus: Hosting, Rechte und Protokolle sind Auswahlkriterien, keine Nebensache.

Serverstandort

Wo die Daten liegen

  • Rechenzentrum in Deutschland, EU oder EWR schriftlich bestätigen lassen
  • Zugriffe von Unterauftragnehmern aus Drittstaaten ausschließen
  • Mehr: DSGVO und Serverstandort
Testate

C5 und ISO 27001

  • Für Cloud nach § 393 SGB V das C5 Typ 2 Testat anfordern
  • ISO 27001 oder ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz als Übergang prüfen
  • Mehr: BSI C5 einfach erklärt
Betriebsmodell

Cloud oder eigenes Rechenzentrum

  • Cloud entlastet kleine Einrichtungen beim Betrieb, verlangt aber Testat und Vertrag
  • On-Premise bindet eigene IT und Patchpflichten
  • Mehr: Cloud vs. On-Premise
Rechte und Nachweise

Rollen, Protokolle, Löschung

  • Rollenrechte nach Station, Wohnbereich oder Behandler
  • Lückenlose Zugriffsprotokolle für Prüfungen
  • Auftragsverarbeitungsvertrag und Löschkonzept vor Vertragsschluss

Einordnung zu Testaten nach BVMed, Stand Januar 2026. Hinweise zu Betriebsmodellen als Einschätzung von Find-Your-Software.

Anbieterbeispiele je Segment

Beispiele für Pflege,
Klinik und Praxis.

Die Beispiele zeigen, welche Art von Systemen es je Segment gibt. Sie sind keine Rangliste und keine Empfehlung, innerhalb des Segments alphabetisch sortiert, und jede Aussage stammt von der Herstellerseite (abgerufen am 13.10.2026). Bewertungen und Schätzungen von Vergleichsportalen nutzen wir nicht.

01 · Pflegesoftware

Pflegeheime und Pflegedienste

Pflegeplanung, Dokumentation, Touren, Dienstplan, Abrechnung

  • Connext Vivendi: laut Hersteller Software für Altenhilfe und Sozialwesen mit Touren- und Einsatzplanung, Dienstplan, Abrechnung, Fibu und Kostenrechnung
  • MEDIFOX DAN: laut Hersteller Lösungen für ambulante und stationäre Pflege, Therapie und Jugendhilfe
  • myneva: laut Hersteller Dokumentation, Planung und Abrechnung für Altenpflege, Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe, mit eigener Seite zur TI in der Pflege

Preise: auf Anfrage

02 · KIS

Kliniken und Klinikverbünde

Patientenmanagement, Station, OP, Medikation, Abrechnung

  • CGM CLINICAL: laut Hersteller cloudkompatibles KIS mit Abrechnung und klinischem Workflow-System
  • Dedalus ORBIS: vom Hersteller als Nachfolgelösung für SAP IS-H positioniert
  • Meierhofer M-KIS: KIS mit Fachlösungen M-OP und M-Notaufnahme, laut Hersteller für Krankenhäuser im DACH-Raum

Preise: auf Anfrage

03 · PVS

Arztpraxen und MVZ

Termine, Behandlung, Verordnung, KV Abrechnung, TI

  • CGM MEDISTAR und CGM ALBIS: Praxissoftware der CompuGroup Medical für Arztpraxen
  • medatixx: Praxissoftware für Arztpraxen, laut Hersteller mit TI as a Service
  • T2med: Praxissoftware, laut Hersteller sind eRezept, ePA und KIM in der Softwarepflege enthalten

T2med laut Herstellerseite: Praxislizenz 1.900 € plus 115 € pro Monat, zzgl. MwSt.

Weitere Systeme finden Sie über das Matching. Auswahlprinzip: Abdeckung der drei Kernsegmente, Angebot im DACH-Raum, keine Bewertung.

Auswahlkriterien

Sechs Kriterien, die im
Gesundheitswesen entscheiden.

Funktionen ähneln sich in jedem Segment stark. Den Unterschied machen Zulassungen, Schnittstellen und der Betrieb im Alltag. Die Kriterien sind eine Einschätzung von Find-Your-Software aus Auswahlprojekten.

01 · TI und Fachanwendungen

ePA, KIM, E-Rezept

Lassen Sie sich zeigen, welche Fachanwendungen der TI im Standard laufen und welche als Zusatzmodul kosten.

  • Liste der unterstützten Anwendungen
  • Weg zum TI Gateway
02 · Abrechnung

Kassen, KV und DRG

Die Abrechnung ist der Bereich mit dem höchsten Risiko beim Wechsel. Prüfen Sie Ihre Kostenträger und Sonderverträge.

  • Pflegekassen und Sozialhilfeträger
  • KV, HZV und Selektivverträge
03 · Mobile Dokumentation

Am Bett und unterwegs

Pflege und Station dokumentieren am Ort der Versorgung. Offlinefähigkeit und Bedienung mit wenigen Klicks zählen.

