Advisory · Fördermittel

BAFA-Förderung IT-Beratung.
50 bis 80 % Zuschuss für KMU.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Dazu zählen in der Praxis auch Digitalisierungsstrategie, Prozessanalyse und die Vorbereitung einer Softwareauswahl. Der Zuschuss beträgt 80 % in den neuen Bundesländern sowie in den Regionen Lüneburg und Trier und 50 % im übrigen Bundesgebiet, jeweils auf höchstens 3.500 € Beratungskosten. Anträge sind nach aktueller Richtlinie bis 31.12.2026 möglich.

Zuschuss 50 oder 80 %Max. 3.500 € je BeratungMax. 5 BeratungstageAntrag vor VertragsabschlussFrist 31.12.2026
2.800 €
Maximaler Zuschuss je Beratung in Fördergebieten mit 80 % (BAFA-Richtlinie, Stand 12/2024)
1.750 €
Maximaler Zuschuss je Beratung in Fördergebieten mit 50 %, darunter Berlin und Region Leipzig
5
Geförderte Beratungen je Unternehmen in der Laufzeit, höchstens 2 pro Jahr
6 Monate
Frist für den Verwendungsnachweis ab Informationsschreiben der Leitstelle
Die Ausgangslage

Der Zuschuss ist einfach zu beantragen.
Und leicht zu verspielen.

Die BAFA-Förderung für Unternehmensberatungen gehört zu den unkompliziertesten Bundesprogrammen: Antrag online, keine Businesspläne, keine Unterlagen außer Firmendaten. Genau das verleitet zu Fehlern. Wer den Beratungsvertrag zu früh unterschreibt, die Region falsch einschätzt oder einen Berater mit Produktinteresse beauftragt, verliert den Zuschuss vollständig. Diese Seite fasst die Regeln aus Förderrichtlinie und Merkblättern zusammen und zeigt, wie Sie die Förderung für Digitalisierung und Softwareauswahl sinnvoll einsetzen.

Ohne Kenntnis der Regeln

  • Beratungsvertrag vor dem Informationsschreiben unterschrieben, Förderung ausgeschlossen
  • 80 % eingeplant, obwohl die Betriebsstätte in Berlin oder in der Region Leipzig liegt
  • Berater verkauft im Anschluss eigene Software, Neutralitätsgebot verletzt
  • Rechnung nur teilweise bezahlt, Verwendungsnachweis unvollständig
  • Beratung über mehr als 5 Tage gestreckt, Mehraufwand nicht förderfähig
  • Frist von 6 Monaten für den Nachweis verpasst

Mit sauberem Ablauf

  • Fördersatz anhand der beratenen Betriebsstätte vorab geprüft
  • BAFA-registrierten, produktneutralen Berater ausgewählt
  • Antrag über eine Leitstelle gestellt und Informationsschreiben abgewartet
  • Beratungsumfang auf höchstens 5 Tage und 3.500 € förderfähige Kosten zugeschnitten
  • Beratungsbericht mit konkreten Handlungsempfehlungen als Grundlage für die Softwareauswahl
  • Rechnung vollständig bezahlt und Nachweis fristgerecht eingereicht

Quellen: BAFA Förderrichtlinie KMU, Fassung 12.12.2024, BAFA Programmseite Unternehmensberatung, abgerufen 10/2026.

Förderhöhe nach Region

80 oder 50 Prozent.
Die Betriebsstätte entscheidet.

Maßgeblich ist nicht der Firmensitz, sondern die Betriebsstätte, die beraten wird. Bemessungsgrundlage sind höchstens 3.500 € Beratungskosten je Beratung, einschließlich Auslagen und Reisekosten. Was darüber liegt, trägt das Unternehmen selbst. Ein ungenutzter Förderrest verfällt und lässt sich nicht auf eine weitere Beratung übertragen.