  • Tablet und Smartphone
  • Offline im Außendienst
04 · Schnittstellen

Zu ERP, HR und Labor

Fragen Sie nach Standards wie HL7 und FHIR und nach bestehenden Anbindungen an Ihre Finanz- und Dienstplansysteme.

  • Liste produktiver Schnittstellen
  • Kosten je Schnittstelle
05 · Datenschutz

Hosting und Rechte

Serverstandort, Testate und Rollenrechte gehören in die Anforderungsliste, nicht erst in den Vertrag.

  • C5 Typ 2 bei Cloud
  • Protokolle und Löschkonzept
06 · Hersteller

Support und Zukunft

Fachsysteme laufen zehn Jahre und länger. Prüfen Sie Support im DACH-Raum, Updatezyklus und Nachfolgepläne.

  • Referenzen gleicher Größe
  • Roadmap für gesetzliche Änderungen
Kosten

Was Software im
Gesundheitswesen kostet.

Die meisten Hersteller von Pflegesoftware und KIS nennen keine Listenpreise. Statt erfundener Spannen zeigt die Tabelle, woraus sich die Kosten zusammensetzen und was nach Erfahrungswert von Find-Your-Software den Preis treibt. Ein öffentliches Preisbeispiel liefert T2med für Praxissoftware.

KostenbausteinWovon er abhängtErfahrungswert von Find-Your-Software
Lizenz oder Aboeinmalig oder monatlichZahl der Plätze, Bewohner, Klienten, Betten oder ÄrzteModelle je Bett oder je Klient sind in Pflege und Klinik verbreitet, Praxen zahlen oft je Praxis und Arzt
EinführungProjekt und DatenübernahmeAltdaten, Zahl der Standorte, eigene FormulareDie Datenübernahme aus dem Altsystem wird häufig unterschätzt
TI KomponentenGateway, Karten, KIMKonnektor oder TI Gateway, Kartenterminals, InstitutionskarteLaufende Kosten für Gateway und Karten gehören in jeden Angebotsvergleich, Erstattungen klären Sie mit Kasse oder KV
SchnittstellenERP, HR, Labor, GeräteZahl und Standard der SchnittstellenOft der größte variable Posten im Projekt
SchulungPflege, Ärzte, VerwaltungSchichtbetrieb, Fluktuation, Zahl der Key UserSchulungen im Schichtbetrieb brauchen mehrere Termine je Inhalt
Betrieb und PflegejährlichCloud oder eigenes Rechenzentrum, Wartungsvertrag, UpdatesGesetzliche Änderungen sollten in der Softwarepflege enthalten sein, nicht als Zusatzprojekt

Preisbeispiel laut T2med, abgerufen am 13.10.2026: Praxislizenz 1.900 € plus 115 € pro Monat, Arztlizenz 900 € plus 46 € pro Monat, jeweils zzgl. MwSt. Eigene Gesamtkosten rechnen Sie mit dem TCO-Rechner.

Auswahl in sechs Schritten

In sechs Schritten zur
passenden Software.

Der Ablauf gilt für Pflege, Klinik und Praxis gleichermaßen. Er verhindert, dass Demos den Ausschlag geben, bevor die Anforderungen feststehen.

01

Systemlandschaft erfassen

Halten Sie fest, welche Systeme heute laufen, wer sie nutzt und welche Schnittstellen bestehen. Das Selection Portal hilft mit der IT Systemlandschaft.

02

Pflichten und Fristen prüfen

Gleichen Sie TI Anbindung, ePA, E-Rezept, IT-Sicherheitsrichtlinie und Cloudregeln mit Ihrem Einrichtungstyp ab.

03

Anforderungen sammeln

Pflege, Ärzte, Verwaltung und IT bringen ihre Anforderungen ein, gewichtet nach Muss, Soll und Kann. Hilfe bietet die Lastenheft-Vorlage.

04

Shortlist bilden

Filtern Sie nach Segment, Einrichtungsgröße, Betriebsmodell und DACH-Support. Drei bis fünf Systeme reichen für einen fairen Vergleich.

05

Szenarien vorführen lassen

Lassen Sie Hersteller echte Abläufe zeigen, etwa Aufnahme, Pflegeplanung, Medikation und Abrechnung, mit Ihren Beispieldaten.

06

Vertrag und Einführung planen

Prüfen Sie Testate, Auftragsverarbeitung, Preisbindung, Updatepflichten und Datenrückgabe, bevor Sie unterschreiben.

FAQ

Häufige Fragen zu Software
für das Gesundheitswesen.

Welche Software braucht eine Pflegeeinrichtung?