Gebiet der BetriebsstätteFördersatzMax. ZuschussEigenanteil bei 3.500 €Hinweis
Neue BundesländerBrandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen80 %2.800 €700 €Ohne Region Leipzig
Region Lüneburg11 Landkreise in Niedersachsen, u. a. Lüneburg, Harburg, Celle, Cuxhaven, Stade, Uelzen80 %2.800 €700 €Ausnahme im alten Bundesgebiet
Region TrierStadt Trier, Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Vulkaneifel80 %2.800 €700 €Ausnahme im alten Bundesgebiet
Alte BundesländerÜbriges Bundesgebiet, z. B. Bayern, Baden-Württemberg, NRW, Hessen, Hamburg50 %1.750 €1.750 €Regelfall im Westen
Land BerlinGesamtes Stadtgebiet50 %1.750 €1.750 €Gilt nicht als neues Bundesland
Region LeipzigStadt Leipzig, Landkreis Leipzig, Nordsachsen50 %1.750 €1.750 €Ausnahme innerhalb Sachsens

Quellen: BAFA Förderrichtlinie Nr. 5.2, Merkblatt Zuschuss, Zahlung, Nachweis, Stand 18.05.2026, Postleitzahlenlisten Region Leipzig, Region Lüneburg, Region Trier. Eigenanteil netto bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen.

Beratungsinhalte

Was bei IT und Digitalisierung
förderfähig ist und was nicht.

Die Richtlinie fördert Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. IT, Software oder KI nennt sie nicht als eigene Themen. Förderfähig sind IT-Themen deshalb dann, wenn es um Strategie, Organisation und Prozesse geht. Die technische Umsetzung, die Software selbst und Implementierungsleistungen bezuschusst das Programm nicht. Die folgende Einordnung ist eine Einschätzung von Find-Your-Software auf Basis des Richtlinientextes, im Zweifel klärt die Leitstelle den Einzelfall.

01 · Digitalisierungsstrategie

Wo steht das Unternehmen digital?

Bestandsaufnahme der Prozesse und Systeme, Zielbild und Fahrplan mit Prioritäten. Typisches Beratungsthema der Unternehmensführung.

  • Ist-Analyse von Prozessen und Medienbrüchen
  • Zielbild und Roadmap für 2 bis 3 Jahre
  • Priorisierung nach Nutzen und Aufwand
02 · Prozessanalyse

Abläufe vor der Softwareauswahl klären

Wer zuerst Prozesse sortiert und dann Software sucht, vermeidet teure Anpassungen. Die Analyse von Auftragsabwicklung, Lager oder Personalprozessen ist organisatorische Beratung.

  • Soll-Prozesse statt Abbildung alter Gewohnheiten
  • Schnittstellen zwischen Abteilungen
  • Kennzahlen für spätere Erfolgsmessung
03 · Anforderungen

Lastenheft und Bewertungsraster

Die Beratung kann Muss- und Kann-Anforderungen erarbeiten und ein neutrales Bewertungsraster aufbauen. Die Auswahl selbst trifft das Unternehmen.

  • Anforderungskatalog nach Fachbereichen
  • Gewichtung in einer Nutzwertanalyse
  • Kriterien für Demos und Referenzbesuche
04 · IT-Organisation

Zuständigkeiten, Sicherheit, Betrieb

Organisatorische Fragen der IT wie Rollen, Notfallplanung oder die Entscheidung zwischen Cloud und eigenem Betrieb lassen sich als Unternehmensführung beraten. Technische Penetrationstests oder Gutachten fallen nicht darunter.

  • Rollen und Verantwortlichkeiten
  • Organisatorisches Sicherheitskonzept
  • Make or buy bei IT-Betrieb
05 · KI im Unternehmen

Einsatzfelder und Spielregeln

Welche Prozesse von KI profitieren, welche Daten dafür nötig sind und welche internen Regeln gelten sollen, ist eine Organisationsfrage. Rechtsberatung zum AI Act ist dagegen ausgeschlossen, wenn sie überwiegt.

  • Use-Case-Bewertung nach Nutzen
  • Daten- und Qualifikationsbedarf
  • Interne Leitlinien für den KI-Einsatz
06 · Nicht gefördert

Was der Zuschuss nicht abdeckt

Ausgeschlossen sind laut Richtlinie Beratungen, die überwiegend Rechts-, Steuer- oder Versicherungsfragen betreffen, überwiegend Gutachten sind oder überwiegend Fördermittel zum Thema haben.

  • Lizenzen, Hardware und Implementierung
  • Vermittlung oder Verkauf von Produkten des Beraters
  • Beratungen, die zusätzlich anders öffentlich bezuschusst werden

Quelle: BAFA Förderrichtlinie Nr. 1.1, 2.1 und 2.2, Stand 12/2024. Die Zuordnung der IT-Themen ist eine Einschätzung von Find-Your-Software.

Die Regeln im Detail

Sechs Eckdaten,
die jede Planung bestimmen.

01 · Bemessungsgrundlage

Höchstens 3.500 € je Beratung

Gefördert werden Beraterhonorar, Auslagen und Reisekosten bis zusammen 3.500 €. Bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen zählt der Nettobetrag.

  • Mehrkosten trägt das Unternehmen
  • Förderrest verfällt
  • Kein Übertrag auf spätere Beratungen
02 · Brutto seit 15.11.2025

Neu für Unternehmen ohne Vorsteuerabzug

Wer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, erhält den Zuschuss seit 15.11.2025 auf Basis des gezahlten Bruttobetrags.

  • Betrifft z. B. umsatzsteuerbefreite Betriebe
  • Bemessungsgrenze bleibt 3.500 €
  • Vorher galt nur der Nettobetrag
03 · Beratungsdauer

Maximal 5 Tage zu je 8 Stunden

Die Beratung darf höchstens 40 Stunden umfassen, die Tage müssen nicht zusammenhängen. Berichtserstellung und Reisezeit zählen nicht mit. Mehr als 40 Stunden machen die Beratung nicht förderfähig.

  • Umfang vorab im Angebot festhalten
  • Workshops bündeln
  • Bericht separat einplanen
04 · Anzahl

5 Beratungen, höchstens 2 pro Jahr

Je Unternehmen sind in der Laufzeit der Richtlinie fünf abgeschlossene Beratungen förderfähig, davon höchstens zwei pro Kalenderjahr. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung.

  • Themen sinnvoll staffeln
  • Strategie zuerst, Auswahl danach
  • Antragsdatum entscheidet das Jahr
05 · Laufzeit

Anträge bis 31.12.2026

Die Richtlinie gilt seit 01.01.2023 und längstens für Anträge bis 31.12.2026. Eine Verlängerung oder Nachfolgerichtlinie war bei Redaktionsschluss weder bei BAFA noch beim ESF veröffentlicht.

  • Kofinanziert aus dem ESF Plus
  • Programmlaufzeit 2023 bis 2026
  • Nachfolger offen
06 · Nachweis

6 Monate ab Informationsschreiben

Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens muss der Verwendungsnachweis elektronisch vorliegen. Bis dahin muss die Beratung abgeschlossen, abgerechnet und vollständig bezahlt sein.

  • Unterschriebener Beratungsbericht
  • Rechnung und Kontoauszug
  • KMU-, De-minimis- und Charta-Erklärung

Quellen: BAFA Programmseite, Merkblatt Beratungsinhalte und Beratungsbericht, ESF Plus Programmseite, abgerufen 10/2026.

Antragsberechtigung

Wer den Zuschuss erhält
und wer nicht.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland. Die KMU-Schwellen gelten einschließlich Partner- und verbundener Unternehmen.

Antragsberechtigt

KMU nach EU-Definition

  • Weniger als 250 Beschäftigte
  • Höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme
  • Gewerbliche Wirtschaft und Freie Berufe
  • Auch Unternehmen in angespannter wirtschaftlicher Lage
Ausgeschlossen

Nicht antragsberechtigte Unternehmen

  • Unternehmens-, Steuer- und Rechtsberater
  • Unternehmen in Insolvenz oder mit Vermögensauskunft
  • Gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Stiftungen
  • Beteiligung von öffentlicher Hand oder Religionsgemeinschaften
Branchen

Einschränkungen über De-minimis

  • Landwirtschaftliche Primärerzeugung ausgeschlossen
  • Fischerei und Aquakultur ausgeschlossen
  • Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Heilpraktiker nur zu Qualitätssicherung
  • De-minimis-Obergrenze 300.000 € in 3 Jahren
Junge Unternehmen

Pflichtgespräch im ersten Jahr

  • Informationsgespräch nur für Unternehmen bis 1 Jahr nach Gründung Pflicht
  • Kostenlos bei einem frei wählbaren Regionalpartner
  • Frühestens 3 Monate vor Antragstellung
  • Spätestens vor dem Verwendungsnachweis

Quellen: Merkblatt antragsberechtigte KMU, DIHK zur Beratungsförderung, De-minimis-Verordnung (EU) 2023/2831, abgerufen 10/2026.