Eine Pflegeeinrichtung braucht eine Pflegesoftware als Kernsystem für Pflegeplanung, Dokumentation und Abrechnung mit den Pflegekassen. Ambulante Dienste brauchen zusätzlich Tourenplanung und mobile Dokumentation. Dazu kommen Dienstplan und Zeiterfassung, Finanzbuchhaltung und die Anbindung an die Telematikinfrastruktur.

Was ist der Unterschied zwischen KIS und PVS?

Ein Krankenhausinformationssystem (KIS) steuert die Abläufe einer Klinik, also Aufnahme, Station, OP, Medikation und die Abrechnung nach DRG. Ein Praxisverwaltungssystem (PVS) deckt die Arztpraxis und das MVZ ab, mit Terminen, Behandlungsdokumentation, Verordnungen und der Abrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung. Beide müssen ePA und E-Rezept unterstützen.

Seit wann müssen Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur angebunden sein?

Laut Verband der Ersatzkassen gilt die Pflicht zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur seit 1. Juli 2025. Sie betrifft alle Pflegeeinrichtungen und alle Erbringer von Leistungen der häuslichen Krankenpflege sowie Anbieter der außerklinischen Intensivpflege. Die Pflegesoftware muss dafür KIM und den Zugriff auf die ePA unterstützen. Klären Sie mit dem Hersteller, ob der Anschluss über Konnektor oder TI Gateway läuft und welche laufenden Kosten dafür entstehen.

Seit wann ist die Nutzung der ePA Pflicht?

Die verpflichtende Nutzung der ePA für Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Leistungserbringer trat laut Bundesgesundheitsministerium zum 1. Oktober 2025 in Kraft. Bundesweit gestartet war die ePA für alle am 29. April 2025. Praxen brauchen dafür das ePA Modul ihres PVS Herstellers, Kliniken das entsprechende Modul im KIS. Für Versicherte bleibt die Nutzung freiwillig.

Dürfen Gesundheitsdaten in der Cloud verarbeitet werden?

Ja, aber unter strengen Bedingungen. Gesundheitsdaten sind nach Art. 9 DSGVO besondere Kategorien personenbezogener Daten und dürfen etwa für Versorgung und Behandlung verarbeitet werden. Für Leistungserbringer in der gesetzlichen Krankenversicherung verlangt § 393 SGB V laut BVMed eine Verarbeitung in Deutschland, der EU, dem EWR oder in Staaten mit Angemessenheitsbeschluss sowie ein C5 Typ 2 Testat. Lassen Sie sich Serverstandort und Testat im Angebot schriftlich bestätigen.

Was kostet Software im Gesundheitswesen?

Die Kosten hängen von Plätzen, Betten, Klienten oder Ärzten, von der Datenübernahme, den Schnittstellen, den TI Komponenten und dem Betriebsmodell ab. Die meisten Hersteller von Pflegesoftware und KIS nennen Preise nur auf Anfrage. Ein öffentliches Beispiel liefert T2med: Praxislizenz 1.900 Euro plus 115 Euro pro Monat, zuzüglich Mehrwertsteuer. Nach Erfahrungswert von Find-Your-Software sind Schnittstellen oft der größte variable Posten.

Wie grenzt sich diese Seite von Medizintechnik und Pharma ab?

Diese Seite behandelt Einrichtungen der Versorgung, also Pflege, Kliniken, Praxen und MVZ. Hersteller von Medizinprodukten brauchen vor allem QMS, ERP und PLM und finden diese auf der Seite Software für Medizintechnik. Arzneimittelhersteller finden ihre Systeme auf der Seite Software für Pharma.

Wie hilft Find-Your-Software bei der Auswahl?

Find-Your-Software ist ein Werkzeug für die Softwareauswahl: Es sammelt Anforderungen, erstellt eine begründete Shortlist, begleitet Demos und Vertrag und dokumentiert alles nachvollziehbar. Betreiber ist die Sectorlens GmbH, gegründet 2024 in Potsdam. Die Datenbasis umfasst über 16.000 Softwaresysteme im Marktradar und über 200.000 Referenzprojekte, die Shortlist entsteht in rund 6 Minuten. Find-Your-Software nimmt keine Provisionen von Herstellern.

Matching starten

Die passende Software für
Ihre Einrichtung.

Starten Sie mit der Systemlandschaft und Ihren Pflichten, nicht mit der Demo. Im Selection Portal erfassen Sie Ihre IT Systemlandschaft, sammeln Anforderungen im Anforderungsmanagement und sprechen Anbieter direkt an. Über 1.000 Auswahlprojekte wurden mit Find-Your-Software gestartet, ohne Provisionen.

Unabhängige Softwareauswahl Brandenburger Innovationspreis·Datenbasis aus über 200.000 Referenzprojekten
Wir analysieren Ihre Website und zeigen passende Anbieter. Ohne Anmeldung. Bitte eine gültige URL eingeben, zum Beispiel ihre-firma.de Demo-URL ausprobieren