Fallstricke

Sechs Fehler,
die den Zuschuss kosten.

Die meisten Ablehnungen haben formale Gründe. Diese Punkte sollten vor der ersten Unterschrift geklärt sein.

01 · Vorzeitiger Beginn

Schon der Vertrag gilt als Beginn

Beginnen dürfen Sie erst nach Erhalt des Informationsschreibens der Leitstelle. Bereits der Abschluss eines Beratungsvertrags zählt als Beginn und schließt die Förderung aus.

  • Angebot einholen ist erlaubt
  • Unterschrift erst nach dem Schreiben
  • Gilt auch für Vorvereinbarungen
02 · Neutralität

Keine Beratung mit Verkaufsinteresse

Nicht gefördert werden Beratungen, die der Vermittlung dienen oder Waren und Dienstleistungen des Beraters verkaufen sollen. Für die Softwareauswahl heißt das: Der Berater darf nicht am späteren Lizenz- oder Projektumsatz verdienen.

  • Kein Systemhaus mit eigener Produktlinie
  • Keine Provisionsmodelle
  • Neutralität schriftlich bestätigen lassen
03 · Kumulierung

Keine Doppelförderung

Wird dieselbe Beratung zusätzlich aus anderen öffentlichen Mitteln bezuschusst, entfällt die BAFA-Förderung. Landesprogramme für Software oder Hardware betreffen andere Kosten und sind davon zu trennen.

  • Beratung und Investition getrennt planen
  • Förderquellen je Rechnung dokumentieren
  • Im Zweifel bei der Leitstelle fragen
04 · Region

Falscher Fördersatz eingeplant

Berlin und die Region Leipzig liegen bei 50 %, Lüneburg und Trier bei 80 %. Wer nach Bundesland statt nach Postleitzahl plant, rechnet mit dem falschen Zuschuss.

  • Postleitzahl der Betriebsstätte prüfen
  • BAFA-Listen für Sonderregionen nutzen
  • Eigenanteil konservativ budgetieren
05 · Beraterauswahl

Berater nicht registriert oder befangen

Berater müssen beim BAFA registriert sein, mehr als die Hälfte ihres Umsatzes mit Unternehmensberatung erzielen und ein Qualitätssicherungsinstrument nachweisen. Ausgeschlossen sind Inhaber, Gesellschafter, Mitarbeiter und Angehörige.

  • Registrierung vor Antrag prüfen
  • Keine freien Mitarbeiter als Berater
  • Beratererklärung alle 2 Jahre erneuert
06 · Zahlung und Nachweis

Nur vollständig bezahlte Rechnungen zählen

Zum Verwendungsnachweis gehört ein Kontoauszug über die volle Zahlung. Teilzahlungen, fehlende Unterschriften im Bericht oder eine überschrittene Frist führen zur Ablehnung.

  • Rechnung vor Einreichung voll begleichen
  • Bericht von beiden Seiten unterschreiben
  • Frist von 6 Monaten im Kalender

Quellen: BAFA Förderrichtlinie Nr. 2.2 und 7.2, Merkblatt Beratereigenschaft, BAFA Anschreiben an Berater 07/2025.

Rechenbeispiele

Drei Standorte,
drei Ergebnisse.

Die Beispiele sind konstruierte Szenarien zur Veranschaulichung der Rechenlogik. Alle Beträge netto bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen.

01 · Dresden, Sachsen

Digitalisierungsstrategie im Handwerk

Beratung 3.500 €, Fördersatz 80 %

Ein Elektrobetrieb lässt an vier Beratungstagen Prozesse aufnehmen und eine Roadmap für Auftragsabwicklung und mobile Zeiterfassung erarbeiten.

  • Förderfähig: 3.500 €
  • Zuschuss: 2.800 €
  • Eigenanteil: 700 €

Zuschuss 2.800 €

02 · Leipzig, Sachsen

Anforderungen für ein neues ERP

Beratung 3.500 €, Fördersatz 50 %

Ein Großhändler mit Sitz in Leipzig plant mit 80 % und erhält 50 %, weil die Region Leipzig als Ausnahme gilt. Der Anforderungskatalog entsteht trotzdem, nur der Eigenanteil steigt.

  • Förderfähig: 3.500 €
  • Zuschuss: 1.750 €
  • Eigenanteil: 1.750 €

Zuschuss 1.750 €

03 · München, Bayern

Prozessanalyse vor WMS-Auswahl

Beratung 5.000 €, Fördersatz 50 %

Ein Versandhändler beauftragt fünf Beratungstage für 5.000 €. Förderfähig sind nur 3.500 €, der Rest zählt vollständig zum Eigenanteil.

  • Förderfähig: 3.500 €
  • Zuschuss: 1.750 €
  • Eigenanteil: 3.250 €

Zuschuss 1.750 €

Berechnung nach BAFA Förderrichtlinie Nr. 5.2. Die Szenarien sind fiktiv, Honorarhöhen sind Beispielwerte.

Ablauf

In sechs Schritten
zum Zuschuss.

01

Berechtigung und Fördersatz prüfen

Klären Sie KMU-Status, Branche und Postleitzahl der beratenen Betriebsstätte. Daraus ergeben sich Antragsberechtigung und Fördersatz von 50 oder 80 %.

02

Neutralen Berater auswählen

Wählen Sie einen beim BAFA registrierten Berater ohne Verkaufsinteresse an Software oder Hardware. Holen Sie ein Angebot mit Themen, Tagen und Honorar ein, unterschreiben Sie aber noch nichts.

03

Informationsgespräch bei Bedarf

Unternehmen im ersten Jahr nach Gründung führen vor der Beratung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem Regionalpartner, frühestens drei Monate vor Antragstellung.

04

Antrag online stellen

Der Antrag läuft über die BAFA-Antragsplattform und eine frei wählbare Leitstelle. Benötigt werden nur Firmendaten, weitere Unterlagen sind in diesem Schritt nicht nötig.

05

Informationsschreiben abwarten, dann beauftragen

Erst nach Erhalt des Informationsschreibens schließen Sie den Beratungsvertrag. Die Beratung umfasst höchstens fünf Tage und endet mit einem Bericht samt Handlungsempfehlungen.

06

Bezahlen und Nachweis einreichen

Begleichen Sie die Rechnung vollständig und reichen Sie innerhalb von sechs Monaten nach dem Informationsschreiben den Verwendungsnachweis mit Bericht, Rechnung, Kontoauszug und Erklärungen ein. Danach zahlt das BAFA den Zuschuss aus.

Quellen: BAFA Programmseite, BAFA Förderrichtlinie Nr. 7, abgerufen 10/2026.

Weitere Programme

Förderung für Software
und Umsetzung 2026.

Die BAFA-Förderung deckt nur die Beratung. Für Software, Einführung und Hardware kommen andere Programme in Frage. Viele bekannte Zuschüsse sind inzwischen ausgelaufen, deshalb lohnt der Blick auf den aktuellen Stand.

ProgrammArtFörderungRahmenStand 10/2026
KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung 511/512Bund, über die HausbankKreditbis 100 % der KostenBis 7,5 Mio. € (Stufe 1), bis 25 Mio. € (Stufe 2 und 3), Zuschuss 3 oder 5 % nur in Stufe 2 und 3✓ Aktiv
Digitalbonus.BayernKleine Unternehmen unter 50 BeschäftigtenZuschussbis 50 %Standard max. 7.500 €, Plus max. 30.000 €, ab 4.000 € Ausgaben, ERP, CRM und DMS typisch✓ Aktiv bis 31.12.2027
Mittelstand Innovativ & Digital, NRWVier BausteineZuschussbis 15.000 €Digitalisierung und Digitale Prozesse je bis 15.000 €, Losverfahren oder Förderaufruf≈ Aufruf Digitale Prozesse 2026 geschlossen
L-Bank Digitalisierungsfinanzierung, BWNachfolger der Digitalisierungsprämie PlusDarlehen10.000 € bis 5 Mio. €Mit Tilgungszuschuss, kein reiner Zuschuss✓ Aktiv seit 01.07.2025
SAB Digitalisierungsdarlehen Digi-D, SachsenHard- und Software, komplexe ProzesseDarlehenbis 100 % bzw. 70 %1,5 oder 2,5 % nominal, bis 6 Jahre✓ Aktiv
Digitalbonus.NiedersachsenLandesprogrammZuschuss– entfälltRichtlinie mit Ablauf 31.12.2025 außer Kraft– Ausgelaufen
go-digital und Digital JetztBundesprogrammeZuschuss– entfälltgo-digital endete 31.12.2024, Digital Jetzt Ende 2023– Beendet

Quellen: KfW Merkblatt 511 Stand 23.04.2026, Digitalbonus.Bayern, Ministerium NRW zu MID, NRW.BANK, L-Bank Digitalisierungsfinanzierung, SAB Digi-D, BMWE zu go-digital, abgerufen 10/2026.

Nach der Beratung

Vom Beratungsbericht
zur passenden Software.

Der Beratungsbericht liefert Ziele, Prozesse und Anforderungen. Die eigentliche Auswahl beginnt danach und liegt beim Unternehmen. So wird aus dem geförderten Konzept eine belastbare Entscheidung.

01 · Anforderungen übernehmen

Bericht in einen Katalog überführen

Die Handlungsempfehlungen werden zu Muss- und Kann-Anforderungen, getrennt nach Fachbereichen und gewichtet.

  • Pro Prozess die kritischen Funktionen
  • Schnittstellen zu bestehenden Systemen
  • Mengengerüst und Nutzerzahlen
02 · Markt sichten

Shortlist statt Bauchgefühl

Das Matching von Find-Your-Software gleicht Anforderungen mit Systemen aus ERP, HR, CRM, WMS, MES, BI und weiteren Kategorien ab und erstellt eine Shortlist.

03 · Strukturiert vergleichen

Selection Portal nutzen

Im Selection Portal dokumentieren Sie Ihre IT-Systemlandschaft, verwalten Anforderungen und sprechen Anbieter direkt an. Bewertungen und Schätzungen von Vergleichsportalen nutzen wir nicht.

  • IT-Systemlandschaft an einem Ort
  • Anforderungen mit Gewichtung
  • Direkter Kontakt zu Anbietern
04 · Bewerten

Demos mit Drehbuch

Anbieter zeigen ihre Lösung anhand Ihrer Prozesse, nicht anhand ihrer Standardpräsentation. Ein Bewertungsraster macht die Ergebnisse vergleichbar.

  • Gleiche Szenarien für alle Anbieter
  • Bewertung durch Fachbereiche
  • Referenzen aus der eigenen Branche
05 · Kosten planen

Gesamtkosten statt Lizenzpreis

Lizenzen, Einführung, Schulung und Betrieb über mehrere Jahre bestimmen die Wirtschaftlichkeit. Für die Investition kommen Programme wie der KfW-Förderkredit oder Landeszuschüsse in Frage.

06 · Zweite Beratung

Umsetzung begleiten lassen

Weil bis zu zwei Beratungen pro Jahr förderfähig sind, kann eine zweite Beratung zum Beispiel Projektorganisation und Change-Management der Einführung behandeln, sofern der Berater weiterhin neutral ist.

  • Projektorganisation und Rollen
  • Kommunikation und Schulungsplanung
  • Erfolgsmessung nach Go-live
FAQ

Häufige Fragen
direkt beantwortet.

Was ist die BAFA-Förderung für Unternehmensberatungen?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bezuschusst Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Das Programm wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie getragen und aus dem Europäischen Sozialfonds Plus kofinanziert. Gefördert wird ausschließlich das Beraterhonorar einschließlich Auslagen und Reisekosten.

Bekomme ich 80 % Zuschuss für meine IT-Beratung?

80 % gelten nur für Betriebsstätten in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen ohne Region Leipzig, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie in den Regionen Lüneburg und Trier. Im übrigen Bundesgebiet, im ganzen Land Berlin und in der Region Leipzig beträgt der Zuschuss 50 %. Maßgeblich ist die beratene Betriebsstätte, nicht der Firmensitz.

Wie hoch ist der Zuschuss maximal?

Bemessungsgrundlage sind höchstens 3.500 € je Beratung. Daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 2.800 € bei 80 % und 1.750 € bei 50 %. Kosten über 3.500 € trägt das Unternehmen vollständig selbst.

Wird IT-Beratung ausdrücklich gefördert?

Die Richtlinie nennt IT, Software oder KI nicht als eigene Themen. Förderfähig sind IT-Fragen, soweit es um Strategie, Organisation und Prozesse der Unternehmensführung geht, etwa eine Digitalisierungsstrategie oder die Anforderungsanalyse vor einer Softwareauswahl. Software, Hardware und Implementierung werden nicht bezuschusst.

Darf ich mit der Beratung beginnen, bevor der Antrag bewilligt ist?

Nein. Sie dürfen erst nach Erhalt des Informationsschreibens der Leitstelle beginnen. Bereits der Abschluss eines Beratungsvertrags gilt als Beginn und macht die Förderung unmöglich. Ein unverbindliches Angebot einzuholen ist dagegen zulässig.

Muss ich vorher ein Informationsgespräch führen?

Nur Unternehmen im ersten Jahr nach Gründung müssen ein kostenloses Informationsgespräch bei einem Regionalpartner führen. Es darf frühestens drei Monate vor Antragstellung stattfinden und muss spätestens vor dem Verwendungsnachweis erfolgt sein. Für ältere Unternehmen ist es freiwillig.

Welche Anforderungen gelten für den Berater?

Der Berater muss beim BAFA registriert und selbständig sein, mehr als die Hälfte seines Umsatzes mit entgeltlicher Unternehmensberatung erzielen und ein Qualitätssicherungsinstrument nachweisen. Inhaber, Gesellschafter, Mitarbeiter und Angehörige des beratenen Unternehmens sind ausgeschlossen. Außerdem darf die Beratung nicht dem Verkauf eigener Produkte des Beraters dienen.

Darf ein Softwareanbieter oder Systemhaus die geförderte Beratung durchführen?

Beratungen, die der Vermittlung dienen oder Waren und Dienstleistungen des Beraters verkaufen sollen, sind nicht förderfähig. Ein Anbieter, der im Anschluss die eigene Software einführen will, ist deshalb in aller Regel ungeeignet. Für die Softwareauswahl sollte der Berater produktneutral arbeiten.

Wie viele Beratungen kann ein Unternehmen fördern lassen?

In der Laufzeit der Richtlinie sind fünf abgeschlossene Beratungen je Unternehmen förderfähig, höchstens zwei pro Jahr. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung. So lassen sich zum Beispiel Digitalisierungsstrategie und spätere Projektorganisation getrennt fördern.

Wie lange darf eine geförderte Beratung dauern?

Höchstens fünf Tage zu je acht Stunden, also 40 Stunden. Die Tage müssen nicht zusammenhängen, Berichtserstellung und Reisezeit zählen nicht mit. Eine Beratung mit mehr als 40 Stunden ist nicht förderfähig.

Bis wann kann ich den Zuschuss beantragen?

Die aktuelle Richtlinie gilt längstens für Anträge bis 31.12.2026. Eine Verlängerung oder Nachfolgerichtlinie war im Oktober 2026 auf den Seiten von BAFA und ESF nicht veröffentlicht. Wer eine Beratung plant, sollte den Antrag deshalb rechtzeitig stellen und die sechsmonatige Nachweisfrist einkalkulieren.

Lässt sich die BAFA-Förderung mit anderen Programmen kombinieren?

Dieselbe Beratung darf nicht zusätzlich aus anderen öffentlichen Mitteln bezuschusst werden. Programme für Software, Hardware oder Umsetzung wie der KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung oder der Digitalbonus.Bayern betreffen andere Kosten. Zu beachten ist die De-minimis-Obergrenze von 300.000 € je Unternehmen in drei Jahren.

Gibt es go-digital oder Digital Jetzt noch?

Nein. go-digital lief zum 31.12.2024 aus, Digital Jetzt nahm nur bis Ende 2023 Anträge an. Auch die Digitalisierungsprämie Plus in Baden-Württemberg und der Digitalbonus.Niedersachsen sind ausgelaufen. Aktiv sind unter anderem KfW-Kredite und einzelne Landesprogramme.

Was zahlen Unternehmen ohne Vorsteuerabzug?

Seit 15.11.2025 berechnet das BAFA den Zuschuss bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen auf Basis des gezahlten Bruttobetrags. Die Obergrenze von 3.500 € förderfähigen Kosten bleibt bestehen.

Nächster Schritt

Gefördert beraten,
dann gezielt auswählen.

Die BAFA-Förderung finanziert das Konzept, die Auswahl beginnt danach. Das Matching von Find-Your-Software erstellt eine Shortlist passender Systeme. Im Selection Portal dokumentieren Sie Ihre IT-Systemlandschaft, verwalten Anforderungen und sprechen Anbieter direkt an.

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